Du möchtest wissen, wie du im Rahmen der Forschungszulage Auftragsforschung steuerlich geltend machen kannst? Dann bist du hier genau richtig – wir erklären dir praxisnah, wie du bis zu 70 Prozent deiner Auftragskosten als Bemessungsgrundlage ansetzen kannst und als KMU bis zu 24,5 Prozent deiner tatsächlichen Ausgaben für Auftragsforschung steuerlich fördern lassen kannst.
Was ist Auftragsforschung im Kontext der Forschungszulage?
Gemäß § 2 Abs. 4 FZulG gilt Auftragsforschung dann als förderfähig, wenn ein Unternehmen rechtlich unabhängigen Auftragnehmern (z. B. Forschungseinrichtungen, Hochschulen, externe Dienstleister) konkrete FuE-Aufträge erteilt. Typische Merkmale:
- Vertraglich festgelegte Aufgabenstellungen.
- Entgeltliche Vergütung.
- Die wirtschaftliche Verwertung der Ergebnisse liegt beim Auftraggeber. Die Rechte an den Ergebnissen müssen dem Auftraggeber zur Verwertung überlassen werden, eine vollständige Exklusivität ist aber nicht zwingend erforderlich.
- Ergebnisverwertung und Risiko trägt das Unternehmen.
- Unterauftrag nur mit Zustimmung des Auftraggebers.
Damit grenzt sich Auftragsforschung klar von eigenbetrieblichen Forschungsleistungen und Kooperationen ab.
Förderfähige Kosten laut BMF-Schreiben
Bis März 2024 wurden 60 Prozent der Auftragskosten (Personalmittel, Sachleistungen) laut BMF-Schreiben als förderfähig anerkannt. Seit dem 28.03.2024 sind es 70 Prozent der Auftragskosten als Bemessungsgrundlage. Voraussetzung: enger Vorhabenbezug und Sitz des Auftragnehmers im EU-/EWR-Raum.
Das BMF-Schreiben präzisiert zudem:
- Auftragsverträge müssen Aufgaben klar als FuE kennzeichnen (Rn. 50 ff.).
- Dokumentationspflichten und Unterauftragsregelung sind verbindlich.
Neuerungen durch das Wachstumschancengesetz ab März 2024
Am 27. März 2024 wurde das „Wachstumschancengesetz“ verkündet, die Änderungen traten am 28. März 2024 in Kraft:
- Die Höchstgrenze der förderfähigen Bemessungsgrundlage steigt von 4 Mio. auf 10 Mio. Euro pro Jahr.
- Für KMU gilt nun ein Fördersatz von 35 Prozent der Bemessungsgrundlage (zuvor 25 Prozent); für andere Unternehmen bleibt es bei 25 Prozent.
- Bei Auftragsforschung können 70 Prozent der Auftragskosten als Bemessungsgrundlage angesetzt werden (zuvor 60 Prozent).
- Die maximale Förderhöhe beträgt für KMU 3,5 Mio. Euro und für andere Unternehmen 2,5 Mio. Euro pro Jahr.
- Abschreibungen für bewegliche Wirtschaftsgüter (Anlagen) sind förderfähig, sofern sie nach dem 27.03.2024 angeschafft oder hergestellt wurden, das FuE-Projekt nach diesem Datum begonnen hat und die Wirtschaftsgüter ausschließlich im FuE-Vorhaben genutzt werden.
- Der pauschale Stundensatz für Eigenleistungen (bei Einzelunternehmen/Mitunternehmern) steigt auf 70 €/Stunde.
Tipp für KMU: Durch die Kombination aus 70 Prozent Anrechnung in der Auftragsforschung und 35 Prozent KMU-Quote erreichst du effektiv bis zu 24,5 Prozent Förderung auf die tatsächlichen Auftragsausgaben.
Abgrenzung zu anderen FuE-Formen
Förderform | Merkmale |
Eigenbetriebliche FuE | Vollständige Durchführung und Verwertung intern |
Kooperation | Gleichberechtigte Partnerschaft mit gemeinsamem Ergebnis |
Auftragsforschung | Einheitlicher Auftraggeber mit vorgegebenem Projektziel und Ergebnis-Allokation |
Ein Kundenauftrag kann nur dann anerkannt werden, wenn er den FuE-Charakter klar erfüllt – etwa durch wissenschaftliche oder technische Unsicherheiten
Personaldienstleistungen als Auftragsforschung
Auch Zeitarbeit oder Dienstleister, die konkrete FuE-Aufgaben erfüllen, können als förderfähig gelten. Wichtig: Sie müssen nachweislich für das Vorhaben eingesetzt und nicht als allgemeine Arbeitsleistung eingesetzt worden sein.
Praxistipps & Hinweise
Tipp: Achte darauf, dass dein Auftraggeber-Auftragnehmer-Vertrag folgende Punkte enthält:
- Deutliche Kennzeichnung der Tätigkeiten als FuE
- Ergebnisrechte und Exklusivität
- Regelung zu Unteraufträgen
Hinweis: Da die BSFZ streng prüft, dokumentiere:
- Arbeitszeitnachweise, Projektverlauf
- Rollenverteilung
- Technische Herausforderungen
- Vertragslage
BSFZ-Bescheid ist nicht endgültig: Nachträgliche Prüfungen sind möglich.
Häufige gestellte Fragen zur Forschungszulage-Auftragsforschung
Wer gilt als KMU?
Bis zu 250 Mitarbeitende, max. 50 Mio. € Umsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme.
Welche Auftragskosten zählt man?
Personalkosten, notwendige Sachleistungen – keine Investitionen. Abschreibungen auf bewegliche Wirtschaftsgüter sind nur förderfähig, wenn das Wirtschaftsgut nach dem 27.03.2024 angeschafft oder hergestellt wurde, das FuE-Projekt nach diesem Datum begonnen hat und es ausschließlich im FuE-Vorhaben genutzt wird.
Unter welchen Umständen sind Wirtschaftsgüter förderfähig?
Nur, wenn sie nach dem 27.03.2024 angeschafft oder hergestellt wurden, das FuE-Projekt nach diesem Datum begonnen hat und sie ausschließlich im FuE-Vorhaben eingesetzt werden.
Was passiert, wenn ich die BSFZ-Bescheinigung falsch interpretiere?
Auch nachträglich kann es durch Betriebsprüfungen zu Reduzierungen kommen.
Fazit & Ausblick
Die aktuellen Änderungen bieten deutliche Verbesserungen für forschende Unternehmen:
- 70 Prozent der Auftragskosten können als Bemessungsgrundlage angesetzt werden, was für KMU zu einer effektiven Förderquote von bis zu 24,5 Prozent führt.
- Der Fördersatz für KMU beträgt 35 Prozent, für andere Unternehmen 25 Prozent.
- Abschreibungsmöglichkeiten für Wirtschaftsgüter machen auch kapitalsensitive Projekte förderbar.
- Empfehlung: Frühzeitige Prüfung von Verträgen, Kostenstruktur und Dokumentation (z. B. Arbeitszeit-Nachweise) – ideal mit sachkundiger Beratung vor der Antragstellung
Vereinbare dein kostenloses Beratungsgespräch – unser Team begleitet dich umfassend bei der Antragstellung, Vertragsgestaltung und Prüfung deiner Auftragsforschungsvorhaben. So sicherst du dir die maximale Förderung und minimierst Prüfungsrisiken.
Interne Links:
– Weiterführende Infos zu Forschungszulage Dokumentation
– Tipps zur Forschungszulage Beratung
– Anleitung zum Forschungszulage Antrag