Forschungszulage für Startups: So sicherst du dir die Förderung

von | 19.02.2025 | Grundlagen & Rahmenbedingungen, Forschungszulage

Junge Startups befinden sich in den ersten Jahren oft in der schwierigsten Phase: Die Einnahmen sind niedrig, während die Ausgaben das vorhandene Kapital langsam aufzehren. Mit der Forschungszulage bietet sich jedoch eine ausgezeichnete Möglichkeit, große Teile der Forschungsausgaben vom Staat fördern zu lassen. Wir erklären dir alle Vorteile und wie du diese für dein Unternehmen geltend machen kannst.

Was sind die grundsätzlichen Rahmenbedingungen?

Die Forschungszulage ist nicht nur für Startups geeignet, sondern prinzipiell für alle Unternehmen. Rechtsform, Unternehmensgröße, Umsatz oder Gewinn/Verlust spielen für dieses Förderprogramm keine Rolle – die einzigen Voraussetzungen sind ein förderfähiges Forschungsprojekt und eine Steuerpflicht in Deutschland.

Wichtig: Startups befinden sich zu Beginn oft jahrelang in der Verlustphase und zahlen somit keine Steuern. Das ist kein Hinderungsgrund! Dein Unternehmen muss lediglich steuerpflichtig sein. Normalerweise erfolgt die Förderung als Verrechnung mit der Steuerlast – sollte dein Startup zu niedrige oder gar keine Steuern zahlen, gibt es eine tatsächliche Auszahlung.

Zudem wurden mit dem Wachstumschancengesetz die weiteren Rahmenbedingungen noch einmal deutlich verbessert:

KMUGroßkonzern
Maximale Bemessungsgrundlage10 Mio. Euro10 Mio. Euro
Personalkosten35 % Fördersatz25 % Fördersatz
Auftragsforschung24,5 % Fördersatz17,5 % Fördersatz
Eigenleistung70 Euro pro Stunde70 Euro pro Stunde
Abschreibungen auf WirtschaftsgüterJaJa
Maximale Fördersumme3,5 Mio. Euro / Jahr2,5 Mio. Euro / Jahr

Hinweis: Dein Startup darf sich nicht „in Schwierigkeiten“ befinden und beispielsweise in einem laufenden Insolvenzverfahren sein. Doch selbst hier gibt es für junge Unternehmen einige Ausnahmen, zu denen wir dich als erfahrene Förderberatung gerne aufklären.

Wieso ist die Forschungszulage für Startups so vorteilhaft?

Startups leben von ihrer Agilität und einer hohen Geschwindigkeit bei der Umsetzung, schließlich ist Zeit ein wichtiger Faktor für den Erfolg. Doch genau hier liegt das Problem bei anderen Förderprogrammen: Du musst diese Monate im Voraus beantragen und bist auf die regelmäßige Prüfung und Freigabe der Fördergelder angewiesen – das kostet wertvolle Zeit.

Bei der Forschungszulage muss dein Startup hingegen nicht warten! Du kannst sofort mit dem Forschungsprojekt beginnen, da Antragstellung und Förderung erst nach Ablauf eines Wirtschaftsjahres erfolgen. Ein weiterer Vorteil: Die Beantragung ist bis zu 4 Jahre lang rückwirkend möglich, sodass in hektischen Phasen kein weiterer Stress hinzukommen muss.

Aber: Im Gegenzug bedeutet das auch, dass dein Startup die Forschungsausgaben komplett vorfinanzieren muss. Sollte das für dein Unternehmen kein Problem darstellen, kannst du von dieser unbürokratischen Förderung profitieren und deine Cash-Burn-Rate deutlich reduzieren.

Mehr zum Thema: Können Seed-Phase-Startups die Forschungszulage beantragen?

Welche Kosten kann dein Startup fördern lassen?

