Auslandsmitarbeiter: Förderfähigkeit und Doppelbesteuerung

von | 01.12.2023 | Ablauf des Antragsprozesses bei der Forschungszulage

Können ausländische Unternehmen eine Förderung ihrer Forschungs- und Entwicklungsabteilung durch das Forschungszulagengesetz erhalten?

Tatsächlich gilt die Förderung des Forschungszulagengesetzes (FZLG) für alle Unternehmen, die in Deutschland aktiv sind. Dies betrifft Unternehmen mit Hauptsitz in Deutschland ebenso wie ausländische Unternehmen mit Niederlassungen hierzulande, sei es aus Frankreich oder den Niederlanden. Der Schlüssel liegt in der nachgewiesenen Entwicklungs- oder Forschungsleistung in Deutschland. Unsere Erfahrung zeigt, dass auch Tochtergesellschaften ausländischer Firmen von dieser Bundesförderung profitieren können. Entscheidend ist, dass die deutsche Gesellschaft die treibende Kraft hinter dem Projekt ist.

Portraitfoto mit Kai Thierhoff

Kai Thierhoff

Prof. Dr. Kai Thierhoff, ausgebildeter Betriebswirt und promovierter Experte für Entrepreneurship, ist eine feste Größe in der Gründerszene. Nach seinem Studium in Köln und seiner Promotion an der ebs european business school hat er sich als Gründer und Mitgründer zahlreicher Unternehmen etabliert. Kai ist nicht nur in der Praxis tief verwurzelt, sondern teilt sein Wissen auch als Dozent für Entrepreneurship an der Rheinischen Hochschule in Köln.

In über 20 Jahren mit seinem Beratungsunternehmen hat er in hunderten Kundenprojekten praxisrelevantes Wissen im Bereich Funding und insbesondere öffentliche Förderungen aufgebaut. Spezialisiert auf die Förderung aus dem Forschungszulagengesetz begleitete Kai mit seinem Team bereits hunderte Unternehmen zu einem erfolgreichen Förderbescheid in siebenstelliger Höhe.

Lassen Sie innovative Unternehmensprojekte mit bis zu 1 Mio. € pro Jahr fördern

Wir lassen gemeinsam ihre Forschungs- und Entwicklungstätigkeit staatlich zertifizieren. Sie erhalten dadurch nicht rückzahlbare Zuschüsse von bis zu 1 Mio. € pro Unternehmen / Jahr!