Forschungszulage für Elektronik & Elektrotechnik

von | 15.10.2025 | Grundlagen & Rahmenbedingungen, Forschungszulage

Die Forschungszulage ist für viele Elektronik- und Elektrotechnik-Unternehmen ein unterschätztes Förderinstrument – obwohl gerade diese Branche wie kaum eine andere für Forschung und Entwicklung steht. Ob du neue Sensoren entwickelst, Steuerplatinen konstruierst oder Produktionsprozesse digitalisierst: Viele dieser Projekte sind förderfähig, ohne dass du es vielleicht weißt.

Seit 2024 sind die Förderbedingungen deutlich verbessert worden – mit höheren Bemessungsgrenzen, neuen förderfähigen Kostenarten und einfacheren Verfahren. Ab 2026 wird die Forschungszulage noch attraktiver.

In diesem Artikel erfährst du, welche Elektronik- und Elektrotechnikprojekte sich besonders eignen, welche Kosten du geltend machen kannst, wie der Antrag abläuft – und welche Fehler du vermeiden solltest.

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Voraussetzungen & Förderfähigkeit im Elektronikbereich

Damit ein Vorhaben in Elektronik / Elektrotechnik als förderfähig gilt, muss es bestimmte Kriterien erfüllen – analog zu den allgemeinen Vorgaben des Forschungszulagengesetzes:

  • Technische Unsicherheit: Du weißt nicht im Voraus, wie du eine Lösung realisierst (z. B. neuartige Schaltungstopologie, Materialverhalten, EMV-Verhalten)
  • Neuheit & Systematik: Es handelt sich nicht nur um Routineentwicklung. Du planst systematisch, mit Meilensteinen, Hypothesen und Testschleifen
  • Erkenntnisziel: Der Prototyp oder das Bauteil dient dem Erkenntnisgewinn, nicht der Serienproduktion unmittelbar

Typische förderfähige Projekte in der Elektronik:

  • Entwicklung neuer Halbleiterbausteine, Leistungsschaltungen oder Energieeffizienzmodule
  • Sensorik und eingebettete Systeme für IoT-Anwendungen
  • Intelligente Steuerungssysteme mit KI, Machine Learning oder adaptiven Algorithmen
  • EMV-Optimierung, Signalverarbeitung, neue Kommunikationsschnittstellen
  • Neue Fertigungsprozesse oder Materialien (z. B. flexible Elektronik, gedruckte Leiterplatten, Nanoelektronik)
  • Prototypentwicklung und Tests im realen Einsatz

👉 Lies auch: Forschungszulage für Prototyp-Entwicklung

Welche Kosten kannst du absetzen?

Für Elektronik- und Elektrotechnikprojekte gelten dieselben Kostenarten wie generell bei der Forschungszulage – mit einigen Besonderheiten:

Förderfähige Kosten:

  • Personalkosten (Ingenieure, Entwickler, Techniker), die unmittelbar am FuE-Projekt arbeiten
  • Auftragsforschung (z. B. externe Labore, Institute) – Fördersatz einheitlich 35 % auf die anerkannten Kosten
  • Material- und Prototypenkosten (sofern sie dem Forschungsprojekt direkt zugeordnet sind und nicht kommerziell verwertet werden)
  • Abschreibungen auf bewegliche Wirtschaftsgüter (z. B. Prüfstände, Messgeräte, Testhardware), sofern sie ausschließlich im Projekt eingesetzt werden und ab 2024 angeschafft wurden
  • Eigenleistungen von Einzelunternehmern / Mitunternehmern – mit pauschalem Stundensatz

Nicht förderfähig:

  • Serienmaschinen, die außerhalb des Forschungsprojekts genutzt werden
  • Marketing, Vertrieb, Verwaltungskosten
  • Projekte ohne technisches Risiko, Routineanpassungen oder reine Designarbeiten

Beispiel: Wenn du einen Prototyp einer Steuerplatine entwickelst, sind die Schaltungsentwicklung, Layoutanpassung, Simulation, Testaufbauten und Materialprototypkosten förderfähig; nicht aber die Serienproduktion des Produkts.

Antrag & Prozess – Schritt für Schritt

Der Verfahrensablauf bleibt grundsätzlich gleich, egal in welcher Branche:

Technischer Antrag bei BSFZ:
Du beschreibst dein Elektronikprojekt, die technische Herausforderung, Lösungsansätze, Entwicklungsplan und Risiken. Die BSFZ beurteilt anhand der Kriterien (z. B. Frascati-Kriterien) die Förderfähigkeit.

