Was muss in die Berichte, um Forschungsförderung zu beantragen? Du fragst dich, ob du innerhalb der Förderung der Forschungszulage diverse Berichte wie Sachberichte, Zwischenberichte oder Berichte über die Ergebnisse deiner Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten verfassen musst? Die Antwort ist einfach: Nein. Zum Vergleich gibt es Programme wie das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM), bei denen solche Berichte verpflichtend sind. Im Rahmen der Forschungszulage, einem wesentlichen Bestandteil des Forschungszulagengesetzes (FZLG), ist dies jedoch nicht der Fall.
Stattdessen ist es so, dass du beim Antrag an die Zertifizierungsstelle einmalig den Inhalt präsentierst. Nach erfolgreicher Prüfung und positiver Bescheinigung der Forschungszulage musst du nicht mehr kontinuierlich Berichte verfassen oder detailliert Rechenschaft ablegen.
Beim Thema „öffentliche Förderung“ gibt es natürlich immer Bedingungen, die erfüllt werden müssen. Im Falle der Forschungszulage musst du das vorgestellte Projekt auch tatsächlich durchführen. Wenn du dein Projekt abbrichst – was durchaus möglich ist -, darfst du ab diesem Zeitpunkt keinen Euro mehr im Rahmen der Forschungszulage abrechnen. Dies trifft auch zu, wenn dein Projekt trotz deiner besten Bemühungen nicht erfolgreich umgesetzt wird.
Aber keine Sorge, die F&E Förderung der Bundesregierung erfordert nicht den Erfolg des Projektes, sondern lediglich den Versuch, es umzusetzen. Konkrete Ergebnisse in Form von Sachberichten, Endberichten oder Zwischenberichten sind nicht erforderlich.
Insgesamt bietet die Forschungszulage somit besondere Vorteile in Form von Bundeszulage und Bundesförderung für innovative und ehrgeizige Technologieunternehmen, Internet-Startups und SaaS Unternehmen, die vor allem im Bereich der Softwareentwicklung aktiv sind und auf der Suche nach wirksamen Fördermitteln sind. Diese Innovationsförderung bietet deinem Unternehmen die Möglichkeit, in die eigene Zukunft zu investieren und maximal von der Forschungsförderung zu profitieren.