Forschungszulage Beratung: Maximiere deinen Zuschuss!

von | 08.04.2024 | Ablauf des Antragsprozesses bei der Forschungszulage

Die meisten Unternehmen mit hohen Forschungsausgaben können seit Jahren von der attraktiven Forschungszulage profitieren. Doch nur ein Bruchteil davon nimmt diese Option auch tatsächlich wahr. Denn Antragstellung, Dokumentation und alle weiteren Anforderungen können auf den ersten Blick ausgesprochen kompliziert wirken. Deswegen ist beim Thema Forschungszulage eine professionelle Beratung unabdingbar.

Wir erklären dir, worauf du beim Antragsverfahren unbedingt achten solltest, um den maximalen Förderbetrag zu erhalten. Natürlich bieten wir dir bei Bedarf auch eine kompetente Unterstützung bei der Beantragung deiner Forschungszulage an – profitiere noch heute von unserer Expertise!

Was ist die Forschungszulage und warum ist sie so vorteilhaft?

Intensive Forschung und Entwicklung ist ein wichtiger Faktor der internationalen Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands. Deswegen fördert die Bundesregierung seit Jahren gezielt Unternehmen, die hohe Forschungs- und Entwicklungsausgaben stemmen müssen. Die Zulage erfolgt als Steuergutschrift und senkt damit die zu zahlende Steuerlast.

Hier sind die wichtigsten Eckpunkte auf einen Blick:

  • Gültig für alle steuerpflichtigen Unternehmen und Freiberufler
  • Zur Unterstützung von förderfähigen Forschungs- und Entwicklungsprojekten
  • Fördert anteilig Personalkosten, Auftragsforschung und Eigenleistung
  • Maximale Förderhöhe von bis zu 3,5 Millionen Euro ab 2024
  • Rückwirkende Beantragung 4 Jahre lang problemlos möglich

Weitere interessante Informationen kannst du direkt in diesem Artikel nachlesen. Obwohl fast alle forschungsintensiven Industriebereiche von einer Förderung profitieren können, nehmen nur vergleichsweise wenige Unternehmen diese Option wahr. Das liegt oftmals an der komplizierten Antragstellung und dem ungewissen Ausgang.

Deshalb kann bei der Beantragung der Forschungszulage eine umfassende Beratung häufig den entscheidenden Unterschied ausmachen. Wir beraten dich gerne und begleiten dein Unternehmen Schritt für Schritt, damit dein Antrag zum vollen Erfolg wird.

Forschungszulage: Voraussetzungen und Kriterien

Zunächst sind grundsätzlich alle steuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland berechtigt, die Forschungszulage zu beantragen. Rechtsform, Mitarbeiteranzahl oder Umsatz spielen dabei keine Rolle – viel wichtiger sind die konkreten Forschungsprojekte. Denn die Bundesregierung möchte nur Projekte unter bestimmten Voraussetzungen fördern.

So kommen prinzipiell nur Aufgaben in Bereichen der Grundlagenforschung, industriellen Forschung oder experimentellen Entwicklung infrage. Zudem muss die Forschungsarbeit neuartig, schöpferisch, systematisch, reproduzierbar und ungewiss sein. Weitere Informationen zu den Kriterien findest du direkt auf der offiziellen Seite der Bescheinigungsstelle.

Aber es ist vor allem der komplizierte Antrag, der vielen Unternehmen große Probleme bereiten kann. Wenn du jedoch beim Beantragen deiner Forschungszulage die richtige Beratung hast, gelingt der Prozess fast schon wie im Handumdrehen – mehr dazu im nächsten Abschnitt.

Antragsverfahren zur Forschungszulage im Überblick

Obwohl das Verfahren heute weitestgehend digital abläuft, scheuen nach wie vor viele berechtigte Unternehmen den Prozess. Das liegt an den vermeintlich vielen komplizierten Schritten, die ohne Expertenhilfe fast schon überwältigend erscheinen. Deswegen ist bei der Forschungszulage der richtige Berater sprichwörtlich Gold wert.

