Forschungszulagengesetz für Konzerne: Anspruch und Grenzen

von | 23.11.2023 | Rahmenbedingungen für die Forschungszulage

Fragst du dich, ob das Forschungszulagengesetz auch für Konzerne gilt? Die Antwort lautet eindeutig: Ja! Eine Einschränkung gibt es allerdings: Während die öffentliche Förderung in Form von Forschungszulagen grundsätzlich für alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größenordnung, zugänglich ist, wurde das Forschungszulagengesetz (FZLG) insbesondere zugunsten von kleineren und mittleren Unternehmen gestaltet. Hierbei wird der maximal zulässige Förderbetrag nicht auf Ebene individueller Konzernunternehmen, sondern auf Konzernebene insgesamt festgelegt.

Das bedeutet, ob dein Unternehmen Jahresumsätze von 50 Millionen, 100 Millionen oder gar 100 Milliarden erzielt, spielt im Kontext der zulässigen Forschungszulage keine Rolle. Selbst für Giganten wie Siemens, Daimler oder Bosch beläuft sich der jährliche Maximalbetrag für die Forschungsförderung auf eine Million Euro.

Was allerdings nicht in der Absicht des Gesetzgebers liegt, ist die Ausschüttung von Fördermitteln in Form der Bundeszulage an zahlreiche Tochterunternehmen eines Großkonzerns. Ein Daimler-Konzern beispielsweise sollte nicht für jede seiner Tochtergesellschaften eine Million Euro steuerfrei aus der Staatskasse erhalten. Die Forschungszuschuss durch das Forschungszulagengesetz dient der Innovationsförderung und nicht einer übermäßigen Ausnutzung von Fördermitteln durch Großkonzerne. Dies gilt es im Hinblick auf die F&E Förderung unbedingt zu berücksichtigen.

Portraitfoto mit Kai Thierhoff

Kai Thierhoff

Prof. Dr. Kai Thierhoff, ausgebildeter Betriebswirt und promovierter Experte für Entrepreneurship, ist eine feste Größe in der Gründerszene. Nach seinem Studium in Köln und seiner Promotion an der ebs european business school hat er sich als Gründer und Mitgründer zahlreicher Unternehmen etabliert. Kai ist nicht nur in der Praxis tief verwurzelt, sondern teilt sein Wissen auch als Dozent für Entrepreneurship an der Rheinischen Hochschule in Köln.

In über 20 Jahren mit seinem Beratungsunternehmen hat er in hunderten Kundenprojekten praxisrelevantes Wissen im Bereich Funding und insbesondere öffentliche Förderungen aufgebaut. Spezialisiert auf die Förderung aus dem Forschungszulagengesetz begleitete Kai mit seinem Team bereits hunderte Unternehmen zu einem erfolgreichen Förderbescheid in siebenstelliger Höhe.

Lassen Sie innovative Unternehmensprojekte mit bis zu 1 Mio. € pro Jahr fördern

Wir lassen gemeinsam ihre Forschungs- und Entwicklungstätigkeit staatlich zertifizieren. Sie erhalten dadurch nicht rückzahlbare Zuschüsse von bis zu 1 Mio. € pro Unternehmen / Jahr!