Forschungszulage Auftragsforschung: Fördervorteile & aktuelle Änderungen 2025

von | 26.06.2025 | Forschungszulage, Grundlagen & Rahmenbedingungen

Du möchtest wissen, wie du im Rahmen der Forschungszulage Auftragsforschung steuerlich geltend machen kannst? Dann bist du hier genau richtig – wir erklären dir praxisnah, wie du bis zu 70 Prozent deiner Auftragskosten als Bemessungsgrundlage ansetzen kannst und als KMU bis zu 24,5 Prozent deiner tatsächlichen Ausgaben für Auftragsforschung steuerlich fördern lassen kannst.

Was ist Auftragsforschung im Kontext der Forschungszulage?

Gemäß § 2 Abs. 4 FZulG gilt Auftragsforschung dann als förderfähig, wenn ein Unternehmen rechtlich unabhängigen Auftragnehmern (z. B. Forschungseinrichtungen, Hochschulen, externe Dienstleister) konkrete FuE-Aufträge erteilt. Typische Merkmale:

  • Vertraglich festgelegte Aufgabenstellungen.
  • Entgeltliche Vergütung.
  • Die wirtschaftliche Verwertung der Ergebnisse liegt beim Auftraggeber. Die Rechte an den Ergebnissen müssen dem Auftraggeber zur Verwertung überlassen werden, eine vollständige Exklusivität ist aber nicht zwingend erforderlich.
  • Ergebnisverwertung und Risiko trägt das Unternehmen.
  • Unterauftrag nur mit Zustimmung des Auftraggebers.

Damit grenzt sich Auftragsforschung klar von eigenbetrieblichen Forschungsleistungen und Kooperationen ab.

Förderfähige Kosten laut BMF-Schreiben

Bis März 2024 wurden 60 Prozent der Auftragskosten (Personalmittel, Sachleistungen) laut BMF-Schreiben als förderfähig anerkannt. Seit dem 28.03.2024 sind es 70 Prozent der Auftragskosten als Bemessungsgrundlage. Voraussetzung: enger Vorhabenbezug und Sitz des Auftragnehmers im EU-/EWR-Raum.

Das BMF-Schreiben präzisiert zudem:

  • Auftragsverträge müssen Aufgaben klar als FuE kennzeichnen (Rn. 50 ff.).
  • Dokumentationspflichten und Unterauftragsregelung sind verbindlich.

Neuerungen durch das Wachstumschancengesetz ab März 2024

Am 27. März 2024 wurde das „Wachstumschancengesetz“ verkündet, die Änderungen traten am 28. März 2024 in Kraft:

  • Die Höchstgrenze der förderfähigen Bemessungsgrundlage steigt von 4 Mio. auf 10 Mio. Euro pro Jahr.
  • Für KMU gilt nun ein Fördersatz von 35 Prozent der Bemessungsgrundlage (zuvor 25 Prozent); für andere Unternehmen bleibt es bei 25 Prozent.
  • Bei Auftragsforschung können 70 Prozent der Auftragskosten als Bemessungsgrundlage angesetzt werden (zuvor 60 Prozent).
  • Die maximale Förderhöhe beträgt für KMU 3,5 Mio. Euro und für andere Unternehmen 2,5 Mio. Euro pro Jahr.
  • Abschreibungen für bewegliche Wirtschaftsgüter (Anlagen) sind förderfähig, sofern sie nach dem 27.03.2024 angeschafft oder hergestellt wurden, das FuE-Projekt nach diesem Datum begonnen hat und die Wirtschaftsgüter ausschließlich im FuE-Vorhaben genutzt werden.
  • Der pauschale Stundensatz für Eigenleistungen (bei Einzelunternehmen/Mitunternehmern) steigt auf 70 €/Stunde.

Tipp für KMU: Durch die Kombination aus 70 Prozent Anrechnung in der Auftragsforschung und 35 Prozent KMU-Quote erreichst du effektiv bis zu 24,5 Prozent Förderung auf die tatsächlichen Auftragsausgaben.

