Du willst nachhaltige Innovationen entwickeln – und suchst nach verlässlicher Förderung?
Ob du als mittelständisches Unternehmen an neuen Photovoltaik-Systemen forschst, ein Start-up für Recyclinglösungen gegründet hast oder als Ingenieurbüro Energieeffizienz neu denken willst – nachhaltige Forschung braucht Ressourcen. Die Forschungszulage bietet dir als Unternehmen in Deutschland eine steuerliche Förderung für genau solche F&E-Projekte.
Mit bis zu 35 % Zuschuss auf Personalkosten und Abschreibungen auf förderfähige Wirtschaftsgüter sowie bis zu 24,5 % auf externe Forschungsaufträge für KMU ist sie ein effektives Finanzierungsinstrument – gerade für grüne Innovationen.
In diesem Beitrag erfährst du, wie du die Forschungszulage optimal nutzt.
Was ist die Forschungszulage – und warum ist sie für grüne Projekte besonders relevant?
Die Forschungszulage ist ein steuerliches Förderinstrument des Bundes, das seit Anfang 2020 aktiv ist. Sie fördert gezielt Forschung und experimentelle Entwicklung in Unternehmen – unabhängig von Branche, Größe oder Rechtsform.
Seit März 2024 sind die Konditionen für KMU sogar nochmals verbessert worden: Bis zu 35 % der förderfähigen Personalkosten und Abschreibungen sowie bis zu 24,5 % der Auftragsforschungskosten können jährlich rückerstattet werden – als direkter Steuerbonus oder Barauszahlung.
Für Unternehmen, die in Bereichen wie erneuerbare Energien, Umwelttechnik oder Ressourcenschonung tätig sind, ist das besonders attraktiv: Denn die Forschungszulage ist branchenoffen und begünstigt ausdrücklich Projekte, die ökologische Innovationen voranbringen.
Mehr zum Thema: Alles, was du zur Forschungszulage wissen musst
Welche Projekte in Umwelt, Energie und Nachhaltigkeit sind förderfähig?
Grundsätzlich gilt: Förderfähig sind alle Projekte, die als Forschung und experimentelle Entwicklung im Sinne der Forschungszulagenrichtlinie gelten – also Tätigkeiten mit technologischem Neuheitsgrad und systematischer Vorgehensweise.
Im Bereich Umwelt und Nachhaltigkeit sind etwa folgende Projektbeispiele förderfähig:
- Entwicklung neuer Materialien für Solarzellen mit höherem Wirkungsgrad
- Optimierung von Speicherkapazitäten für Wind- oder Solarstrom
- Prototyping effizienter Recyclingverfahren für kritische Rohstoffe
- Forschung an energieautarken Produktionsprozessen
- Entwicklung biologisch abbaubarer Verpackungsmaterialien
Tipp: Auch Grundlagenforschung und industrielle Forschung sind förderfähig – wichtig ist die systematische und dokumentierte Vorgehensweise.
Lies auch: Voraussetzungen der Forschungszulage
Welche Kosten sind durch die Forschungszulage abgedeckt?
Die Forschungszulage deckt sowohl interne als auch externe FuE-Kosten ab. Dazu gehören insbesondere:
1. Personalkosten:
Der zentrale Kostenfaktor – hier werden Löhne und Gehälter von F&E-Mitarbeitenden anteilig mit 25 % (bzw. 35 % für KMU) gefördert.
2. Auftragsforschung:
Wenn du Teile deiner Forschung an externe Partner im EU-/EWR-Raum vergibst, sind 70 % dieser Kosten als Bemessungsgrundlage förderfähig; der tatsächliche Fördersatz für KMU beträgt 24,5 %, für Großunternehmen 15 %.
3. Abschreibungen auf FuE-Anlagen:
Seit März 2024 sind auch die anteiligen Abschreibungen auf abnutzbare, bewegliche Wirtschaftsgüter (z. B. Laborgeräte, Sensoren), die nach dem 27.03.2024 angeschafft und ausschließlich im begünstigten FuE-Vorhaben genutzt werden, in der Bemessungsgrundlage enthalten
Tipp: Einzelunternehmer können ihre eigene Forschungszeit pauschal mit 70 €/Stunde ansetzen – bis zu 40 Stunden pro Woche.
Tauch tiefer ein: Förderäfhige Kosten im Überblick
Wie läuft der Antrag konkret ab?
Der Antrag auf Forschungszulage erfolgt zweistufig:
1. Fachliche Prüfung durch die BSFZ:
Zuerst wird dein Projekt von der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) hinsichtlich der Förderfähigkeit geprüft. Diese Bescheinigung ist Voraussetzung für den Förderantrag beim Finanzamt. Der Antrag erfolgt online und kann bis zu vier Jahre rückwirkend gestellt werden – wichtig ist eine nachvollziehbare Beschreibung des Projekts nach festem Schema.
