Fragst du dich, ob die Forschungszulage für alle Unternehmen in Deutschland gilt oder nur in einzelnen Bundesländern?
Die Antwort ist denkbar einfach: Die Forschungszulage nach dem Forschungszulagengesetz (FZLG) ist bundesweit gültig. Im Gegensatz zu vielen anderen Förderprogrammen macht die öffentliche Förderung durch die Forschungszulage keinen Unterschied, in welchem Bundesland du dich befindest – sei es Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden Württemberg, Hessen, Sachsen-Anhalt oder irgendwo anders.
Wie läuft das mit der Auszahlung der Fördermittel? Das ist etwas unkomplizierter und wird durch die lokalen Finanzämter geregelt. Natürlich variieren die Kenntnisse und Verfahrensweisen dieser Finanzämter in Bezug auf das Förderprojekt, die Forschungsförderung, zum Teil deutlich.
Obwohl das Verfahren je nach Finanzamt unterschiedlich sein kann, garantiert das Forschungszulagengesetz doch jede Menge Forschungszuschuss und letztlich auch Innovationsförderung, im gesamten Bundesgebiet. Einheitlich ist anzumerken, dass alle Bundesländer in Deutschland vom Forschungszulagengesetz profitieren, was einheitliche und gerechte bundeszulagen und bundesförderungen ermöglicht.
Es macht also keinen Unterschied, wo in Deutschland du dein innovatives Forschungs- und Entwicklungsprojekt durchführst – den Vorteil der F&E-Förderung genießt du in jedem Fall, ganz unabhängig von der regionalen Zuständigkeit deines Finanzamts. Für den Erhalt der öffentlichen Fördermittel ist es entscheidend, dass du über eine Bescheinigung zur Forschungszulage verfügst.
Daher solltest du dich rechtzeitig mit den entsprechenden Anforderungen vertraut machen und alle notwendigen Schritte einleiten. Denn letztlich soll die Forschungszulage deinem Unternehmen dabei helfen, noch erfolgreicher zu sein und deine innovativen Projekte voranzutreiben. Nutze diese Förderchancen, die durch das Forschungszulagengesetz eröffnet werden, und sichere dir den wertvollen Forschungszuschuss.