Abgrenzung zu anderen FuE-Formen

FörderformMerkmale
Eigenbetriebliche FuEVollständige Durchführung und Verwertung intern
KooperationGleichberechtigte Partnerschaft mit gemeinsamem Ergebnis
AuftragsforschungEinheitlicher Auftraggeber mit vorgegebenem Projektziel und Ergebnis-Allokation

Ein Kundenauftrag kann nur dann anerkannt werden, wenn er den FuE-Charakter klar erfüllt – etwa durch wissenschaftliche oder technische Unsicherheiten 

Personaldienstleistungen als Auftragsforschung

Auch Zeitarbeit oder Dienstleister, die konkrete FuE-Aufgaben erfüllen, können als förderfähig gelten. Wichtig: Sie müssen nachweislich für das Vorhaben eingesetzt und nicht als allgemeine Arbeitsleistung eingesetzt worden sein.

Praxistipps & Hinweise

Tipp: Achte darauf, dass dein Auftraggeber-Auftragnehmer-Vertrag folgende Punkte enthält:

  • Deutliche Kennzeichnung der Tätigkeiten als FuE
  • Ergebnisrechte und Exklusivität
  • Regelung zu Unteraufträgen

Hinweis: Da die BSFZ streng prüft, dokumentiere:

  • Arbeitszeitnachweise, Projektverlauf
  • Rollenverteilung
  • Technische Herausforderungen
  • Vertragslage

BSFZ-Bescheid ist nicht endgültig: Nachträgliche Prüfungen sind möglich.

Häufige gestellte Fragen zur Forschungszulage-Auftragsforschung

Wer gilt als KMU?

Bis zu 250 Mitarbeitende, max. 50 Mio. € Umsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme.

Welche Auftragskosten zählt man?

Personalkosten, notwendige Sachleistungen – keine Investitionen. Abschreibungen auf bewegliche Wirtschaftsgüter sind nur förderfähig, wenn das Wirtschaftsgut nach dem 27.03.2024 angeschafft oder hergestellt wurde, das FuE-Projekt nach diesem Datum begonnen hat und es ausschließlich im FuE-Vorhaben genutzt wird.

Unter welchen Umständen sind Wirtschaftsgüter förderfähig?

Nur, wenn sie nach dem 27.03.2024 angeschafft oder hergestellt wurden, das FuE-Projekt nach diesem Datum begonnen hat und sie ausschließlich im FuE-Vorhaben eingesetzt werden.

Was passiert, wenn ich die BSFZ-Bescheinigung falsch interpretiere?

Auch nachträglich kann es durch Betriebsprüfungen zu Reduzierungen kommen.

Fazit & Ausblick

Die aktuellen Änderungen bieten deutliche Verbesserungen für forschende Unternehmen:

  • 70 Prozent der Auftragskosten können als Bemessungsgrundlage angesetzt werden, was für KMU zu einer effektiven Förderquote von bis zu 24,5 Prozent führt.
  • Der Fördersatz für KMU beträgt 35 Prozent, für andere Unternehmen 25 Prozent.
  • Abschreibungsmöglichkeiten für Wirtschaftsgüter machen auch kapitalsensitive Projekte förderbar.
  • Empfehlung: Frühzeitige Prüfung von Verträgen, Kostenstruktur und Dokumentation (z. B. Arbeitszeit-Nachweise) – ideal mit sachkundiger Beratung vor der Antragstellung

Vereinbare dein kostenloses Beratungsgespräch – unser Team begleitet dich umfassend bei der Antragstellung, Vertragsgestaltung und Prüfung deiner Auftragsforschungsvorhaben. So sicherst du dir die maximale Förderung und minimierst Prüfungsrisiken.

Interne Links:
– Weiterführende Infos zu Forschungszulage Dokumentation
– Tipps zur Forschungszulage Beratung
– Anleitung zum Forschungszulage Antrag

Portraitfoto mit Kai Thierhoff

Kai Thierhoff

Prof. Dr. Kai Thierhoff, ausgebildeter Betriebswirt und promovierter Experte für Entrepreneurship, ist eine feste Größe in der Gründerszene. Nach seinem Studium in Köln und seiner Promotion an der ebs european business school hat er sich als Gründer und Mitgründer zahlreicher Unternehmen etabliert. Kai ist nicht nur in der Praxis tief verwurzelt, sondern teilt sein Wissen auch als Dozent für Entrepreneurship an der Rheinischen Hochschule in Köln.

In über 20 Jahren mit seinem Beratungsunternehmen hat er in hunderten Kundenprojekten praxisrelevantes Wissen im Bereich Funding und insbesondere öffentliche Förderungen aufgebaut. Spezialisiert auf die Förderung aus dem Forschungszulagengesetz begleitete Kai mit seinem Team bereits hunderte Unternehmen zu einem erfolgreichen Förderbescheid in siebenstelliger Höhe.

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