Können ausländische Unternehmen eine Förderung ihrer Forschungs- und Entwicklungsabteilung durch das Forschungszulagengesetz erhalten?
Tatsächlich gilt die Förderung des Forschungszulagengesetzes (FZLG) für alle Unternehmen, die in Deutschland aktiv sind. Dies betrifft Unternehmen mit Hauptsitz in Deutschland ebenso wie ausländische Unternehmen mit Niederlassungen hierzulande, sei es aus Frankreich oder den Niederlanden. Der Schlüssel liegt in der nachgewiesenen Entwicklungs- oder Forschungsleistung in Deutschland. Unsere Erfahrung zeigt, dass auch Tochtergesellschaften ausländischer Firmen von dieser Bundesförderung profitieren können. Entscheidend ist, dass die deutsche Gesellschaft die treibende Kraft hinter dem Projekt ist.