Die Forschungszulage ist eine steuerfreie Unterstützung für innovative Unternehmen in Deutschland. Hier die wichtigsten Fakten:
- Für alle Unternehmensgrößen verfügbar
- Basiert auf F&E-Gehältern und -Arbeitszeit
- Bis zu 2,5 Mio. € (Großunternehmen) oder 3,5 Mio. € (KMU) pro Jahr
- Fördersatz: 25% für große Unternehmen, 35% für KMUs
- Rückwirkend seit 1. Januar 2020 beantragbar
Viele Firmen sind unsicher: Qualifizieren wir uns? Wie läuft der Antrag?
Hier räumen wir mit den häufigsten Irrtümern auf:
Irrtum | Realität |
---|---|
Nur für große Unternehmen | Für alle Größen, KMUs profitieren mehr |
Komplizierter Antrag | Relativ einfach: BSFZ-Bescheinigung + Finanzamt |
Nur bestimmte Branchen | Alle Branchen mit F&E-Aktivitäten |
Kein Geld ohne Gewinn | Wird auch bei Verlusten ausgezahlt |
Nur für neue Projekte | Rückwirkend seit 2020 möglich |
Die Forschungszulage ist ein starkes Instrument für F&E-Investitionen. Gute Dokumentation ist der Schlüssel zum Erfolg.
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Häufige Missverständnisse
Darlehen oder Zuschuss?
Die Forschungszulage ist weder Darlehen noch Zuschuss. Es ist eine steuerfreie Zulage, die mit der Steuer verrechnet wird.
- Keine Rückzahlung nötig
- Direkter Abzug von der Steuerschuld
- Bis zu 2,5 Mio. Euro pro Jahr (ab 28. März 2024)
Können kleine Unternehmen mitmachen?
Ja! Alle Unternehmensgrößen können die Zulage beantragen. KMUs profitieren sogar mehr:
Größe | Fördersatz | Max. Förderung/Jahr |
---|---|---|
KMU | 35% | 3,5 Mio. Euro |
Große Unternehmen | 25% | 2,5 Mio. Euro |
Welche Forschung zählt?
Die Zulage unterstützt neue und verbesserte Produkte oder Prozesse. Forschung muss nach dem 1. Januar 2020 begonnen haben.
- Personalkosten für Forscher
- Auftragsforschung (70%)
- Bestimmte F&E-Abschreibungen
Ist der Antrag kompliziert?
Nein, er ist relativ einfach. Sie müssen:
1. Bescheinigung bei der BSFZ beantragen
2. Diese beim Finanzamt einreichen
3. Forschung dokumentieren
Tipp: Gute Dokumentation ist wichtig. Bewahren Sie alle Belege auf.
Welche Branchen können die Zulage bekommen?
Alle! Jedes steuerpflichtige Unternehmen in Deutschland mit F&E-Aktivitäten kann sie beantragen.
Wie beeinflusst die Zulage andere Steuervergünstigungen?
Sie können die Forschungszulage zusätzlich zu anderen Vergünstigungen nutzen. Sie ist steuerlich neutral.
Achtung: Für Einzelunternehmer und Mitunternehmer gilt die De-minimis-Regel (max. 200.000 Euro in 3 Jahren).
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Häufige Fragen zur Forschungszulage
Wie hoch ist die maximale Förderung?
Ab 28. März 2024 gelten neue Höchstgrenzen:
Unternehmensgröße | Max. Förderung/Jahr |
---|---|
Große Unternehmen | 2,5 Mio. € |
KMU | 3,5 Mio. € |
Gibt’s Geld ohne Gewinn?
Ja! Die Zulage wird jährlich ausgezahlt – auch an Unternehmen ohne Gewinn. Sie wird nicht mit Steuern verrechnet.
Rückwirkende Beantragung?
Klar. Sie können die Zulage für Kosten seit 1. Januar 2020 beantragen.
Wie werden Personalkosten berechnet?
- Angestellte: 25% der F&E-Lohnkosten (inkl. Nebenkosten)
- Einzelunternehmer: 70 €/Stunde (max. 40 Std./Woche)
Externe Dienstleister okay?
Ja, aber:
- Nur 70% der Kosten förderfähig
- Dienstleister müssen in EU/EWR sitzen
Was gilt für Einzelunternehmer?
De-minimis-Regel: Max. 200.000 € Förderung in 3 Jahren.
Wie läuft der Antrag?
- BSFZ-Bescheinigung holen
- Beim Finanzamt einreichen
- F&E-Aktivitäten dokumentieren
Tipp: Belege aufbewahren! Zeiterfassung und Rechnungen sind Gold wert.
Zusammenfassung
Die Forschungszulage ist ein starkes Instrument für deutsche Unternehmen, die in F&E investieren:
- Für Unternehmen aller Größen
- Deckt viele F&E-Aktivitäten ab
- Bis zu 2,5 Mio. € (große Unternehmen) oder 3,5 Mio. € (KMU) jährlich ab März 2024
- Rückwirkend seit 1. Januar 2020 möglich
- Wird auch bei Verlusten ausgezahlt, steuerfrei
Ein Beispiel zeigt den möglichen Nutzen:
Unternehmensgröße | F&E-Ausgaben | Fördersatz | Zulage |
---|---|---|---|
Großunternehmen | 10 Mio. € | 25% | 2,5 Mio. € |
KMU | 10 Mio. € | 35% | 3,5 Mio. € |
Die Beantragung braucht etwas Aufwand, zahlt sich aber meist aus. Gute Dokumentation ist entscheidend.
Christian Schulte von Steinbeis sagt:
„Unser Ziel ist es, den maximalen Förderbetrag so effizient und schnell wie möglich zu nutzen.“
Nutzen Sie die Forschungszulage, um Ihre F&E-Projekte voranzutreiben und wettbewerbsfähig zu bleiben.
Wo Sie mehr erfahren können
Sie wollen mehr über die Forschungszulage wissen? Hier sind die wichtigsten Anlaufstellen:
Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ)
Die BSFZ ist Ihr Startpunkt. Hier reichen Sie Ihr Projekt ein und bekommen die nötige Bescheinigung. Die BSFZ besteht aus drei Organisationen:
- VDI Technologiezentrum GmbH
- AiF Projekt GmbH
- Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. -Projektträger DLR
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Das BMBF beaufsichtigt die BSFZ. Auf deren Website finden Sie Basisinfos zur Forschungszulage.
Ihr Finanzamt
Haben Sie die BSFZ-Bescheinigung? Dann geht’s zum Finanzamt. Reichen Sie Ihren Antrag über das ELSTER-Portal ein.
Wer? | Wofür? | Wie? |
---|---|---|
BSFZ | Prüfung & Bescheinigung | BSFZ-Portal |
BMBF | Allgemeine Infos | BMBF-Website |
Finanzamt | Bearbeitung & Auszahlung | ELSTER-Portal |
Tipp: Steuerexperten oder Berater können Ihnen beim Antrag helfen und Ihre Erfolgschancen steigern.