Das Antragsverfahren lässt sich nämlich auf fünf einfache Schritte herunterbrechen:

  1. Förderfähige Forschungsprojekte identifizieren und Dokumentation erstellen
  2. Antrag bei der offiziellen Bescheinigungsstelle Forschungszulage einreichen
  3. Gesonderten Vordruck erhalten und anschließend beim Finanzamt vorlegen
  4. Weitere Folgeanträge für die kommenden Wirtschaftsjahre einplanen
  5. Im Falle einer Ablehnung Widerspruch einreichen und Dokumentation nachliefern

Für die meisten Unternehmen genügen bereits die ersten drei Schritte, ehe der Förderbetrag feststeht. Doch aus unserer Sicht ist eine umfassende Gesamtbetrachtung unabdingbar. Nachfolgeaufträge und mögliche Widersprüche sind keine seltene Ausnahme, sondern gehören zum Alltag dieser attraktiven Fördermaßnahme. Der Aufwand lohnt sich am Ende allemal!

In unserem Beitrag zur steuerfreien Forschungszulage 2024 findest du eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung, die den Antragsprozess detailliert beschreibt. Weitere Fragen kannst du beispielsweise vor dem Beantragen deiner Forschungszulage mit einer kompetenten Beratung gemeinsam klären – wir helfen gerne!

Wachstumschancengesetz: Förderbetrag jetzt deutlich höher

Für viele Unternehmen ist die Finanzierung von Forschungsarbeiten eine große finanzielle Belastung. Aus diesem Grund erhöhte die Bundesregierung bereits als Reaktion auf die Coronakrise den maximalen Förderbetrag. Mit dem am 27. März 2024 verkündeten Wachstumschancengesetz steigt dieser Betrag noch einmal deutlich an.

Vorsicht: Viele Informationen im Internet spiegeln noch nicht die aktuellen Entwicklungen wider. Achte also immer auf ein aktuelles Datum, falls du nach weiteren Quellen zu diesem wichtigen Thema suchen möchtest.

Eckpunkte und maximaler Förderbetrag zwischen 2020 und dem 27. März 2024

Als Reaktion auf die Coronakrise überarbeitete die Bundesregierung kurzfristig das Gesetz und erhöhte die Förderung. Ab dem 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2026 stieg die maximale Bemessungsgrundlage von 2 Mio. Euro auf 4 Mio. an.

Die Eckpunkte zur Anrechnung sind die folgenden:

  • 25 % Förderquote der Personalkosten inkl. Zukunftssicherung bei Mitarbeitern (ohne die steuerfreien Bestandteile des Gehalts)
  • 15 % Förderquote der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Auftragsforschung im EWR (maximal 60 % der Ausgaben zu 25 % anrechenbar)
  • 40 Euro pro Stunde bei Eigenleistung als Einzelunternehmer oder Gesellschafter (maximal 2.080 Stunden pro Jahr anrechenbar)

Daraus ergab sich beispielsweise bei einer vollständigen Anrechnung auf die Personalkosten ein maximaler Förderbetrag von 1 Mio. Euro pro Jahr. Unternehmen sind jedoch dazu berechtigt, einen Antrag 4 Jahre rückwirkend einzureichen.

Sichere dir also dank umfassender Beratung rückwirkend deine Forschungszulage!

Wichtige Änderungen und maximaler Förderbetrag ab dem 28. März 2024

Mit dem Wachstumschancengesetz erfolgte dann noch einmal eine weitere Anpassung. Die Befristung entfällt jetzt komplett und die maximale Bemessungsgrundlage steigt auf 10 Mio. Euro an (im Gesetzesentwurf waren ursprünglich sogar 12 Mio. Euro geplant).

Hier sind die weiteren Änderungen mit dem neuen Gesetz:

  • KMU können die Förderquote für Personalkosten von 25 auf 35 % erhöhen
  • Notwendige Güter zur Forschungsdurchführung sind jetzt ebenfalls förderfähig
  • Der Anrechnungssatz für Ausgaben der Auftragsforschung steigt von 60 auf 70 %
  • Bei erbrachter Eigenleistung steigt der Stundensatz von 40 auf 70 Euro

Alle anderen Eckpunkte bleiben unverändert. Ein Großunternehmen kann beispielsweise ab dem 28. März 2024 die Personalkosten für Forschung mit bis zu 2,5 Mio. Euro fördern lassen. Im Bereich KMU kann die maximale Förderung hingegen auf jährlich bis zu 3,5 Mio. Euro ansteigen.