Steuerliche Festsetzung:
Nach positiver Bescheinigung gibst du nach Abschluss des Wirtschaftsjahres die tatsächlichen Kosten in deiner Steuererklärung an. Das Finanzamt setzt dann die Zulage fest und rechnet sie mit deiner Steuerschuld an oder zahlt sie aus, wenn keine Steuern anfallen.

Bei mehrjährigen Projekten musst du für jedes Jahr neu abrechnen und prüfen lassen, ob das Projekt noch in der ursprünglichen Bescheinigung abgedeckt ist.

Wichtig: Achte auf konsistente Projektbezeichnungen, Zeiträume und Kostenangaben zwischen technischem Antrag und Steuererklärung, um Rückfragen zu vermeiden.

👉 Lies auch: In 7 Schritten erfolgreiche Forschungszulage beantragen

Besonderheiten und Tipps für Elektronikunternehmen

  • Komplexe Systeme vs. Einzelbausteine: Wenn dein Projekt systemübergreifend ist (Hardware + Firmware + Sensorik), beschreibe klar die Schnittstellen, Interaktionen und technischen Unsicherheiten.
  • EMV, Signalqualität, Wärme/Magnetik: Solche domänenspezifischen Aspekte sind gute Argumente für technische Unsicherheit.
  • Mess- und Prüfhardware: Der Einsatz von Messsystemen (z. B. Oszilloskope, Spektrumanalysatoren) für Prototypen kann als Abschreibung geltend gemacht werden – sofern sie projektbezogen genutzt werden.
  • Testzyklen und Varianten: Wenn du mehrere Varianten testest, betone, dass diese Tests zur Klärung technischer Unsicherheiten dienen und dokumentiere sie.
  • Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen: Viele Elektronikprojekte profitieren von Partnern wie Hochschulen oder Labs – diese Kooperationen können als Auftragsforschung oder Kooperationsprojekt eingebracht werden.

Änderungen ab 2026 – was sich für Elektronik ändert

Ab 2026 gelten erweiterte Fördermöglichkeiten:

  • Die Bemessungsgrundlage wird auf bis zu 12 Mio. Euro pro Jahr erhöht
  • Einführung einer 20 %-gemeinkostenpauschale
  • Der bürokratische Prozess soll vereinfacht werden

👉 Lies auch: Das ändert sich ab 2026 bei der Forschungszulage

Häufige Fehler & Fallstricke in der Elektronik

  • Unklare technische Herausforderung
  • Ungenaue Dokumentation
  • Fehlender Nachweis der projektbezogenen Nutzung
  • Inkonsistente Angaben zwischen Antrag und Steuererklärung
  • Verspätete Antragstellung (rückwirkend nur vier Jahre möglich)

Fazit: Hol dir Unterstützung!

Für Hersteller in der Elektronik und Elektrotechnik bietet die Forschungszulage eine reale Chance, erhebliche Mittel für Innovationen zu sichern. Der Schlüssel ist eine fundierte technische Argumentation, präzise Dokumentation und konsistente Antragstellung.

Wenn du daran arbeitest, eine neue Baugruppe, ein Steuergerät oder komplexe Sensorik zu entwickeln – prüfe frühzeitig, ob dein Vorhaben förderfähig ist. Vereinbare noch heute ein kostenloses Erstgespräch – wir unterstützen dich gern!

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Portraitfoto mit Kai Thierhoff

Kai Thierhoff

Prof. Dr. Kai Thierhoff, ausgebildeter Betriebswirt und promovierter Experte für Entrepreneurship, ist eine feste Größe in der Gründerszene. Nach seinem Studium in Köln und seiner Promotion an der ebs european business school hat er sich als Gründer und Mitgründer zahlreicher Unternehmen etabliert. Kai ist nicht nur in der Praxis tief verwurzelt, sondern teilt sein Wissen auch als Dozent für Entrepreneurship an der Rheinischen Hochschule in Köln.

In über 20 Jahren mit seinem Beratungsunternehmen hat er in hunderten Kundenprojekten praxisrelevantes Wissen im Bereich Funding und insbesondere öffentliche Förderungen aufgebaut. Spezialisiert auf die Förderung aus dem Forschungszulagengesetz begleitete Kai mit seinem Team bereits hunderte Unternehmen zu einem erfolgreichen Förderbescheid in siebenstelliger Höhe.

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