Mit der Forschungszulage haben steuerpflichtige Unternehmen heute eine attraktive Möglichkeit, ihre Ausgaben für Forschung & Entwicklung (FuE) fördern zu lassen. Die Zulage umfasst unter anderem interne Kosten für Personal, aber auch externe Kosten für Auftragsforschung – es gibt jedoch einige Aspekte zu beachten.
Wir erklären dir in diesem Artikel, welche externen Kosten förderfähig sind, wie du vorab deinen Förderbetrag berechnen kannst und auf welche Dokumentation du achten musst.
Welche externen Kosten sind grundsätzlich förderfähig?
Im Rahmen eines Forschungsprojekts ist es nicht unüblich, bestimmte Forschungsaufgaben an Dritte abzugeben. Diese Kosten sind ebenfalls förderfähig, sofern die Tätigkeiten für das FuE-Vorhaben erforderlich und unerlässlich sind. Es kann sich hierbei beispielsweise um Personalleistungen und Sachkosten des Auftragnehmers handeln – reine Beschaffungsmaßnahmen sind hingegen ausgeschlossen.
Dritte können Auftragnehmer aller Art sein:
- Externe Unternehmen
- öffentliche Einrichtungen (bspw. Universitäten)
- Unternehmen aus dem gleichen Konzernverbund
- Freiberufler und Selbstständige
Wichtig: Der Auftragnehmer muss sich innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) befinden. Dazu gehören die gesamte EU sowie Norwegen, Liechtenstein und Island. Aufträge an Unternehmen in den USA oder der Schweiz sind also nicht förderfähig.
So berechnest du deinen Förderbetrag für externe Kosten
Mit dem Wachstumschancengesetz folgte insbesondere für KMU eine spürbare Steigerung des Förderbetrags für externe Kosten bzw. Auftragsforschung. Vor dem 28. März 2024 gab es eine einheitliche Förderquote von 15 % für alle Unternehmen. Heute beträgt die Förderquote hingegen zwischen 17,5 und 24,5 % – abhängig von der Unternehmensgröße.
Nachfolgend ein Beispiel mit externen Kosten für Auftragsforschung:
KMU | Großunternehmen | |
Max. Bemessungsgrundlage | 10.000.000 Euro | 10.000.000 Euro |
Auftragsforschung | 1.000.000 Euro | 1.000.000 Euro |
Anrechnungssatz | 70 % | 70 % |
Fördersatz | 35 % | 25 % |
Förderquote | 24,5 % | 17,5 % |
Förderbetrag | 245.000 Euro | 175.000 Euro |
Die Rechnung funktioniert dabei relativ einfach: Die Förderquote ergibt sich aus dem Anrechnungssatz, multipliziert mit dem Fördersatz (70 % x 35 % = 24,5 %). Daraus lässt sich anschließend der tatsächliche Förderbetrag berechnen.
Zum Vergleich: Bei internen Personalkosten beträgt der Anrechnungssatz 100 %. Das bedeutet, der Fördersatz entspricht der Förderquote (35 %). KMU würden also einen Betrag von 350.000 Euro erhalten, wenn sie die Forschungsaufgaben selbst übernehmen.
Bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 10.000.000 Euro ergibt sich für KMU ein maximaler jährlicher Förderbetrag von 2.450.000 Euro für Auftragsforschung, während Eigenforschung mit bis zu 3.500.000 Euro gefördert werden kann.
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Welche Dokumentationsanforderungen sind zu erfüllen?
Für die Förderung von internen Personalkosten sind ausführliche Stundenzettel notwendig, bei externen Kosten bzw. Auftragsforschung sind die Anforderungen glücklicherweise weniger strikt. Wichtig ist, dass der Vertrag mit dem Dritten klar darstellt, dass die Tätigkeiten für das Projekt erforderlich und unerlässlich sind (und keine reinen Beschaffungsmaßnahmen sind).
Eine direkte Zuordnung zu deinem Forschungsprojekt sowie ordentliche Rechnungen sind natürlich ebenfalls unverzichtbar. Als Auftraggeber musst du jedoch keine Angaben dazu machen, wie sich die Aufwendungen beim Auftragnehmer aufgliedern oder wie hoch die beim Auftragnehmer entstandenen Aufwendungen tatsächlich sind.
- Forschungszulage Dokumenation: Das musst du beachten
- Forschungszuage Muster-Stundenzettel (PDF + Excel)
Hinweis: Während deiner Antragstellung bei der BSFZ musst du keine Nachweise zu Verträgen oder Rechnungen bereitstellen. Diese Prüfung erfolgt erst im Anschluss, wenn du deinen Bescheid in den Händen hältst und die Forschungszulage beim Finanzamt abrufen möchtest.
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