Forschungszulage: Häufige Irrtümer aufgeklärt

von | 25.09.2024 | Steuern

Die Forschungszulage ist eine steuerfreie Unterstützung für innovative Unternehmen in Deutschland. Hier die wichtigsten Fakten:

  • Für alle Unternehmensgrößen verfügbar
  • Basiert auf F&E-Gehältern und -Arbeitszeit
  • Bis zu 2,5 Mio. € (Großunternehmen) oder 3,5 Mio. € (KMU) pro Jahr
  • Fördersatz: 25% für große Unternehmen, 35% für KMUs
  • Rückwirkend seit 1. Januar 2020 beantragbar

Viele Firmen sind unsicher: Qualifizieren wir uns? Wie läuft der Antrag?

Hier räumen wir mit den häufigsten Irrtümern auf:

Irrtum Realität
Nur für große Unternehmen Für alle Größen, KMUs profitieren mehr
Komplizierter Antrag Relativ einfach: BSFZ-Bescheinigung + Finanzamt
Nur bestimmte Branchen Alle Branchen mit F&E-Aktivitäten
Kein Geld ohne Gewinn Wird auch bei Verlusten ausgezahlt
Nur für neue Projekte Rückwirkend seit 2020 möglich

Die Forschungszulage ist ein starkes Instrument für F&E-Investitionen. Gute Dokumentation ist der Schlüssel zum Erfolg.

Häufige Missverständnisse

Darlehen oder Zuschuss?

Die Forschungszulage ist weder Darlehen noch Zuschuss. Es ist eine steuerfreie Zulage, die mit der Steuer verrechnet wird.

  • Keine Rückzahlung nötig
  • Direkter Abzug von der Steuerschuld
  • Bis zu 2,5 Mio. Euro pro Jahr (ab 28. März 2024)

Können kleine Unternehmen mitmachen?

Ja! Alle Unternehmensgrößen können die Zulage beantragen. KMUs profitieren sogar mehr:

Größe Fördersatz Max. Förderung/Jahr
KMU 35% 3,5 Mio. Euro
Große Unternehmen 25% 2,5 Mio. Euro

Welche Forschung zählt?

Die Zulage unterstützt neue und verbesserte Produkte oder Prozesse. Forschung muss nach dem 1. Januar 2020 begonnen haben.

Förderfähige Kosten:

Ist der Antrag kompliziert?

Nein, er ist relativ einfach. Sie müssen:

1. Bescheinigung bei der BSFZ beantragen

2. Diese beim Finanzamt einreichen

3. Forschung dokumentieren

Tipp: Gute Dokumentation ist wichtig. Bewahren Sie alle Belege auf.

Welche Branchen können die Zulage bekommen?

Alle! Jedes steuerpflichtige Unternehmen in Deutschland mit F&E-Aktivitäten kann sie beantragen.

Wie beeinflusst die Zulage andere Steuervergünstigungen?

Sie können die Forschungszulage zusätzlich zu anderen Vergünstigungen nutzen. Sie ist steuerlich neutral.

Achtung: Für Einzelunternehmer und Mitunternehmer gilt die De-minimis-Regel (max. 200.000 Euro in 3 Jahren).

sbb-itb-cc9840f

Häufige Fragen zur Forschungszulage

Forschungszulage

Wie hoch ist die maximale Förderung?

Ab 28. März 2024 gelten neue Höchstgrenzen:

Unternehmensgröße Max. Förderung/Jahr
Große Unternehmen 2,5 Mio. €
KMU 3,5 Mio. €

Gibt’s Geld ohne Gewinn?

Ja! Die Zulage wird jährlich ausgezahlt – auch an Unternehmen ohne Gewinn. Sie wird nicht mit Steuern verrechnet.

Rückwirkende Beantragung?

Klar. Sie können die Zulage für Kosten seit 1. Januar 2020 beantragen.

Wie werden Personalkosten berechnet?

  • Angestellte: 25% der F&E-Lohnkosten (inkl. Nebenkosten)
  • Einzelunternehmer: 70 €/Stunde (max. 40 Std./Woche)

Externe Dienstleister okay?

