Der neue Koalitionsvertrag 2025 bringt für Unternehmen in Deutschland wichtige Verbesserungen bei der Forschungszulage. Mit höheren Fördersätzen, einer erweiterten Bemessungsgrundlage und einem vereinfachten Antragsverfahren sollen Forschung und Entwicklung (F&E) gezielt gefördert werden.
Besonders kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) profitieren von diesen Änderungen. In diesem Artikel erfährst du alle Details zu den Neuerungen und wie dein Unternehmen davon profitieren kann.
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Die wichtigsten Änderungen bei der Forschungszulage 2025
Die steuerliche Forschungszulage ist ein zentrales Instrument zur Förderung von Innovationen in Deutschland. Der Koalitionsvertrag sieht mehrere Verbesserungen vor, die die Attraktivität und Zugänglichkeit der Förderung erhöhen.
1. Höhere Fördersätze
Ein zentraler Punkt ist die Anhebung des Fördersatzes. Bisher liegt der Satz bei 25 % (bzw. 35 % für KMU), in Zukunft soll er deutlich steigen. Unternehmen können also künftig einen größeren Anteil ihrer förderfähigen Forschungsausgaben steuerlich geltend machen. Dies bietet einen stärkeren finanziellen Anreiz, in Forschung und Entwicklung zu investieren.
2. Erweiterung der Bemessungsgrundlage
Neben dem Fördersatz wird auch die Bemessungsgrundlage deutlich ausgeweitet. Aktuell liegt das Limit bei 10 Mio. Euro. Dadurch können Unternehmen höhere Summen an Förderungen erhalten, selbst wenn ihre Forschungsaktivitäten unverändert bleiben. Außerdem könnten deutlich größere Projekte realisiert werden.
3. Vereinfachung des Antragsverfahrens
Das bisher zweistufige Verfahren über die BSFZ und das Finanzamt soll vereinfacht werden, um bürokratische Hürden abzubauen. Besonders KMU profitieren von dieser Maßnahme, da sie oft nicht über spezialisierte Abteilungen für Fördermittelanträge verfügen.
Zum Thema: In 7 Schritten zum Forschungszulage-Antrag
Vergleich: bisherige vs. neue Regelung
Aspekt | Bisher (2024) | Geplant (2025) |
Fördersatz | 25 % (35 % für KMU) | Deutlich erhöht |
Max. förderfähige Ausgaben | 10 Mio. € p.a. | Deutlich erhöht |
Verfahren | Zweistufig, teils bürokratisch | Vereinfacht, effizienter |
Was bedeuten die Änderungen für Unternehmen?
Die Reform der Forschungszulage ist Teil einer umfassenden Strategie zur Stärkung des Innovationsstandorts Deutschland. Sie bietet Unternehmen mehr Planungssicherheit und reduziert Hürden für Investitionen in Forschung und Entwicklung.
Die neuen Regelungen könnten eine echte Innovationsoffensive auslösen:
- Mehr Geld für Forschung: Unternehmen können mit höheren Zuschüssen rechnen – z. B. für Personal, Entwicklung und Prototypen.
- Größere Projekte werden attraktiver: Besonders größere Mittelständler und Konzerne profitieren von den erweiterten Fördergrenzen.
- Weniger Bürokratie: Ein einfacheres Antragsverfahren spart Zeit und Ressourcen.
- Vorteile für KMU und Startups: Kleinere Untenehmen profitieren besonders von den erleichterten Zugangsvoraussetzungen.
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Wann treten die Änderungen in Kraft?
Die Änderungen bei der steuerlichen Forschungszulage treten schrittweise in Kraft. Die ersten Anpassungen, wie die Einführung eines Vorauszahlungsverfahrens, gelten ab dem 1. Januar 2025 für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2023 beginnen.
Weitere Details zur Umsetzung der im Koalitionsvertrag 2025 angekündigten Verbesserungen, wie die Erhöhung von Fördersatz und Bemessungsgrundlage, werden im Laufe des Jahres erwartet. Die Koalition plant, diese Änderungen zeitnah gesetzlich zu verankern
Ergänzende Maßnahmen zur Innovationsförderung
Die Änderungen bei der Forschungszulage sind Teil eines größeren Maßnahmenpakets im neuen Koalitionsvertrag. Weitere Förderprogramme werden ebenfalls gestärkt, darunter:
- Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM): Zusätzliche Mittel für KMU-Innovationen.
- Industrielle Gemeinschaftsforschung: Förderung von branchenübergreifenden Projekten.
- Innovationskompetenz INNO-KOM: Unterstützung strukturschwacher Regionen.
Zusätzlich wird die Körperschaftsteuer ab 2028 schrittweise gesenkt, was weitere finanzielle Spielräume für Unternehmen schafft.
Ein starkes Signal für Innovation in Deutschland
Die Änderungen bei der Forschungszulage 2025 sind ein wichtiger Schritt zur Förderung von Innovationen in Deutschland. Durch höhere Fördersätze, eine erweiterte Bemessungsgrundlage und weniger Bürokratie wird die Forschungszulage attraktiver und zugänglicher – besonders für kleine und mittelständische Unternehmen.
Mit diesen Maßnahmen stärkt Deutschland seine Position als Innovationsstandort und schafft ideale Rahmenbedingungen für forschende Unternehmen. Nutze auch du diese Chance, um dein Unternehmen zukunftssicher aufzustellen!
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