Forschungszulage Antrag: Fristen im Überblick

von | 15.02.2025 | Antragsverfahren & Prozess

Die Forschungszulage ist ein steuerlicher Vorteil für Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung (F&E) investieren. Sie bietet finanzielle Entlastung und fördert Innovationen. Um diese Förderung in Anspruch zu nehmen, müssen Unternehmen jedoch bestimmte Fristen einhalten. Wer die Deadlines verpasst, riskiert, wertvolle Zuschüsse zu verlieren.

In diesem Artikel erklären wir die wichtigsten Fristen zur Beantragung der Forschungszulage und bis wann sie bantragt werden muss. Außerdem geben wir praxisnahe Tipps zur Fristenkontrolle und helfen dir, rechtzeitig alle erforderlichen Dokumente einzureichen.

Wichtige Fristen für die Forschungszulage: 2025, 2026 & Co.

Die Beantragung der Forschungszulage erfolgt in zwei Stufen:

  1. Bescheinigungsverfahren: Unternehmen müssen zunächst eine Bescheinigung über die F&E-Tätigkeit erhalten.
  2. Steuerliche Geltendmachung: Nach der Bescheinigung erfolgt die Beantragung der Zulage über das Finanzamt.

Hier sind die entscheidenden Fristen im Überblick:

FristtypBeschreibungDeadline
Antrag auf BescheinigungAntragstellung bei der Bescheinigungsstelle für Forschungszulage (BSFZ)Laufend möglich, keine feste Frist
Nachträgliche AnträgeForschungszulage kann auch für abgeschlossene Projekte beantragt werdenInnerhalb von vier Jahren nach Projektabschluss
Einreichung von UnterlagenNachforderung durch das Finanzamt oder die BSFZIndividuelle Frist durch die Behörde
Fristen der Forschungszulage im Überblick

Da die Forschungszulage bis zu vier Jahre rückwirkend beantragt werden kann, ergeben sich folgende Fristen für die kommenden Jahre:

Wirtschaftsjahr der ForschungsausgabenLetzter Termin zur steuerlichen Geltendmachung
202031. Dezember 2024
202131. Dezember 2025
202231. Dezember 2026
202331. Dezember 2027
Fristen für die steuerliche Geltundendmachung der Forshcingszulage

Detaillierte Erklärung der Fristen

1. Antrag auf Bescheinigung

  • Frist: Keine feste Frist, Antrag jederzeit möglich
  • Bearbeitungszeit: Ca. 6–12 Wochen

Unternehmen müssen ihre Forschungsaktivitäten von der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) prüfen lassen. Die Antragstellung ist jederzeit möglich und erfolgt digital über das BSFZ-Portal. Ohne diese Bescheinigung ist eine steuerliche Geltendmachung der Zulage nicht möglich.

Mehr zum Thema: Aufgaben der BSFZ im Überblick

2. Antrag auf Forschungszulage beim Finanzamt

Nach der Bewilligung durch die BSFZ können Unternehmen die Forschungszulage bei ihrem zuständigen Finanzamt beantragen. Dies geschieht im Rahmen der Steuererklärung und muss innerhalb von vier Jahren nach Ablauf des Wirtschaftsjahres, in dem die Forschungstätigkeit stattfand, erfolgen.

Beispiel:

  • Forschungsausgaben aus 2021 können noch bis zum 31.12.2025 geltend gemacht werden.
  • Forschungsausgaben aus 2022 bis zum 31.12.2026 usw.

3. Nachträgliche Anträge

Unternehmen haben die Möglichkeit, die Forschungszulage auch für vergangene Jahre zu beantragen, solange die Frist von vier Jahren noch nicht abgelaufen ist. Dabei ist es wichtig, alle relevanten Nachweise zu sichern.

4. Einreichung von Unterlagen

Falls das Finanzamt oder die BSFZ zusätzliche Informationen anfordert, setzt die Behörde eine individuelle Frist zur Nachreichung. Unternehmen sollten ihre Posteingänge und E-Mails regelmäßig prüfen, um diese Deadlines nicht zu verpassen.

Rückwirkende Antragstellung: Ist das möglich?

Ja, die Forschungszulage kann rückwirkend für bis zu 4 Jahre beantragt werden. Das bedeutet:

  • Unternehmen können auch nachträglich von der Förderung profitieren.
  • Auch ältere Forschungsprojekte (z. B. aus 2020) sind noch förderfähig.

Wichtig: Der Antrag auf Bescheinigung sollte frühzeitig gestellt werden, da ohne sie keine Forschungszulage beim Finanzamt beantragt werden kann!

Was passiert, wenn Fristen verpasst werden?

Wenn die Frist zur Einreichung der Bescheinigung oder des Antrags verpasst wird, kann die Forschungszulage für das betreffende Jahr nicht mehr geltend gemacht werden.

Gibt es Fristverlängerungen?

  • Generell nicht – aber unter besonderen Umständen kann das Finanzamt eine Nachfrist gewähren.
  • Eine Verlängerung ist nur unter besonderen Umständen mit guter Begründung (z. B. höhere Gewalt) möglich.

👉 Tipp: Frühzeitig planen und nicht bis zur letzten Minute warten!

Tipps zur Einhaltung der Fristen

Damit dein Unternehmen keine Deadline verpasst, solltest du folgende Maßnahmen umsetzen:

  • Erinnerungen setzen: Kalender mit wichtigen Fristen pflegen (Google Calendar, Outlook)
  • Automatisierung nutzen: Digitale Tools zur Fristüberwachung einsetzen
  • Steuerberater einbinden: Ein Experte kann bei der fristgerechten Antragstellung helfen
  • Checkliste führen: Alle notwendigen Dokumente frühzeitig zusammentragen

Extra-Tipp: Die Bearbeitung der Bescheinigung dauert oft mehrere Monate – stelle den Antrag frühzeitig, um Verzögerungen zu vermeiden!

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Portraitfoto mit Kai Thierhoff

Kai Thierhoff

Prof. Dr. Kai Thierhoff, ausgebildeter Betriebswirt und promovierter Experte für Entrepreneurship, ist eine feste Größe in der Gründerszene. Nach seinem Studium in Köln und seiner Promotion an der ebs european business school hat er sich als Gründer und Mitgründer zahlreicher Unternehmen etabliert. Kai ist nicht nur in der Praxis tief verwurzelt, sondern teilt sein Wissen auch als Dozent für Entrepreneurship an der Rheinischen Hochschule in Köln.

In über 20 Jahren mit seinem Beratungsunternehmen hat er in hunderten Kundenprojekten praxisrelevantes Wissen im Bereich Funding und insbesondere öffentliche Förderungen aufgebaut. Spezialisiert auf die Förderung aus dem Forschungszulagengesetz begleitete Kai mit seinem Team bereits hunderte Unternehmen zu einem erfolgreichen Förderbescheid in siebenstelliger Höhe.

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