Ja, aber:

  • Nur 70% der Kosten förderfähig
  • Dienstleister müssen in EU/EWR sitzen

Was gilt für Einzelunternehmer?

De-minimis-Regel: Max. 200.000 € Förderung in 3 Jahren.

Wie läuft der Antrag?

  1. BSFZ-Bescheinigung holen
  2. Beim Finanzamt einreichen
  3. F&E-Aktivitäten dokumentieren

Tipp: Belege aufbewahren! Zeiterfassung und Rechnungen sind Gold wert.

Zusammenfassung

Die Forschungszulage ist ein starkes Instrument für deutsche Unternehmen, die in F&E investieren:

  • Für Unternehmen aller Größen
  • Deckt viele F&E-Aktivitäten ab
  • Bis zu 2,5 Mio. € (große Unternehmen) oder 3,5 Mio. € (KMU) jährlich ab März 2024
  • Rückwirkend seit 1. Januar 2020 möglich
  • Wird auch bei Verlusten ausgezahlt, steuerfrei

Ein Beispiel zeigt den möglichen Nutzen:

Unternehmensgröße F&E-Ausgaben Fördersatz Zulage
Großunternehmen 10 Mio. € 25% 2,5 Mio. €
KMU 10 Mio. € 35% 3,5 Mio. €

Die Beantragung braucht etwas Aufwand, zahlt sich aber meist aus. Gute Dokumentation ist entscheidend.

Christian Schulte von Steinbeis sagt:

„Unser Ziel ist es, den maximalen Förderbetrag so effizient und schnell wie möglich zu nutzen.“

Nutzen Sie die Forschungszulage, um Ihre F&E-Projekte voranzutreiben und wettbewerbsfähig zu bleiben.

Wo Sie mehr erfahren können

Sie wollen mehr über die Forschungszulage wissen? Hier sind die wichtigsten Anlaufstellen:

Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ)

BSFZ

Die BSFZ ist Ihr Startpunkt. Hier reichen Sie Ihr Projekt ein und bekommen die nötige Bescheinigung. Die BSFZ besteht aus drei Organisationen:

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Das BMBF beaufsichtigt die BSFZ. Auf deren Website finden Sie Basisinfos zur Forschungszulage.

Ihr Finanzamt

Haben Sie die BSFZ-Bescheinigung? Dann geht’s zum Finanzamt. Reichen Sie Ihren Antrag über das ELSTER-Portal ein.

Wer? Wofür? Wie?
BSFZ Prüfung & Bescheinigung BSFZ-Portal
BMBF Allgemeine Infos BMBF-Website
Finanzamt Bearbeitung & Auszahlung ELSTER-Portal

Tipp: Steuerexperten oder Berater können Ihnen beim Antrag helfen und Ihre Erfolgschancen steigern.

Portraitfoto mit Kai Thierhoff

Kai Thierhoff

Prof. Dr. Kai Thierhoff, ausgebildeter Betriebswirt und promovierter Experte für Entrepreneurship, ist eine feste Größe in der Gründerszene. Nach seinem Studium in Köln und seiner Promotion an der ebs european business school hat er sich als Gründer und Mitgründer zahlreicher Unternehmen etabliert. Kai ist nicht nur in der Praxis tief verwurzelt, sondern teilt sein Wissen auch als Dozent für Entrepreneurship an der Rheinischen Hochschule in Köln.

In über 20 Jahren mit seinem Beratungsunternehmen hat er in hunderten Kundenprojekten praxisrelevantes Wissen im Bereich Funding und insbesondere öffentliche Förderungen aufgebaut. Spezialisiert auf die Förderung aus dem Forschungszulagengesetz begleitete Kai mit seinem Team bereits hunderte Unternehmen zu einem erfolgreichen Förderbescheid in siebenstelliger Höhe.

Lassen Sie innovative Unternehmensprojekte mit bis zu 1 Mio. € pro Jahr fördern

Wir lassen gemeinsam ihre Forschungs- und Entwicklungstätigkeit staatlich zertifizieren. Sie erhalten dadurch nicht rückzahlbare Zuschüsse von bis zu 1 Mio. € pro Unternehmen / Jahr!