2. Steuerlicher Antrag beim Finanzamt:
Nach Ablauf des Wirtschaftsjahres beantragst du die Forschungszulage über ELSTER. Sie wird mit deiner Steuerlast verrechnet – und bei fehlender Steuerlast ausgezahlt.
Tipp: Die Bearbeitungszeit bei der BSFZ beträgt aktuell etwa 2–3 Monate – plane daher ausreichend Vorlauf ein, gerade wenn du rückwirkend Förderung sichern willst.
Wie hoch ist die Förderung?
Seit 2024 gelten deutlich verbesserte Konditionen:
- KMU: 35 % auf bis zu 10 Mio. Euro FuE-Kosten = bis zu 3,5 Mio. Euro jährlich
- Großunternehmen: 25 % auf bis zu 10 Mio. Euro = bis zu 2,5 Mio. Euro
- Auftragsforschung: Für KMU 24,5 %, für Großunternehmen 15 % der beauftragten Kosten
Diese Zahlen zeigen: Die Forschungszulage ist nicht nur steuerlich attraktiv, sondern in vielen Fällen das Förderinstrument mit der höchsten Planbarkeit und Liquiditätswirkung.
So gehst du vor – Schritt für Schritt zur Förderung
1. Projekt identifizieren: Finde FuE-Ideen mit Innovationscharakter in deinem Unternehmen.
2. Kosten abschätzen: Ermittle förderfähige Personalkosten, geplante Anschaffungen und externe Forschungsaufträge.
3. BSFZ-Antrag stellen: Reiche eine verständliche, strukturierte Projektbeschreibung ein – möglichst frühzeitig im Jahr.
4. Projekt dokumentieren: Halte Entwicklungsschritte, Zwischenziele und Aufwände nachvollziehbar fest.
5. ELSTER-Antrag vorbereiten: Nach Projektabschluss – idealerweise mit Unterstützung eines Förderberaters – beim Finanzamt einreichen.
Tipp: Eine professionelle Förderberatung hilft dir nicht nur beim Antrag, sondern auch dabei, deine Projektidee in eine förderfähige Struktur zu bringen.
Lies auch: In 7 Schritten Forschungszulage beantragen
Die Forschungszulage ist ein starkes Instrument, um nachhaltige FuE in Unternehmen zu fördern. Mit bis zu 3,5 Mio. Euro jährlich ist sie gerade für KMU im Bereich erneuerbare Energien, Umwelt und Ressourceneffizienz ein zentraler Finanzierungsbaustein. Wer den Prozess frühzeitig und strukturiert angeht, profitiert mehrfach: von Steuervorteilen, planbarer Liquidität und einer klaren Förderperspektive.
Häufige Fragen zur Forschungszulage im Umweltbereich
Kann ich die Forschungszulage rückwirkend für vergangene Jahre beantragen?
Ja – bis zu vier Jahre rückwirkend, aktuell also bis einschließlich 2021. Die Frist für 2021 endet jedoch Ende 2025 – daher besser jetzt starten.
Muss mein Unternehmen bereits Gewinne machen, um die Förderung zu erhalten?
Nein, für die steuerliche Forschungszulage nach dem Forschungszulagengesetz ist es nicht erforderlich, dass dein Unternehmen Gewinne erzielt. Die Forschungszulage wird auch bei Verlusten als Steuergutschrift ausgezahlt, sofern das Unternehmen in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist. Die Auszahlung erfolgt unabhängig davon, ob eine Steuerlast besteht.
Hinweis: Diese Regelung gilt speziell für die steuerliche Forschungsförderung (Forschungszulage). Bei anderen Förderprogrammen wie ZIM gelten abweichende Regelungen, dort erfolgt die Förderung in der Regel als Zuschuss.
Gilt die Förderung auch für Umwelt-Projekte ohne Patente?
Ja – grundsätzlich können auch Umwelt-Projekte ohne Patente förderfähig sein, wenn sie einen klaren Forschungs- und Entwicklungscharakter (FuE) aufweisen.
Für die Förderung ist nicht der Schutzrechtsstatus (z. B. Patent) entscheidend, sondern ob das Projekt die Anforderungen an ein FuE-Vorhaben gemäß den jeweiligen Förderbedingungen erfüllt. Auch nachhaltige Prozessinnovationen oder ökologische Entwicklungen ohne Patent können förderfähig sein, wenn sie als eigenständige, wissenschaftlich-technische Neuerung gelten und die Förderkriterien (z. B. ZIM, Forschungszulage) erfüllen.
Du willst dein Innovationsprojekt fördern lassen?
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