Forschungszulage: KMU sind förderfähig

von | 25.09.2024 | Steuern

Die Forschungszulage in Deutschland ist ein Gamechanger für KMUs:

So einfach geht’s:

  1. Projektbeschreibung einreichen
  2. BSFZ prüft Förderfähigkeit
  3. Finanzamt zahlt aus

Wichtig: Auch ohne Gewinn möglich!

Aspekt Vorher Jetzt
Fördersatz KMU 25% 35%
Max. Bemessungsgrundlage 4 Mio. € 10 Mio. €
Max. Förderung KMU 1 Mio. € 3,5 Mio. €

Die Zulage pusht Ihre F&E-Power. Nutzen Sie diese Chance für mehr Innovation!

Was ist die Forschungszulage?

Forschungszulage

Die Forschungszulage ist ein Steueranreiz in Deutschland seit 2020. Sie unterstützt Unternehmen bei FuE-Projekten finanziell.

Zweck und Kategorien

Sie fördert Innovationen in allen steuerpflichtigen Unternehmen. Förderfähige Projekte umfassen:

Wichtige Details

Aspekt Info
Fördersatz 25% (Große), 35% (KMU)
Max. Bemessungsgrundlage 10 Mio. € / Jahr
Max. Förderung 2,5 Mio. € (Große), 3,5 Mio. € (KMU)

Förderfähige Kosten:

  • Personalkosten (Löhne, Gehälter, Altersvorsorge)
  • Auftragsforschung (70% der Kosten)

Einzelunternehmer: 70 € pro Arbeitsstunde

Die Zulage wird unabhängig von Gewinnen gewährt und kann als Steuergutschrift ausgezahlt werden.

Wer kann die Forschungszulage beantragen?

Die Forschungszulage zielt hauptsächlich auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ab. Hier die wichtigsten Infos:

KMU-Definition

Kriterium Klein Mittel
Mitarbeiter < 50 < 250
Jahresumsatz ≤ 10 Mio. € ≤ 50 Mio. €
Jahresbilanzsumme ≤ 10 Mio. € ≤ 43 Mio. €

KMU erhalten 35% Förderung (statt 25% für Großunternehmen) mit max. 3,5 Mio. € pro Jahr.

Weitere Voraussetzungen

  • In Deutschland steuerpflichtig
  • F&E-Aktivitäten nach dem 1. Januar 2020
  • Kein "Unternehmen in Schwierigkeiten" laut AGVO

Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften:

  • 70 € pro Forschungsstunde
  • Max. 40 Stunden pro Woche förderfähig

"Die Forschungszulage stärkt die Innovationskraft von KMU in Deutschland" – BMBF

Antrag bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) möglich: vor, während oder nach dem Projekt.

Vorteile für kleine und mittlere Unternehmen

Die Forschungszulage ist ein Gamechanger für KMU. Hier die Fakten:

Mehr Geld für Innovation

KMU profitieren finanziell:

  • 35% Förderung statt 25%
  • Bis zu 3,5 Mio. € pro Jahr
  • Direktes Geld, auch ohne Gewinn

Das heißt: Sie können MEHR in F&E stecken und Ihre Marktposition pushen.

F&E auf Steroiden

Die Zulage boostet Ihre F&E-Power:

Was wird gefördert? Wie profitieren Sie?
Personalkosten Gehälter und Sozialabgaben für F&E-Mitarbeiter
Auftragsforschung 70% der Kosten für externe F&E
Projekte Laufende, abgeschlossene und zukünftige

Was können Sie damit machen?

  • Neue F&E-Projekte starten
  • Bestehende Projekte aufblasen
  • Externe Experten an Bord holen

"Die Forschungszulage stärkt die Innovationskraft von KMU in Deutschland" – BMBF

Kurz gesagt: Mit dieser Förderung können Sie Ihre Konkurrenz in den Schatten stellen und neue Märkte erobern.

So beantragen Sie die Forschungszulage

Der Antragsprozess für die Forschungszulage ist zweistufig. So gehen Sie vor:

Vorbereitung

Sammeln Sie:

  • Projektunterlagen
  • Projektbeschreibung (max. 4.000 Zeichen)
  • Kostenaufstellung
  • Arbeitszeitnachweise

Tipp: Dokumentieren Sie ALLE F&E-Aktivitäten. Das ist der Schlüssel zur Zulage.

Antragstellung

1. Zertifizierung beantragen

Reichen Sie den Antrag online bei der BSFZ ein. Sie brauchen ein ELSTER-Zertifikat. Die BSFZ prüft die Förderfähigkeit.

2. Forschungszulage beantragen

Mit dem Zertifikat stellen Sie den Antrag beim Finanzamt über ELSTER. Aber erst nach Ende des Wirtschaftsjahres der Aufwendungen.

Was dann?