Das macht die Forschungszulage zur attraktiven Unterstützung für alle Unternehmen.

Häufige Fehler/Schwierigkeiten bei eigenständiger Beantragung

Obwohl die Digitalisierung das Antragsverfahren heute ein wenig einfacher gestaltet, ist die eigenständige Beantragung nach wie vor relativ schwierig. Es müssen zahlreiche Dokumente gelesen und vorbereitet werden, ehe du einen Antrag überhaupt stellen kannst.

Häufige Fehler sind dabei:

  • Unterschätzung des Aufwands zur Einarbeitung
  • Überhastete Vorbereitung und unklare Verantwortlichkeiten
  • Unzureichende Dokumentation der Forschungsprojekte
  • Fehlende Expertise bei Prozessen und Abläufen

Ohne das notwendige Wissen kann eine eigenständige Beantragung ausgesprochen zeitintensiv sein und ist am Ende nicht immer erfolgreich. So liegt die Bewilligungsquote im Schnitt bei 60 bis 70 %. Wenn du dich jedoch bei deiner Forschungszulage professionell beraten lässt, steigen deine Erfolgschancen erheblich an.

Vorteile einer qualifizierten Beratung zur Forschungszulage

Mit einem starken Berater an deiner Seite gelingt das Antragsverfahren deutlich einfacher. Aber es hat noch viele weitere Vorteile, wenn du dir von einem Experten helfen lässt. Eine gemeinsame Partnerschaft beim Antrag lohnt sich also praktisch immer.

  • Aufwände reduzieren: Einige Unternehmen müssen mit einem wochen- oder sogar monatelangen Papierkrieg rechnen. Wir beraten dich und übernehmen die meisten Aufgaben. Im Schnitt fallen für unsere Kunden lediglich zwei halbe Arbeitstage Aufwand an. Du kannst dich also auf dein wichtiges Tagesgeschäft konzentrieren.
  • Förderbetrag maximieren: Wer sich mit allen Eckpunkten zur Förderung genauestens auskennt, kann von einer höheren Förderung profitieren. Wir identifizieren alle deine förderfähigen Projekte und Ausgaben, sodass du eine größere Steuergutschrift erhältst. Somit kannst du hohe Forschungskosten noch besser schultern!
  • Erfolgswahrscheinlichkeit steigern: Niemand möchte sich all die Mühe machen, um am Ende mit leeren Händen dazustehen. Wir können als zuverlässige Beratung beim Thema Forschungszulage auf langjährige Erfahrung zurückblicken. Dabei profitierst du von einer außerordentlich hohen Erfolgsquote von mehr als 95 %.

Wir sind der kompetente Forschungszulage-Berater an deiner Seite: Unser Beratungsansatz Schritt-für-Schritt

Transparente und schlanke Prozesse sind in der Geschäftswelt ausgesprochen wichtig, um langfristig wettbewerbsfähig bleiben zu können. Deswegen setzen wir bei unserem Beratungsansatz auf klare und einfache Schritte. Das garantiert dir beste Ergebnisse, ohne dein Unternehmen unnötig zu überfordern.

Solltest du jedoch Interesse haben, findest du bei uns auch einen ausführlichen Artikel zum Forschungszulage-Antrag, der ebenfalls interne Vorbereitungen abdeckt. Wenn du hingegen auf uns als starken Partner setzt, nehmen wir dir viele Aufgaben davon ab.

1. Kostenloses Erstgespräch

Jede Beratung zur Forschungszulage beginnt bei uns mit einem persönlichen und kostenlosen Erstgespräch. Dieses dauert lediglich 20 Minuten und soll zunächst die Frage klären, ob eines deiner Projekte als förderfähig gilt. Wir gehen anschließend gemeinsam mögliche Wege und Anforderungen ab, um eine möglichst zügige Antragstellung zu gewährleisten.

So kann es beispielsweise ausgesprochen sinnvoll sein, wenn du bereits einen Überblick zu den nächsten Schritten hast. Im Laufe des Antrags ist es nämlich essenziell, Verantwortlichkeiten bzw. zuständige Teams sowie Termine und Fristen frühzeitig zu definieren. Du weißt also von Anfang an genau, was genau auf dich zukommt.

