Die Forschungszulage ist ein zentrales Instrument zur Förderung von Innovationen und Forschung in Unternehmen. Doch wie hoch ist die maximale Förderhöhe und welche Faktoren beeinflussen die Höhe der Forschungszulage? Seit März 2024 gelten durch das Wachstumschancengesetz neue, attraktivere Rahmenbedingungen.
Maximale Förderhöhe der Forschungszulage
Die Forschungszulage wurde in den letzten Jahren stetig erweitert. Aktuell können Unternehmen von folgenden Maximalbeträgen profitieren:
- KMU (kleine und mittlere Unternehmen): Bis zu 3,5 Millionen Euro pro Jahr.
- Großunternehmen: Bis zu 2,5 Millionen Euro pro Jahr.
Die maximale Förderhöhe hängt von der Bemessungsgrundlage und den jeweiligen Fördersätzen ab.
Neue Förderquoten seit März 2024
Die Höhe der Forschungszulage richtet sich nach der Art des Unternehmens und den geplanten Investitionen. Seit März 2024 gelten folgende Sätze:
Kategorie | Bemessungsgrundlage | Personalkosten | Abschreibung (AfA) | Auftragsforschung | Stundensatz für Eigenleistung | Maximale Förderung |
---|---|---|---|---|---|---|
KMU | 10 Mio. Euro | 35 % | 35 % | 24,5 % | 70 Euro / h | 3,5 Mio. Euro |
Großunternehmen | 10 Mio. Euro | 25 % | 25 % | 17,5 % | 70 Euro / h | 2,5 Mio. Euro |
Beispiel: Förderhöhe für KMU
Ein KMU mit den folgenden Ausgaben kann im Jahr 2024 von der Forschungszulage profitieren:
Position | Ausgaben | Förderquote | Förderbetrag |
FuE-Personalkosten | 3.000.000 € | 35 % | 1.050.000 € |
Auftragsforschung | 1.000.000 € | 24,5 % | 245.000 € |
Forschungsgüter/AfA | 200.000 € | 35 % | 70.000 € |
Eigenleistung | 500 Stunden | 70 € / h | 35.000 € |
Summe | 1.400.000 € |
In diesem Fall erhält das Unternehmen eine Förderung von 1,4 Millionen Euro. Auch bei Großunternehmen können die Förderungen erheblich sein, auch wenn sie etwas geringer ausfallen.
Historische Entwicklung der Förderhöhe
Die Forschungszulage hat sich seit ihrer Einführung am 1. Januar 2020 stark weiterentwickelt:
- 2020: Maximale Bemessungsgrundlage lag bei 2 Millionen Euro, maximale Förderung bei 500.000 Euro.
- 2020 (Juli): Anhebung der Bemessungsgrundlage auf 4 Millionen Euro, maximale Förderung bei 1 Million Euro.
- 2024: Bemessungsgrundlage von 10 Millionen Euro durch das Wachstumschancengesetz, Förderung von bis zu 3,5 Millionen Euro für KMU.
Besondere Regelungen und Hinweise
- Kooperationsprojekte: Für jeden Anspruchsberechtigten gilt die maximale Bemessungsgrundlage.
- Zudem sollten Einzel- und Mitunternehmer die De-minimis-Regelung beachten, die eine Förderung von maximal 200.000 Euro innerhalb von 3 Jahren vorsieht. Weitere Förderprogramme, wie vergünstigte Darlehen, können ebenfalls unter diese Regelung fallen.
- Rückwirkende Förderung: Forschungsprojekte sind bis zu 4 Jahre rückwirkend förderfähig, auch wenn die Quoten vor 2024 etwas niedriger waren.
Zum Thema: Forschungszulage rückwirkend beantragen
Fazit: Wie hoch ist die Forschungszulage?
Die Forschungszulage bietet Unternehmen eine attraktive maximale Förderhöhe von bis zu 3,5 Millionen Euro pro Jahr. KMU profitieren besonders von den hohen Förderquoten und der erweiterten Bemessungsgrundlage. Nutzen auch du die Möglichkeit, deine Forschungsprojekte finanziell zu unterstützen, und sichern dir diese staatliche Förderung!
Tipp: Stellen deinen Antrag frühzeitig und beachte die aktuellen Rahmenbedingungen, um das maximale Potenzial der Forschungszulage auszuschöpfen.