Fragst du dich, ob das Forschungszulagengesetz auch für Konzerne gilt? Die Antwort lautet eindeutig: Ja!
Eine Einschränkung gibt es allerdings: Während die öffentliche Förderung in Form von Forschungszulagen grundsätzlich für alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größenordnung, zugänglich ist, wurde das Forschungszulagengesetz (FZLG) insbesondere zugunsten von kleineren und mittleren Unternehmen gestaltet. Hierbei wird der maximal zulässige Förderbetrag nicht auf Ebene individueller Konzernunternehmen, sondern auf Konzernebene insgesamt festgelegt.
Das bedeutet, ob dein Unternehmen Jahresumsätze von 50 Millionen, 100 Millionen oder gar 100 Milliarden erzielt, spielt im Kontext der zulässigen Forschungszulage keine Rolle. Selbst für Giganten wie Siemens, Daimler oder Bosch beläuft sich der jährliche Maximalbetrag für die Forschungsförderung auf 3,5 Millionen Euro.
Was allerdings nicht in der Absicht des Gesetzgebers liegt, ist die Ausschüttung von Fördermitteln in Form der Bundeszulage an zahlreiche Tochterunternehmen eines Großkonzerns.
Ein Daimler-Konzern beispielsweise sollte nicht für jede seiner Tochtergesellschaften die maximale Förderhöhe von 3,5 Millionen Euro steuerfrei aus der Staatskasse erhalten. Die Forschungszuschuss durch das Forschungszulagengesetz dient der Innovationsförderung und nicht einer übermäßigen Ausnutzung von Fördermitteln durch Großkonzerne. Dies gilt es im Hinblick auf die F&E Förderung unbedingt zu berücksichtigen.