Schritt Was passiert?
Prüfung Finanzamt checkt Ihren Antrag
Bewilligung Zulage wird festgesetzt
Auszahlung Verrechnung oder Auszahlung

Sie haben 4 Jahre Zeit für den Antrag nach Projektende.

"Die Forschungszulage stärkt die Innovationskraft von KMU in Deutschland" – BMBF

So holen Sie sich die Forschungszulage und treiben Ihre F&E voran.

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Häufige Missverständnisse

Viele Unternehmen verstehen die Forschungszulage falsch. Hier die wichtigsten Fakten:

Wer kann sie wirklich bekommen?

Denken Sie, Ihr Unternehmen ist zu klein? Falsch gedacht:

  • ALLE Unternehmensgrößen können die Zulage beantragen
  • Selbst Firmen mit Umsätzen unter 25.000 € sind dabei
  • Fast die Hälfte der Antragsteller? Umsätze unter 5 Millionen €

"Die Forschungszulage stärkt gezielt die Innovationskraft kleiner und mittlerer Unternehmen in Deutschland." – BMBF

Mehr Irrtümer aufgeklärt

Sie denken Tatsache
Nur für Durchbrüche Auch kleine Verbesserungen zählen
Nur Grundlagenforschung Angewandte Forschung auch OK
Nur bei Erfolg Aufwand zählt, nicht Ergebnis
Nur für Gewinner 20 Jahre vortragbar

Gut zu wissen:

  • Gilt seit 1. Januar 2020
  • Jetzt bis zu 2,5 Millionen € pro Jahr
  • KMU kriegen sogar 35% statt 25%

Fragen Sie Ihren Steuerberater. Oft sind mehr Projekte förderfähig als gedacht.

So holen Sie das Meiste aus der Forschungszulage heraus

Forschungsprojekte optimal planen

Planen Sie Ihre Projekte clever, um die Forschungszulage voll zu nutzen:

  • Dokumentieren Sie ALLES. Jeder Euro zählt.
  • Stundennachweise sind Gold wert. Ab 28. März 2024: 70 € pro Stunde für Einzelunternehmer.
  • Auftragsforschung? Ab 28. März 2024 sind 70% förderfähig.
  • Neu seit 2024: Anlagen und Ausrüstung können anteilig geltend gemacht werden.

"Die Forschungszulage stärkt gezielt die Innovationskraft kleiner und mittlerer Unternehmen in Deutschland." – BMBF

Antrag verbessern

So machen Sie Ihren Antrag unwiderstehlich:

1. Projektbeschreibung schärfen

  • 4.000 Zeichen. Nicht mehr, nicht weniger.
  • Innovation ist der Schlüssel. Zeigen Sie’s.
  • Gruppenfreistellungsverordnung? Checken Sie alle Boxen.

2. Kostenplanung optimieren

Kostenart Fördersatz Maximalbetrag
Personal (Großunternehmen) 25% 2,5 Mio. €
Personal (KMU) 35% 3,5 Mio. €
Auftragsforschung 70%

3. Zweistufiges Verfahren meistern

Erst die Bescheinigung, dann das Finanzamt. So einfach ist das.

4. Fristen im Blick

Jährlicher Antrag. ELSTER ist Ihr Freund.

5. Experten einbinden

Holen Sie sich Hilfe. Firmen wie Baker Tilly kennen jeden Trick.

Probleme und Lösungen

Typische Stolpersteine

KMUs kämpfen oft mit diesen Hürden bei der Forschungszulage:

1. Unvollständige Anträge

Die BSFZ sieht häufig:

  • Zu kurze Projektbeschreibungen
  • Fehlende Personalkostenbelege
  • Mangelnde Infos zur technischen Neuheit

2. Verpasste Fristen

Wichtige Termine werden übersehen:

    1. April und 15. Oktober für Projektskizzen
  • Jährliche Antragstellung beim Finanzamt

3. Fehlende Expertise

Kleine Firmen tun sich schwer, überzeugende Anträge zu schreiben.

4. Unrealistische Budgets

Viele Anträge haben überhöhte oder schlecht begründete Kosten.

Lösungsansätze

So packen Sie’s an:

1. Checkliste für vollständige Anträge

Punkt Beschreibung
Projektbeschreibung 4.000 Zeichen, klare Innovation
Personalkosten Detaillierte Stundennachweise
Technische Neuheit Konkret über Stand der Technik hinaus

2. Fristenkalender

  • Erinnerungen für alle Termine setzen
  • Genug Zeit für Antragserstellung einplanen

3. Experten einbinden

  • IHK oder Spezialisten um Rat fragen
  • Mit erfahrenen Forschungspartnern kooperieren

4. Realistisch budgetieren

  • Fördersätze beachten: 25% für Große, 35% für KMU
  • Obergrenze: 2,5 Mio. € (3,5 Mio. € für KMU) pro Jahr

"Gute Vorbereitung und realistische Planung sind der Schlüssel. Scheuen Sie sich nicht, Hilfe anzunehmen." – Dr. Thomas Schröder, BSFZ-Leiter

Mit diesen Tipps steigen Ihre Erfolgschancen. Bleiben Sie dran – auch nach einer Ablehnung lohnt sich oft eine Überarbeitung.

