Mit der steuerlichen Forschungszulage bietet die Bundesregierung seit 2020 eine attraktive Förderung für forschende Unternehmen aller Größen an. Nach einigen Änderungen beläuft sich die maximale Förderhöhe mittlerweile sogar auf bis zu 3,5 Millionen Euro pro Jahr.
Jedoch scheuen viele Unternehmen nach wie vor einen Antrag, weil es offene Fragen und Unsicherheiten gibt – unser Forschungszulage FAQ liefert dir die passenden Antworten auf die häufigsten Fragen.
Was ist die Forschungszulage?
Forschende Unternehmen treiben Innovationen voran und beschäftigen Millionen von Mitarbeitern in zukunftsorientierten Industriebereichen. Doch die Kosten sind vor allem in den vergangenen Jahren stark gestiegen – genau hier soll die Forschungszulage entgegensteuern. Dieser Zuschuss hilft dir, deine Forschungskosten zu senken und Investitionen zu steigern.
Als staatliches Förderprogramm verfolgt es dabei mehrere Ziele:
- Entlastung von forschenden Unternehmen aller Größen
- Deutschland als attraktiven Forschungsstandort festigen
- Steigerung der Forschungsausgaben auf 3,5 % des BIP
Die Auszahlung der Forschungszulage erfolgt in der Regel als Verrechnung mit der Steuerschuld. Sollte dein Unternehmen jedoch nur geringe oder gar keine Steuern zahlen, dann kommt es zu einer tatsächlichen Auszahlung des Überbetrags.
Du kannst also in jedem Fall von der Forschungszulage profitieren!
Wer kann die Forschungszulage beantragen?
Alle steuerpflichtigen Unternehmen und Einzelunternehmer in Deutschland können die Forschungszulage beantragen. Dabei spielen Faktoren wie Rechtsform (Kapital- oder Personengesellschaft), Unternehmensgröße, Gewinn oder die tatsächliche Steuerlast keine Rolle. Zudem werden ausnahmslos alle Industriebereiche gefördert, ob Maschinenbau, IT, Fertigung oder Medizin.
Es gibt aber einen Punkt zu beachten: Dein Unternehmen darf sich nicht in Schwierigkeiten befinden. Glücklicherweise gibt es einige Ausnahmen und Möglichkeiten, zu denen wir dich in diesem Fall gerne aufklären – lies dazu unseren Artikel zu Unternehmen in Schwierigkeiten.
Forschungszulage für Startups
Junge Startups haben in den ersten Jahren oft keinen Umsatz, hohe Forschungsausgaben und durchlaufen eine mehrjährige Verlustphase. Die Forschungszulage kann hierbei das ideale Instrument sein, um die Cash-Burn-Rate spürbar zu senken. Da der gewährte Förderbetrag die Steuerlast meistens übersteigt, erfolgt eine tatsächliche Auszahlung durch das Finanzamt.
Forschungszulage für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
KMU gelten als Wachstumsmotor der deutschen Wirtschaft. Deswegen profitieren sie bei der Forschungszulage von noch besseren Konditionen. Seit März 2024 erhalten sie dank des Wachstumschancengesetzes nämlich bis zu 3,5 Millionen Euro jährlich. Damit ist der Zuschuss deutlich höher als bei anderen Förderprogrammen wie dem ZIM.
Forschungszulage für Großunternehmen
Größere Unternehmen und Konzerne mit mehr als 249 Mitarbeitern oder jenseits von 50 Mio. Euro Jahresumsatz können ebenfalls die Forschungszulage beantragen und erhalten. Die maximale Förderhöhe beläuft sich auf bis zu 2,5 Millionen jährlich und kann eine entscheidende Rolle spielen, um hohe Forschungsausgaben nachhaltig zu senken.
Forschungszulage für Tochterunternehmen bzw. verbundene Unternehmen
Tochterunternehmen bzw. verbundene Unternehmen sind ebenso antragsberechtigt. Hier gibt es aber eine Besonderheit zu beachten: Sollte eine konzernähnliche Struktur vorliegen, müssen sich die betroffenen Unternehmen den maximalen Förderbetrag aufteilen. Wir beraten dich in diesem Fall gerne zur optimalen Förderstruktur.