2. Individuelle Projektanalyse

Beim Beantragen der Forschungszulage macht sich vor allem in diesem Schritt eine qualifizierte Beratung bemerkbar. Wir erarbeiten nämlich gemeinsam eine individuelle Förderstrategie, um passende Projekte und Ausgaben identifizieren zu können. Wie anfangs erwähnt, müssen Forschungsprojekte nämlich gewisse Voraussetzungen und Kriterien erfüllen.

Darüber hinaus helfen wir deinem Team bei der ordentlichen Planung und Kalkulation der förderungsfähigen Forschungs- und Entwicklungskosten. Eine gute Dokumentation ist für den Ausgang unverzichtbar, da nur so alle Kosten transparent nachgewiesen werden können. Wir weisen dich natürlich frühzeitig darauf hin, falls wichtige Unterlagen fehlen sollten.

3. Anmeldung und Antragstellung

Sind alle Dokumente und Unterlagen mit unserer Hilfe zusammengestellt, folgt im nächsten Schritt die tatsächliche Stellung des Antrags. Hierfür gibt es das offizielle Webportal der Bescheinigungsstelle Forschungszulage. Hier wird zur Anmeldung unter anderem nach dem ELSTER-Login, den Unternehmensdaten und einem gesetzlichen Vertreter gefragt.

Am Ende musst du den Antrag dann mit deinem ELSTER-Zertifikat digital signieren. Mithilfe einer Bevollmächtigung können wir dir bei der Forschungszulage als zuverlässige Beratung viele Aufgaben abnehmen. Das fängt bei organisatorischen Vorbereitungen an und geht hin bis zur tatsächlichen Antragstellung – wir richten uns nach deinen Wünschen!

4. Bewilligung und Auszahlung

Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage prüft im letzten Schritt, ob dein Forschungsprojekt die Kriterien zur Förderung erfüllt. Handelt es sich wirklich um Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung? Werden die fünf weiteren Aspekte erfüllt (neuartig, schöpferisch, systematisch, reproduzierbar und ungewiss)?

Hierbei zählt vor allem eine saubere Dokumentation, um alle Kriterien nachweisen zu können. Es vergehen rund 12 Wochen, bis im positiven Fall eine Bewilligung eintrifft. Die „Auszahlung“ erfolgt dann als Verrechnung mit der nächsten Körperschaftssteuer. Wenn dein Unternehmen keine Steuern zahlt, erfolgt tatsächlich eine (steuerpflichtige) Auszahlung.

Zur Forschungszulage beraten lassen: Fünf wichtige Fragen

Warum ist eine professionelle Beratung von Vorteil?

Viele Unternehmen haben einfach nicht die Expertise, das Antragsverfahren ohne viel Aufwand selbst stemmen zu können. Eine zielführende Beratung minimiert die internen Aufwände, steigert den möglichen Förderbetrag und garantiert höchste Erfolgschancen.

Wer kann beim Thema Forschungszulage eine Beratung beanspruchen?

Prinzipiell können alle Unternehmen von einer Beratung profitieren, vom riesigen Konzern hin zum kleinen Betrieb. Ob Fintech, Health Tech, IT, Chemie/Pharma, Maschinenbau oder Software-Entwicklung – die Forschungszulage bietet Unterstützung in allen Bereichen.

Welche konkreten Vorteile bietet die Zusammenarbeit mit einem Beratungsunternehmen?

Jedes Unternehmen und somit auch jeder Antrag ist einzigartig. Deswegen helfen Merk- und Infoblätter nur bis zu einem bestimmten Punkt, ehe eine individuelle Beratung deutliche Vorteile bietet. Ein qualifizierter Berater bringt weitreichende Expertise mit, um den Antrag mit Hinblick auf deine persönliche Ausgangssituation anpassen zu können.

Wie kann eine gezielte Beratung die Erfolgschancen bei der Beantragung der Forschungszulage steigern?

Die Erfolgschancen liegen historisch bei rund 60 bis 70 %. Wir als professionelle Beratung erreichen hingegen mehr als 95 %. Das liegt an unserer gründlichen Vorbereitung und unserer langjährigen Erfahrung mit dem Antragsprozess. Selbst bei einer erstmaligen Ablehnung wissen wir, wie man einen erfolgsversprechenden Widerspruch umsetzt.