Aktuelle Änderungen und Zukunftsaussichten

Neueste Updates

Das Forschungszulagengesetz hat einen Boost bekommen. Besonders KMUs profitieren:

  • Fördersatz für KMUs: Von 25% auf 35% erhöht
  • Jährliche Obergrenze: Von 4 Mio. € auf 10 Mio. € angehoben
  • Maximale Fördersumme: Jetzt 2,5 Mio. € statt 1 Mio. € pro Jahr

Diese Änderungen gelten rückwirkend. Gute Nachrichten für viele Unternehmen!

Aspekt Vorher Jetzt
Fördersatz KMU 25% 35%
Bemessungsgrundlage 4 Mio. € 10 Mio. €
Max. Fördersumme 1 Mio. € 2,5 Mio. €

Weitere Anpassungen:

  • Stundensatz für Einzelunternehmer: Jetzt 70 € statt 40 €
  • Auftragsforschung: 70% der Kosten förderfähig (vorher 60%)

Was kommt als Nächstes?

Das Wachstumschancengesetz könnte 2024 weitere Verbesserungen bringen:

Dr. Thomas Schröder von der BSFZ meint: "Diese Änderungen sollen den Forschungsstandort Deutschland stärken und KMUs bei Innovationen unterstützen."

Unternehmen, besonders KMUs, sollten diese Entwicklungen im Blick behalten. Die neuen Bedingungen könnten frischen Wind in ihre F&E-Strategien bringen.

Fazit

Die Forschungszulage ist ein Gamechanger für KMUs in Deutschland. Sie wurde noch attraktiver:

  • 35% Fördersatz für KMUs (vorher 25%)
  • 10 Mio. € jährliche Obergrenze (vorher 4 Mio. €)
  • Bis zu 2,5 Mio. € Förderung pro Jahr (vorher 1 Mio. €)

Das ist ein echter Boost für Innovation und Wachstum.

So einfach geht’s:

1. Projektbeschreibung und Kostenberechnung einreichen

2. BSFZ prüft Förderfähigkeit

3. Bei Zusage: Zertifikat geht direkt ans Finanzamt

Tipp: Die Zulage gibt’s auch in Verlustphasen. Perfekt für Startups!

In der Chemisch-Pharmazeutischen Industrie ist die Nachfrage riesig: Bis März 2023 gab’s über 1.300 Anträge von fast 400 Unternehmen.

Fazit? Nutzen Sie diese Chance. Die Forschungszulage kann Ihr Unternehmen auf das nächste Level bringen. Also, worauf warten Sie noch?

Häufig gestellte Fragen

Wie fördert Deutschland F&E steuerlich?

Deutschland bietet die Forschungszulage als steuerlichen Anreiz für F&E:

  • 25% der förderfähigen Kosten (35% für KMU ab 28.03.2024)
  • Bis zu 10 Mio. € Bemessungsgrundlage pro Jahr
  • Maximal 2,5 Mio. € Förderung jährlich (3,5 Mio. € für KMU)
Aspekt Details
Förderfähige Kosten Personal, Auftragsforschung
Rückwirkung Ja, auch für laufende/abgeschlossene Projekte
Auszahlung Direkte Gutschrift, selbst bei Verlusten

Für Einzelunternehmer:

  • 70 € Stundensatz (ab 28.03.2024)
  • Max. 200.000 € in 3 Jahren (De-minimis-Regel)

Die Zulage wird früher gutgeschrieben, was die Verrechnung beschleunigt.

"Die Forschungszulage stärkt den Innovationsstandort Deutschland. Die höhere Bemessungsgrundlage und der 35%-Satz für KMU sind ein klares Signal für F&E", so das Bundesministerium für Bildung und Forschung.

Portraitfoto mit Kai Thierhoff

Kai Thierhoff

Prof. Dr. Kai Thierhoff, ausgebildeter Betriebswirt und promovierter Experte für Entrepreneurship, ist eine feste Größe in der Gründerszene. Nach seinem Studium in Köln und seiner Promotion an der ebs european business school hat er sich als Gründer und Mitgründer zahlreicher Unternehmen etabliert. Kai ist nicht nur in der Praxis tief verwurzelt, sondern teilt sein Wissen auch als Dozent für Entrepreneurship an der Rheinischen Hochschule in Köln.

In über 20 Jahren mit seinem Beratungsunternehmen hat er in hunderten Kundenprojekten praxisrelevantes Wissen im Bereich Funding und insbesondere öffentliche Förderungen aufgebaut. Spezialisiert auf die Förderung aus dem Forschungszulagengesetz begleitete Kai mit seinem Team bereits hunderte Unternehmen zu einem erfolgreichen Förderbescheid in siebenstelliger Höhe.

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