Forschungszulage Antrag Finanzamt – So läuft die Auszahlung wirklich ab

von | 15.10.2025 | Antragsverfahren & Prozess, Forschungszulage

Viele Unternehmen stellen sich nach der ersten Bewilligung durch die BSFZ (Bescheinigungsstelle Forschungszulage) die gleiche Frage: Wie komme ich jetzt eigentlich an das Geld? Muss ich beim Finanzamt einen eigenen Antrag auf Forschungszulage stellen – oder läuft alles automatisch?

Die kurze Antwort lautet: In den meisten Fällen brauchst du keinen separaten Antrag.

Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung, keine klassische Projektförderung mit Auszahlungsbescheid. Sie wird im Regelfall über die Steuererklärung (Körperschaftsteuer oder Einkommensteuer) verrechnet. Nur wenn dein Unternehmen keine Gewinne erzielt und damit keine Steuerlast hat, erfolgt eine direkte Auszahlung als Steuerrückerstattung durch das Finanzamt.

👉 Lies auch: Forschungszulage beantragen – Schritt für Schritt erklärt

Warum muss man einen Antrag beim Finanzamt einreichen? 

Der Weg zur Forschungszulage verläuft immer in zwei Phasen: zuerst technisch, dann steuerlich.

  • Im ersten Schritt prüft die BSFZ, ob dein Projekt die fünf FuE-Kriterien des Frascati-Handbuchs erfüllt: Neuartigkeit, Kreativität, Unsicherheit, Systematik und Reproduzierbarkeit. Wenn dein Vorhaben diese Anforderungen erfüllt, bekommst du eine Bescheinigung über die Förderfähigkeit. Sie ist die Grundlage für alles Weitere – ohne sie kann das Finanzamt keine Forschungszulage festsetzen.
  • Im zweiten Schritt übernimmt dann das Finanzamt. Es prüft in einem separaten Antragsverfahren, wie hoch die Forschungszulage ausfällt.

👉 Mehr dazu: Förderfähige Kosten der Forschungszulage

Antrag auf Forschungszulage für das Finanzamt im ELSTER-Portal

So findest du den Antrag:

Den Antrag auf Forschungszulage findest du in deinem ELSTER-Portal. Dazu suchst über die Suchfunktion nach „Forschungszulage“ und wählst dann „Antrag auf Forschungszulage“ aus. Das Formular beinhaltet 8 Bereiche.

Diese Angaben sind wichtig:

  • Allgemeine Unternehmensdaten (Name, Steuernummer, Rechtsform)
  • Angaben zu verbundenen Unternehmen (nach § 15 AktG, künftig § 290 HGB)
  • Angaben zu Lohnaufwendungen insgesamt im Unternehmen im Wirtschaftsjahr 
  • Angaben zu Lohnaufwendungen der in Forschungs- und Entwicklungsvorhaben tätigen Arbeitnehmer insgesamt im Unternehmen im Wirtschaftsjahr für alle Projekte.  
  • Angaben zu Forschungs- und Entwicklungsvorhaben 

Das musst du beim Antrag beim Finanzamt beachten

Bei mehrjährigen Projekten musst du die Forschungszulage für jedes Wirtschaftsjahr separat beantragen. Das Finanzamt fragt dabei auch ab, ob sich seit der ursprünglichen BSFZ-Bescheinigung etwas Wesentliches am Projekt geändert hat – etwa Ziel, Inhalt oder technische Richtung.

Diese Frage ist wichtig, denn die BSFZ-Bescheinigung gilt immer nur für das konkret beschriebene Vorhaben. Wenn sich dein Entwicklungsprojekt im Laufe der Zeit deutlich weiterentwickelt oder in eine andere Richtung bewegt, kann es sein, dass nicht mehr alle Aufwendungen abgedeckt sind. In solchen Fällen sollte geprüft werden, ob eine neue oder ergänzende Bescheinigung nötig ist.

In unserer Beratung stellen wir deshalb sicher, dass die jährlichen Aufwände und Tätigkeiten genau geprüft werden. Denn nicht jede geleistete Stunde oder jede Position in der Buchhaltung zählt automatisch als förderfähige Forschung und Entwicklung.

Fristen und rückwirkende Anträge

Die Forschungszulage kann bis zu vier Jahre rückwirkend beantragt werden (§ 10 FZulG). Das bedeutet: Kosten aus dem Jahr 2021 kannst du noch bis 31. Dezember 2025 geltend machen. Das Finanzamt selbst kann deine Angaben noch bis zu sechs Jahre nach Antragstellung prüfen. Deshalb lohnt es sich, alle Unterlagen, Stundennachweise und Belege langfristig aufzubewahren.

👉 Lies auch: Forschungszulage Risiken – 7 häufige Fehler & wie du sie vermeidest

Änderungen ab 2026: Einfachere Verfahren und höhere Förderung

Ab dem 1. Januar 2026 wird die Forschungszulage im Rahmen des Investitionssofortprogramms der Bundesregierung deutlich vereinfacht. Die Bemessungsgrundlage steigt von 10 auf 12 Millionen Euro pro Jahr, die maximale Förderhöhe für KMU auf 4,2 Millionen Euro.

Neu ist außerdem eine Gemeinkostenpauschale von 20 Prozent, die automatisch auf förderfähige Personalkosten angerechnet wird. Das bedeutet weniger Nachweise, weniger Verwaltungsaufwand und mehr Planungssicherheit.

👉 Lies auch: Forschungszulage 2026 – Alle Neuerungen im Überblick

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Portraitfoto mit Kai Thierhoff

Kai Thierhoff

Prof. Dr. Kai Thierhoff, ausgebildeter Betriebswirt und promovierter Experte für Entrepreneurship, ist eine feste Größe in der Gründerszene. Nach seinem Studium in Köln und seiner Promotion an der ebs european business school hat er sich als Gründer und Mitgründer zahlreicher Unternehmen etabliert. Kai ist nicht nur in der Praxis tief verwurzelt, sondern teilt sein Wissen auch als Dozent für Entrepreneurship an der Rheinischen Hochschule in Köln.

In über 20 Jahren mit seinem Beratungsunternehmen hat er in hunderten Kundenprojekten praxisrelevantes Wissen im Bereich Funding und insbesondere öffentliche Förderungen aufgebaut. Spezialisiert auf die Förderung aus dem Forschungszulagengesetz begleitete Kai mit seinem Team bereits hunderte Unternehmen zu einem erfolgreichen Förderbescheid in siebenstelliger Höhe.

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