Forschungszulage und De minimis-Beihilfe: Was du wissen musst

von | 24.10.2024 | Grundlagen & Rahmenbedingungen

Viele Unternehmen sind verwirrt, wenn es um die De-minimis-Regel und ihre Auswirkungen auf die Forschungszulage geht. 

In diesem Beitrag erfährst du, was die De-minimis-Regel ist, wie sie sich auf die Forschungszulage auswirkt und worauf du achten musst, um keine Fördermöglichkeiten zu verpassen.

Was ist die De-minimis-Regel?

Die De-minimis-Regel ist eine europäische Vorschrift, die festlegt, dass Unternehmen innerhalb eines Zeitraums von drei Steuerjahren Beihilfen von maximal 200.000 Euro erhalten dürfen, ohne dass diese als staatliche Beihilfe im Sinne des Wettbewerbsrechts gelten.

Sie soll kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ermöglichen, von Subventionen zu profitieren, ohne den Wettbewerb übermäßig zu verzerren.

Zum Thema: Forschungszuage FAQ: Alles, was du 2024 wissen musst

Zählt die Forschungszulage zur De-minimis-Regel?

Neindie Forschungszulage fällt nicht unter die De-minimis-Regel. Sie wird als staatliche Beihilfe im Rahmen der EU-Verordnung für Forschung, Entwicklung und Innovation gewährt und ist somit unabhängig von der De-minimis-Obergrenze.

Unternehmen können die Forschungszulage zusätzlich zu anderen De-minimis-Beihilfen in Anspruch nehmen, ohne dass diese angerechnet wird.

Ausnahme: Einzelleistungen und Stundenpauschale

Eine Ausnahme können bestimmte (freiberufliche) Einzelleistungen oder Aufträge, die im Rahmen von F&E-Projekten mit einer Stundenpauschale abgerechnet werden, darstellen. Diese können als De-minimis-Beihilfe eingestuft werden, was bedeutet, dass nur dieser Teil der Förderung unter die De-minimis-Regel fällt. Hier ist es entscheidend, die Art der Förderung genau zu prüfen, um sicherzustellen, dass die 200.000 Euro-Grenze nicht überschritten wird.

Worauf solltest du achten?

Auch wenn die Forschungszulage selbst nicht unter die De-minimis-Regel fällt, gibt es einige wichtige Aspekte zu beachten:

  1. Kombination mit anderen Fördermitteln: Wenn du bereits andere Fördermittel in Anspruch nimmst, die unter die De-minimis-Regel fallen, musst du sicherstellen, dass die Obergrenze von 200.000 Euro innerhalb von drei Steuerjahren nicht überschritten wird. Besonders wenn freiberufliche Tätigkeiten mit Stundenpauschalen gefördert werden, solltest du genau prüfen, ob diese als De-minimis-Beihilfe zählen.
  2. Dokumentation und Prüfung: Es ist wichtig, alle Förderanträge und -bescheide gründlich zu dokumentieren. Bei einer Überprüfung durch die Behörden musst du in der Lage sein, die Förderkombinationen nachvollziehbar zu erklären und sicherstellen, dass du die jeweiligen Obergrenzen eingehalten hast.
  3. Richtlinien der Fördermittel prüfen: Achte darauf, dass die Fördermittel, die du erhältst, keine Einschränkungen hinsichtlich der Kombination mit der Forschungszulage enthalten. Manche Förderprogramme können zusätzliche Bedingungen zur Kombination mit anderen Beihilfen vorschreiben.

Wie kannst du die Forschungszulage beantragen?

Um die Forschungszulage zu beantragen, musst du den Antrag beim Finanzamt stellen. Zuerst erfolgt eine Prüfung Deiner F&E-Aktivitäten, um sicherzustellen, dass Dein Projekt förderfähig ist. Die Höhe der Forschungszulage beträgt 25 % der förderfähigen Aufwendungen, wobei für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) besonders attraktive Bedingungen gelten.

Du solltest also nicht zögern, Deine Forschungsprojekte fördern zu lassen – auch wenn Dein Unternehmen bereits andere Beihilfen erhält. Die Kombination aus Forschungszulage und De-minimis-Beihilfen könnte Dein Unternehmen dabei unterstützen, innovative Ideen effizient und finanziell abgesichert umzusetzen.

Hier erfährst du mehr: Forschungszulage beantragen in 7 Schritten

Die gute Nachricht ist, dass du die Forschungszulage unabhängig von der De-minimis-Regel nutzen kannst. Das verschafft dir Spielraum, Dein Unternehmen gleichzeitig mit mehreren Förderinstrumenten zu unterstützen. Es ist jedoch wichtig, alle Fördermittel im Blick zu behalten, um die jeweiligen Vorgaben einzuhalten.

Wenn du unsicher bist, wie du am besten vorgehst, oder eine gezielte Beratung zu Deiner Förderstrategie benötigst, stehen wir dir gern zur Verfügung. Vereinbare jetzt dein kostenloses Erstgespräch.

Portraitfoto mit Kai Thierhoff

Kai Thierhoff

Prof. Dr. Kai Thierhoff, ausgebildeter Betriebswirt und promovierter Experte für Entrepreneurship, ist eine feste Größe in der Gründerszene. Nach seinem Studium in Köln und seiner Promotion an der ebs european business school hat er sich als Gründer und Mitgründer zahlreicher Unternehmen etabliert. Kai ist nicht nur in der Praxis tief verwurzelt, sondern teilt sein Wissen auch als Dozent für Entrepreneurship an der Rheinischen Hochschule in Köln.

In über 20 Jahren mit seinem Beratungsunternehmen hat er in hunderten Kundenprojekten praxisrelevantes Wissen im Bereich Funding und insbesondere öffentliche Förderungen aufgebaut. Spezialisiert auf die Förderung aus dem Forschungszulagengesetz begleitete Kai mit seinem Team bereits hunderte Unternehmen zu einem erfolgreichen Förderbescheid in siebenstelliger Höhe.

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