Was wird gefördert?
Die Forschungszulage fördert Forschung & Entwicklung (FuE) in allen Technologie- und Wirtschaftsbereichen, sofern es sich um innovative Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung handelt.
Zudem muss dein Forschungsprojekt die folgenden drei Förderkriterien erfüllen:
Welche Kosten sind förderfähig?
Steigende Kosten stellen Unternehmen in Deutschland vor große Herausforderungen. Glücklicherweise deckt die Forschungszulage alle wichtigen Kostenpositionen ab.
- Personalkosten: Hierzu gehören auch die Lohnnebenkosten inkl. Zukunftssicherung, aber nicht die steuerfreien Bestandteile des Gehalts.
- Wirtschaftsgüter: Abschreibungen (AfA) von Anschaffungs- und Herstellungskosten eines beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens sind anrechenbar.
- Auftragsforschung: Ausgaben für Auftragsforschung im EWR sind zu 70 % förderfähig (so lassen sich sogar in Rechnung gestellte Materialkosten fördern).
- Eigenleistung: Einzelunternehmer und Gesellschafter erhalten für eingebrachte Forschungsleistungen 70 Euro pro Stunde bei max. 40 Wochenstunden.
Wie hoch ist die Forschungszulage?
Bei der Förderhöhe unterscheidet das Forschungszulagengesetz nur nach zwei Kategorien: KMU und alle anderen Unternehmen. Das macht diesen Zuschuss ausgesprochen transparent.
Seit März 2024 gelten die folgenden Rahmenbedingungen:
KMU | Großunternehmen | |
Bemessungsgrundlage | 10 Mio. Euro | 10 Mio. Euro |
Fördersatz für Personalkosten | 35 % | 25 % |
Fördersatz für AfA auf Wirtschaftsgüter | 35 % | 25 % |
Förderquote für Auftragsforschung | 24,5 % | 17,5 % |
Stundensatz für Eigenleistung | 70 Euro | 70 Euro |
Maximale Förderhöhe pro Jahr | 3,5 Mio. Euro | 2,5 Mio. Euro |
Wie beantrage ich die Forschungszulage?
Als steuerpflichtiges Unternehmen in Deutschland bist du grundsätzlich antragsberechtigt. Inklusive Vorbereitungsphase gibt es 3 wichtige Schritte:
- Interne Vorbereitungsphase: Zunächst solltest du vorab förderfähige Projekte in deinem Unternehmen identifizieren, die alle Förderkriterien erfüllen.
- Antragstellung bei BSFZ: Danach kannst du direkt den Antrag im Webportal der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) stellen.
- Festsetzung durch Finanzamt: Mit dem positiven Bescheid beantragst du zum Schluss eine Festsetzung der Forschungszulage bei deinem Finanzamt.
Noch mehr Infos sowie den kompletten Prozess haben wir in diesem Artikel für dich zusammengefasst: 7 Schritte zum Forschungszulage-Antrag.
Wann wird die Forschungszulage ausgezahlt?
Eine Besonderheit der Forschungszulage ist, dass es sich um einen rückwirkenden Zuschuss handelt. Normalerweise erfolgt die Auszahlung als Steuerverrechnung, beispielsweise mit der nächsten Festsetzung der zu zahlenden Körperschaftsteuer. Zahlt dein Unternehmen aber nur wenig oder gar keine Steuern, kommt es zu einer tatsächlichen Auszahlung.
Das bedeutet, dein Unternehmen muss bei den Kosten zumindest für ein Jahr in Vorleistung gehen, ehe das Finanzamt im späteren Verlauf den Förderbetrag auf deine nächste Steuerschuld anrechnet oder ihn ausbezahlt.
Beachte: Du kannst die Forschungszulage bis zu 4 Jahre lang rückwirkend beantragen – wir helfen dir dabei, nimm einfach Kontakt auf!