Koalitionsvertrag: Änderungen bei der Forschungszulage im Überblick

von | 10.04.2025 | Grundlagen & Rahmenbedingungen, Forschungszulage

Der neue Koalitionsvertrag 2025 bringt für Unternehmen in Deutschland wichtige Verbesserungen bei der Forschungszulage. Mit höheren Fördersätzen, einer erweiterten Bemessungsgrundlage und einem vereinfachten Antragsverfahren sollen Forschung und Entwicklung (F&E) gezielt gefördert werden.

Besonders kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) profitieren von diesen Änderungen. In diesem Artikel erfährst du alle Details zu den Neuerungen und wie dein Unternehmen davon profitieren kann.

Übrigens: Diese Änderungen bringt der Koalitionsvertrag für das ZIM

Die wichtigsten Änderungen bei der Forschungszulage 2025

Die steuerliche Forschungszulage ist ein zentrales Instrument zur Förderung von Innovationen in Deutschland. Der Koalitionsvertrag sieht mehrere Verbesserungen vor, die die Attraktivität und Zugänglichkeit der Förderung erhöhen.

1. Höhere Fördersätze

Ein zentraler Punkt ist die Anhebung des Fördersatzes. Bisher liegt der Satz bei 25 % (bzw. 35 % für KMU), in Zukunft soll er deutlich steigen. Unternehmen können also künftig einen größeren Anteil ihrer förderfähigen Forschungsausgaben steuerlich geltend machen. Dies bietet einen stärkeren finanziellen Anreiz, in Forschung und Entwicklung zu investieren.

2. Erweiterung der Bemessungsgrundlage

Neben dem Fördersatz wird auch die Bemessungsgrundlage deutlich ausgeweitet. Aktuell liegt das Limit bei 10 Mio. Euro. Dadurch können Unternehmen höhere Summen an Förderungen erhalten, selbst wenn ihre Forschungsaktivitäten unverändert bleiben. Außerdem könnten deutlich größere Projekte realisiert werden.

3. Vereinfachung des Antragsverfahrens

Das bisher zweistufige Verfahren über die BSFZ und das Finanzamt soll vereinfacht werden, um bürokratische Hürden abzubauen. Besonders KMU profitieren von dieser Maßnahme, da sie oft nicht über spezialisierte Abteilungen für Fördermittelanträge verfügen.

Zum Thema: In 7 Schritten zum Forschungszulage-Antrag

Vergleich: bisherige vs. neue Regelung

AspektBisher (2024)Geplant (2025)
Fördersatz25 % (35 % für KMU)Deutlich erhöht
Max. förderfähige Ausgaben10 Mio. € p.a.Deutlich erhöht
VerfahrenZweistufig, teils bürokratischVereinfacht, effizienter

Was bedeuten die Änderungen für Unternehmen?

Die Reform der Forschungszulage ist Teil einer umfassenden Strategie zur Stärkung des Innovationsstandorts Deutschland. Sie bietet Unternehmen mehr Planungssicherheit und reduziert Hürden für Investitionen in Forschung und Entwicklung.

Die neuen Regelungen könnten eine echte Innovationsoffensive auslösen:

  • Mehr Geld für Forschung: Unternehmen können mit höheren Zuschüssen rechnen – z. B. für Personal, Entwicklung und Prototypen.
  • Größere Projekte werden attraktiver: Besonders größere Mittelständler und Konzerne profitieren von den erweiterten Fördergrenzen.
  • Weniger Bürokratie: Ein einfacheres Antragsverfahren spart Zeit und Ressourcen.
  • Vorteile für KMU und Startups: Kleinere Untenehmen profitieren besonders von den erleichterten Zugangsvoraussetzungen.

Lies weiter: Forschungszulage Antrag: Tipps & häufige Fehler vermeiden

Wann treten die Änderungen in Kraft?

Die Änderungen bei der steuerlichen Forschungszulage treten schrittweise in Kraft. Die ersten Anpassungen, wie die Einführung eines Vorauszahlungsverfahrens, gelten ab dem 1. Januar 2025 für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2023 beginnen. 

Weitere Details zur Umsetzung der im Koalitionsvertrag 2025 angekündigten Verbesserungen, wie die Erhöhung von Fördersatz und Bemessungsgrundlage, werden im Laufe des Jahres erwartet. Die Koalition plant, diese Änderungen zeitnah gesetzlich zu verankern

Ergänzende Maßnahmen zur Innovationsförderung

Die Änderungen bei der Forschungszulage sind Teil eines größeren Maßnahmenpakets im neuen Koalitionsvertrag. Weitere Förderprogramme werden ebenfalls gestärkt, darunter:

  • Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM): Zusätzliche Mittel für KMU-Innovationen.
  • Industrielle Gemeinschaftsforschung: Förderung von branchenübergreifenden Projekten.
  • Innovationskompetenz INNO-KOM: Unterstützung strukturschwacher Regionen.

Zusätzlich wird die Körperschaftsteuer ab 2028 schrittweise gesenkt, was weitere finanzielle Spielräume für Unternehmen schafft.

Ein starkes Signal für Innovation in Deutschland

Die Änderungen bei der Forschungszulage 2025 sind ein wichtiger Schritt zur Förderung von Innovationen in Deutschland. Durch höhere Fördersätze, eine erweiterte Bemessungsgrundlage und weniger Bürokratie wird die Forschungszulage attraktiver und zugänglicher – besonders für kleine und mittelständische Unternehmen.

Mit diesen Maßnahmen stärkt Deutschland seine Position als Innovationsstandort und schafft ideale Rahmenbedingungen für forschende Unternehmen. Nutze auch du diese Chance, um dein Unternehmen zukunftssicher aufzustellen!

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Portraitfoto mit Kai Thierhoff

Kai Thierhoff

Prof. Dr. Kai Thierhoff, ausgebildeter Betriebswirt und promovierter Experte für Entrepreneurship, ist eine feste Größe in der Gründerszene. Nach seinem Studium in Köln und seiner Promotion an der ebs european business school hat er sich als Gründer und Mitgründer zahlreicher Unternehmen etabliert. Kai ist nicht nur in der Praxis tief verwurzelt, sondern teilt sein Wissen auch als Dozent für Entrepreneurship an der Rheinischen Hochschule in Köln.

In über 20 Jahren mit seinem Beratungsunternehmen hat er in hunderten Kundenprojekten praxisrelevantes Wissen im Bereich Funding und insbesondere öffentliche Förderungen aufgebaut. Spezialisiert auf die Förderung aus dem Forschungszulagengesetz begleitete Kai mit seinem Team bereits hunderte Unternehmen zu einem erfolgreichen Förderbescheid in siebenstelliger Höhe.

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