Welche Ressourcen und Fachkenntnisse bringt ein Beratungsunternehmen mit, um Unternehmen bei der Beantragung zu unterstützen?

Das Antragsverfahren kann ohne Vorkenntnisse sehr viel Zeit in Anspruch nehmen. Diese wertvolle Zeit fehlt dann bei den eigentlichen Kerntätigkeiten. Unser Expertenteam kennt hingegen alle Anforderungen und Fallstricke, sodass der Antrag schnell und erfolgreich gelingt. Unsere Kunden müssen in der Regel nur zwei halbe Arbeitstage einplanen!

Checkliste: Antragsprozess zur steuerfreien Forschungszulage

Da der Antrag selbst überwiegend digital erfolgt, entfallen viele notwendige Angaben und Schritte auf das zuvor genannte Webportal. Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage leistet zwar keine Beratung, bietet aber zumindest eine mehrseitige Übersicht dazu an.

Sonst solltest du unbedingt an die folgenden Punkte denken:

  • Sind alle förderfähigen Projekte im Unternehmen identifiziert?
  • Wurden fachliche Ansprechpartner und interne Fristen definiert?
  • Liegen detaillierte Projekt- und Kostenkalkulationen vor?
  • Gibt es ausreichend Zeit, alle Dokumente überprüfen zu lassen?
  • Kannst du auf einen starken Berater an deiner Seite vertrauen?

Wenn du dich vorab gut auf die Antragstellung vorbereitest, intern die richtigen Ansprechpartner wählst und auf eine qualifizierte Beratung setzt, dann steht deinem erfolgreichen Antrag eigentlich nichts mehr im Weg – wir helfen gerne!

Fazit und Zusammenfassung: Forschungszulage durch professionelle Beratung sichern!

Eine eigenständige Beantragung kann bei der Forschungszulage mit einigen erheblichen Nachteilen einhergehen. Die Mitarbeiter müssen Ihre Kernaufgaben liegen lassen und Wochen oder sogar Monate für die Vorbereitung aufwenden. Hinzu kommen viele spezifische Anforderungen, die ohne professionelle Hilfe nur schwer zu erfüllen sind.

Deswegen gilt beim Thema Forschungszulage eine zielführende Beratung oft als weitaus bessere Alternative. Dadurch lassen sich interne Aufwände auf ein Minimum reduzieren, während Förderbeträge und Erfolgschancen deutlich ansteigen können. Dank neuem Wachstumschancengesetz ist die Zulage ab 2024 attraktiver denn je!

Sofort handeln: Ergreife jetzt die Initiative für dein kostenloses Beratungsgespräch

Konnten wir dein Interesse an diesem attraktiven Förderprogramm der Bundesregierung wecken? Hast du ein forschungsintensives Projekt, das für die Forschungszulage womöglich infrage kommt? Dann bist du bei uns genau richtig. Wir bieten dir eine kostenlose Erstberatung an und klären gemeinsam deine Möglichkeiten.

Bei dem oftmals komplizierten Antrag zur Forschungszulage kann die richtige Beratung sprichwörtlich Gold wert sein. Vertraue deshalb auf einen Experten und buche jetzt deinen persönlichen Beratungstermin.

 

Portraitfoto mit Kai Thierhoff

Kai Thierhoff

Prof. Dr. Kai Thierhoff, ausgebildeter Betriebswirt und promovierter Experte für Entrepreneurship, ist eine feste Größe in der Gründerszene. Nach seinem Studium in Köln und seiner Promotion an der ebs european business school hat er sich als Gründer und Mitgründer zahlreicher Unternehmen etabliert. Kai ist nicht nur in der Praxis tief verwurzelt, sondern teilt sein Wissen auch als Dozent für Entrepreneurship an der Rheinischen Hochschule in Köln.

In über 20 Jahren mit seinem Beratungsunternehmen hat er in hunderten Kundenprojekten praxisrelevantes Wissen im Bereich Funding und insbesondere öffentliche Förderungen aufgebaut. Spezialisiert auf die Förderung aus dem Forschungszulagengesetz begleitete Kai mit seinem Team bereits hunderte Unternehmen zu einem erfolgreichen Förderbescheid in siebenstelliger Höhe.

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