  • (Interne) Personalkosten: Hierzu gehören angestellte Mitarbeiter, die relevante Aufgaben im Forschungsprojekt übernehmen. Die Berechnung umfasst im Wesentlichen das Bruttogehalt samt Zukunftssicherung (Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung).
  • (Externe) Auftragsforschung: Ausgelagerte Forschungsarbeit lässt sich ebenfalls fördern, aber nur innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Das gilt sogar für Freiberufler, die in Startups oft eine wichtige Säule darstellen.
  • Eingebrachte Eigenleistung: In Startups ist es nicht unüblich, dass Gründer oder Geschäftsführer selbst einen Beitrag zur Forschung leisten. Diese Arbeit kannst du dir mit 70 Euro pro Stunde zur Bemessungsgrundlage anrechnen lassen.
  • Abschreibungen auf Wirtschaftsgüter: Junge Unternehmen müssen zu Beginn oft hohe Anschaffungskosten stemmen. Die gute Nachricht: Auch Abschreibungen auf notwendige Wirtschaftsgüter im Forschungsprojekt sind förderfähig.

Weitere attraktive Option für Startups: Kooperationsvorhaben

Die Gründung eines Startups mit hoher Forschungsorientierung stellt immer ein hohes Risiko dar, ob im Bereich Maschinenbau oder der Softwareentwicklung. Du musst das Projektrisiko jedoch nicht allein tragen, sondern kannst dir mit einem oder mehreren Partnern das Risiko teilen. Die Forschungszulage fördert nämlich sogar Kooperationsvorhaben.

Wenn dein Startup also ein Forschungsprojekt nicht komplett selbst stemmen kann oder das Risiko schlichtweg zu hoch ist, kann eine Kooperation vielleicht die richtige Option sein. Du musst lediglich die Arbeiten mit einem Partner klar und sinnvoll aufteilen bzw. abgrenzen, während alle weiteren Rahmenbedingungen der Forschungszulage gleich bleiben.

Wie laufen Prozess und Antragstellung ab?

Beim Antrag gibt es grundsätzlich keinen Unterschied, ob Startup oder nicht. Alle Anträge erfolgen über das Webportal der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ). Inklusive der internen Vorbereitung lässt sich der Prozess auf vier wichtige Schritte herunterbrechen:

  1. Förderfähiges Forschungsprojekt identifizieren
  2. Relevante Projektkosten erfassen und dokumentieren
  3. Antrag bei der BSFZ stellen und Förderbescheid erhalten
  4. Verrechnung oder Auszahlung beim Finanzamt beantragen

Wichtig: Wie bereits erwähnt, können alle diese Schritte auch bis zu 4 Jahre lang rückwirkend erfolgen. Du hast also die Möglichkeit, dir auf einen Schlag eine hohe Fördersumme zu sichern!

Auch interessant: Forschungszulage bei Neugründung – Geht das?

Noch Fragen?

Obwohl die Forschungszulage junge Startups nicht spezifisch anspricht, stellt sie in vielen Fällen das ideale Förderprogramm dar. Wir helfen dir bei allen weiteren Fragen, der sauberen Dokumentation deiner Forschungsausgaben und der zügigen Antragstellung.

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Portraitfoto mit Kai Thierhoff

Kai Thierhoff

Prof. Dr. Kai Thierhoff, ausgebildeter Betriebswirt und promovierter Experte für Entrepreneurship, ist eine feste Größe in der Gründerszene. Nach seinem Studium in Köln und seiner Promotion an der ebs european business school hat er sich als Gründer und Mitgründer zahlreicher Unternehmen etabliert. Kai ist nicht nur in der Praxis tief verwurzelt, sondern teilt sein Wissen auch als Dozent für Entrepreneurship an der Rheinischen Hochschule in Köln.

In über 20 Jahren mit seinem Beratungsunternehmen hat er in hunderten Kundenprojekten praxisrelevantes Wissen im Bereich Funding und insbesondere öffentliche Förderungen aufgebaut. Spezialisiert auf die Förderung aus dem Forschungszulagengesetz begleitete Kai mit seinem Team bereits hunderte Unternehmen zu einem erfolgreichen Förderbescheid in siebenstelliger Höhe.

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