Forschungszulage Abrechnung: Alles, was du wissen musst

von | 15.01.2025 | Bilanzierung & Steuern

Die Forschungszulage ist mit ihrer Einführung im Jahr 2020 zwar noch ein relativ neues Förderprogramm, doch das hat ihrer Beliebtheit bislang nicht geschadet. Ganz im Gegenteil – Unternehmen aller Größen erkennen die praktischen Vorteile und Antragszahlen steigen kontinuierlich an.

Beim Thema Abrechnung gibt es aber nach wie vor viele offene Fragen, weil die Forschungszulage in diesem Punkt anders funktioniert als andere Programme. Wir schauen uns in diesem Beitrag das Thema genauer an.

Wie funktioniert die Abrechnung der Forschungszulage?

Bei den meisten Förderprogrammen wie dem ZIM erfolgen Antrag, Bewilligung und Abrechnung vorab oder im Gleichschritt mit dem tatsächlichen Projekt. Die Forschungszulage geht hingegen einen völlig anderen Weg und setzt auf eine rückwirkende Antragstellung nach Ablauf des jeweiligen Wirtschaftsjahres – eine klassische Abrechnung gibt es also nicht.

Das bedeutet, dein Unternehmen kann eigenständig mit dem Forschungsprojekt beginnen und es sogar fertigstellen, ehe du im Nachhinein die Forschungszulage in Anspruch nimmst. Sind alle Förderkriterien erfüllt, stellt die Bescheinigungsstelle einen Bescheid aus. Damit kannst du im letzten Schritt beim Finanzamt die Steuerverrechnung (oder Auszahlung) beantragen.

Welche Nachweise sind für die Auszahlung notwendig?

Bei der Antragstellung selbst muss dein Unternehmen noch keine konkreten Nachweise bereitstellen. Diese werden erst vom Finanzamt geprüft, sollten aber idealerweise schon bei Projektbeginn erstellt und gepflegt werden. Das erleichtert dir nämlich die nachträgliche Beantragung, da somit alle wichtigen Informationen zum Antrag bereitstehen.

Welche Nachweise später notwendig sind, hängt von der Art der Kosten ab:

  • Personalkosten: Diese internen Kosten lassen sich mit bis zu 35 Prozent fördern, das Finanzamt benötigt aber eine saubere Dokumentation. Besonders wichtig sind ausführliche und unterschriebene Stundenzettel aller forschenden Mitarbeiter.
  • Auftragsforschung: Du kannst dein Projekt auch mithilfe von Dritten vorantreiben, sofern sie einen erforderlichen und unerlässlichen Beitrag leisten. Bei solchen externen Kosten erfolgen Nachweise über entsprechende Verträge und Rechnungen.
  • Wirtschaftsgüter: Sogar Abschreibungen auf abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens lassen sich fördern, sofern das jeweilige Gut für das Forschungsprojekt notwendig ist (die Steuererklärung listet die Höhe der betroffenen Abschreibungen und dient als Nachweis. 
  • Eigenleistung: Einzelunternehmer und Gesellschafter können ebenfalls einen Beitrag zur Forschung leisten und das mit 70 Euro pro Stunde abrechnen. Hierbei werden ähnliche Anforderungen wie bei Personalkosten gestellt (Stundenzettel).

Bei uns findest du einen praktischen Muster-Stundenzettel, mit dem du Personalkosten und Eigenleistung erfassen und später abrechnen bzw. auszahlen lassen kannst.

Gibt es Unterschiede bei Zeitraum und Abrechnungsfrequenz?

Während bei anderen Förderprogrammen bestimmte Zeiträume für die Abrechnung einzuhalten sind, geschieht bei der Forschungszulage alles nachträglich. Du musst also nicht auf eine Bewilligung oder einen Vorschuss warten, sondern kannst sofort mit dem Projekt beginnen.

Das bedeutet aber auch, dass du bei der Finanzierung in Vorleistung gehen musst.Die Antragstellung erfolgt am Ende eines jeden Wirtschaftsjahres, sodass dein Unternehmen sogar bei mehrjährigen Projekten von der Förderung profitieren kann.

Dabei gibt es einen weiteren unschlagbaren Vorteil: Die Forschungszulage lässt sich bis zu vier Jahre lang rückwirkend beantragen – wir helfen dir als erfahrener Partner beim Antragsprozess.

Portraitfoto mit Kai Thierhoff

Kai Thierhoff

Prof. Dr. Kai Thierhoff, ausgebildeter Betriebswirt und promovierter Experte für Entrepreneurship, ist eine feste Größe in der Gründerszene. Nach seinem Studium in Köln und seiner Promotion an der ebs european business school hat er sich als Gründer und Mitgründer zahlreicher Unternehmen etabliert. Kai ist nicht nur in der Praxis tief verwurzelt, sondern teilt sein Wissen auch als Dozent für Entrepreneurship an der Rheinischen Hochschule in Köln.

In über 20 Jahren mit seinem Beratungsunternehmen hat er in hunderten Kundenprojekten praxisrelevantes Wissen im Bereich Funding und insbesondere öffentliche Förderungen aufgebaut. Spezialisiert auf die Förderung aus dem Forschungszulagengesetz begleitete Kai mit seinem Team bereits hunderte Unternehmen zu einem erfolgreichen Förderbescheid in siebenstelliger Höhe.

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