Forschungszulage & Berichtspflichten: Was musst du wirklich dokumentieren?

von | 27.05.2025 | Antragsverfahren & Prozess, Forschungszulage

Die Forschungszulage ist ein besonders attraktives Förderinstrument – vor allem, weil sie ohne komplexe Berichtspflichten auskommt. Doch viele Antragsteller stellen sich genau diese Frage:

Muss ich Sachberichte, Zwischenberichte oder Endberichte bei der Forschungszulage einreichen?

Die kurze Antwort lautet: Nein.

Im Gegensatz zu Programmen wie dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) gibt es bei der Forschungszulage keine Pflicht zur Abgabe von Sach- oder Zwischenberichten. Trotzdem gibt es ein paar Dinge, die du beachten solltest.

In diesem Artikel erfährst du alles Wichtige über Dokumentationspflichten, Nachweise und Prüfungen – kompakt und verständlich erklärt.

Gibt es bei der Forschungszulage Berichtspflichten?

Nein – du musst keine Berichte im klassischen Sinne abgeben. Weder einen Sachbericht, noch einen Zwischenbericht oder eine öffentliche Ergebnisdokumentation ist erforderlich.

Allerdings bist du verpflichtet, eine nachvollziehbare interne Dokumentation deiner F&E-Aktivitäten zu führen. Diese wird nicht automatisch eingereicht, kann aber bei einer späteren Prüfung durch das Finanzamt oder im Rahmen einer Betriebsprüfung angefordert werden

Was du brauchst:

  • Eine glaubhafte Beschreibung des Projekts im Antrag an die BSFZ
  • Eine interne Dokumentation deiner F&E-Aktivitäten (z. B. Zeitaufzeichnungen (Stundenzettel), Projektpläne, Aufwandsdokumentation, Rechnungen)

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Was prüft das Finanzamt?

Nach positiver Bescheinigung durch die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) wird dein Antrag ans Finanzamt weitergeleitet. Das Finanzamt prüft:

  • Sind die angegebenen Kosten tatsächlich angefallen?
  • Ist das Projekt wie beschrieben durchgeführt worden?
  • Liegen die steuerlichen Voraussetzungen vor?

Wichtig: Das Finanzamt interessiert sich nicht für den technischen Erfolg, sondern für die ordnungsgemäße Durchführung und Abrechnung. Bei Bedarf kann das Finanzamt Nachweise und eine interne Fortschrittsdokumentation verlangen

Was passiert bei Projektabbruch oder Änderung?

Du bist nicht verpflichtet, ein Projekt erfolgreich abzuschließen. Aber: Wenn du es nicht durchführst oder abbrichst, kannst du ab diesem Zeitpunkt keine Förderung mehr abrechnen. Die Bemühung zählt, nicht das Ergebnis.

Im Zweifel kann das Finanzamt Nachweise einfordern, darunter:

  • Projektpläne
  • Zeitaufzeichnungen
  • Aufwandsdokumentation
  • Rechnungen oder Lohnnachweise

Tipp: Halte diese Informationen von Beginn an sauber fest – am besten nach den Kriterien der BSFZ (Neuartigkeit, Risiko, Planmäßigkeit).

Vergleich: Berichtspflichten bei ZIM & Forschungszulage

MerkmalForschungszulageZIM-Förderung
Zwischenberichte erforderlich❌ Nein✅ Ja (zeitlich festgelegt)
Sachbericht zum Projektende❌ Nein✅ Ja, verpflichtend
Öffentliche Ergebnisse❌ Nicht erforderlich🔶 Optional
Finanzielle Nachweise✅ Intern, bei Bedarf prüfbar✅ Regelmäßig vorzulegen

Hinweis: Bei der Forschungszulage sind finanzielle Nachweise und interne Dokumentation verpflichtend aufzubewahren und auf Anfrage vorzulegen.

Keine Berichte, aber trotzdem gut dokumentieren

Die Forschungszulage ist besonders niedrigschwellig – das macht sie attraktiv. Aber: Auch ohne Pflichtberichte solltest du von Beginn an strukturiert dokumentieren, um bei Rückfragen schnell reagieren zu können.

Wenn du dir unsicher bist, welche Nachweise dein Projekt braucht, helfen wir dir gerne weiter.

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Häufige Fragen zu Berichten der Forschungszulage

Muss ich bei der Forschungszulage einen Sachbericht schreiben?

Nein. Es gibt keine Berichtspflicht wie bei anderen Programmen. Ein interner Nachweis der Projektumsetzung reicht aus.

Brauche ich einen Stundennachweis für die Forschungszulage?

Ja, ein korrekt geführter Stundenzettel ist unverzichtbar für die Dokumentation deiner FuE-Tätigkeiten. Er dient als Nachweis gegenüber der BSFZ und dem Finanzamt, um die förderfähigen Arbeitsstunden und Eigenleistungen zu belegen.

Was passiert, wenn ich das Projekt abbreche?

Dann dürfen ab diesem Zeitpunkt keine weiteren Kosten über die Forschungszulage geltend gemacht werden.

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Portraitfoto mit Kai Thierhoff

Kai Thierhoff

Prof. Dr. Kai Thierhoff, ausgebildeter Betriebswirt und promovierter Experte für Entrepreneurship, ist eine feste Größe in der Gründerszene. Nach seinem Studium in Köln und seiner Promotion an der ebs european business school hat er sich als Gründer und Mitgründer zahlreicher Unternehmen etabliert. Kai ist nicht nur in der Praxis tief verwurzelt, sondern teilt sein Wissen auch als Dozent für Entrepreneurship an der Rheinischen Hochschule in Köln.

In über 20 Jahren mit seinem Beratungsunternehmen hat er in hunderten Kundenprojekten praxisrelevantes Wissen im Bereich Funding und insbesondere öffentliche Förderungen aufgebaut. Spezialisiert auf die Förderung aus dem Forschungszulagengesetz begleitete Kai mit seinem Team bereits hunderte Unternehmen zu einem erfolgreichen Förderbescheid in siebenstelliger Höhe.

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