Forschungszulage 2020: Frist läuft Ende 2024 ab – Stelle jetzt deinen Antrag!

von | 01.10.2024 | Tipps

Mit der Forschungszulage bietet der Staat dir ein attraktives Förderprogramm, um hohe Ausgaben für Forschung und Entwicklung nachhaltig zu reduzieren.

Das besondere dabei sind jedoch die einmaligen Rahmenbedingungen: Alle steuerpflichtigen Unternehmen können einen Antrag stellen, unabhängig von Umsatz, Mitarbeiterzahl, Rechtsform, Verlustvorträgen oder erfolgten Steuerzahlungen.

Du hast sogar noch bis zum Jahresende 2024 Zeit, um deinen Antrag für das Jahr 2020 zu stellen – erst danach verjährt die Frist für die Forschungszulage. Wir erklären dir, wie das funktioniert und worauf du unbedingt achten solltest.

Auch interessant: Forschungszulage Neuerungen 2024 – Das ändert sich

Du kannst die Forschungszulage 4 Jahre lang rückwirkend beantragen

Eine Besonderheit der Forschungszulage ist, dass es sich um einen rückwirkenden Zuschuss handelt. Das bedeutet, dein Unternehmen muss zwar zunächst bei der Finanzierung in Vorleistung gehen, kann aber nach Ablauf eines Wirtschaftsjahres einen Teil der Kosten wieder erstattet bekommen (als Steuerverrechnung oder (bei Verlustvorträgen) als Auszahlung vom Finanzamt an das Unternehmen).

Das gilt aber nicht nur für das letzte Wirtschaftsjahr, sondern für die vergangenen 4 Jahre! Du kannst also deinen Antrag rückwirkend für die Forschungszulage 2020 stellen, denn die Deadline läuft noch bis zum 31. Dezember 2024. Natürlich kannst du zur gleichen Zeit oder später ebenfalls eine Förderung für 2021, 2022 und 2023 beantragen.

So stellst du deinen Antrag noch vor Ablauf der 2020 Deadline

Viele forschende Unternehmen sind mit der Forschungszulage, ihrer Frist und dem Antragsprozess nur wenig vertraut. Deswegen solltest du speziell jetzt zum Jahresende auf einen erfahrenen Förderberater setzen – wir helfen dir bei der zügigen Antragstellung.

1. Förderfähige Projekte aus dem Jahr 2020 identifizieren

Zunächst musst du Forschungsprojekte identifizieren, die alle notwendigen Förderkriterien erfüllen. Eine sorgfältige Dokumentation sowie die richtigen technischen Ansprechpartner sollten für den Antrag bereitstehen, damit es später keine unnötigen Verzögerungen gibt. Mit uns als Partner an deiner Seite solltest du dafür 6 bis 8 Wochen einplanen!

2. Antrag bei der BSFZ bis zum 31. Dezember 2024 stellen

Im zweiten Schritt geht es um die Antragstellung selbst, und genau hier ist das Datum maßgeblich. Ein Antrag bis zum 31. Dezember 2024 verlängert die Frist der Forschungszulage 2020, vollkommen egal, wie lange im Anschluss die eigentliche Prüfung dauert. Das gilt ebenso im Falle eines möglichen späteren Widerspruchs – alle Fristen werden durch einen zur Bearbeitung aufgeschoben!

3. Festsetzung der Forschungszulage beim Finanzamt beantragen

Eine positive Förderbescheinigung durch die BSFZ gilt als Grundlagenbescheid und profitiert somit von § 171 Ablaufhemmung der Abgabenordnung (AO). Dein Unternehmen kann also damit im Anschluss eine Festsetzung der Forschungszulage 2020 beim zuständigen Finanzamt beantragen, ob in 2024, 2025 oder spätestens noch im Jahr 2026.

Zum Thema: Forschungszulage beantragen – So geht‘s Schritt für Schritt

Wie hoch kann die Fördersumme für das Jahr 2020 ausfallen?

Mit dem Wachstumschancengesetz erreicht die maximale Fördersumme heute 3,5 Mio. Euro pro Jahr (für KMU). Im Jahr 2020 war die Förderung noch nicht so hoch – ein Antrag pünktlich zur Forschungszulage 2020 Frist lohnt sich aber trotzdem.

Hier sind alle maximalen Förderbeträge auf einen Blick:

202020212022202320242025+
0,5 bis 1 Mio. Euro1 Mio. Euro1 Mio. Euro1 Mio. Euro3,5 Mio. Euro3,5 Mio. Euro

Die Forschungszulage wurde erstmalig Mitte 2020 als Reaktion auf die Coronakrise erhöht. Wenn dein Unternehmen ausreichend hohe Kosten in der zweiten Jahreshälfte vorweisen kann, dann ist eine Förderung von maximal 1 Mio. Euro im Jahr 2020 möglich.

Fazit: Die Forschungszulage 2020 Frist rückt näher – wir helfen dir mit dem Antrag vor der Deadline!

Mit der Möglichkeit zur rückwirkenden Beantragung kannst du diese attraktive Zulage sogar noch für das Jahr 2020 erhalten. Beachte aber, dass dein Antrag auf Forschungszulage für 2020 die Deadline bis zum 31. Dezember 2024 einhalten muss. Zudem solltest du mindestens 6 bis 8 Wochen Vorlauf für die interne Vorbereitungsphase mit uns einplanen.

Als erfahrene Förderberatung an deiner Seite können wir dich nämlich bei der zügigen Vorbereitung unterstützen und dich im Anschluss durch den gesamten Prozess führen.

Zögere also nicht und vereinbare noch heute deinen kostenlosen Beratungstermin!

Portraitfoto mit Kai Thierhoff

Kai Thierhoff

Prof. Dr. Kai Thierhoff, ausgebildeter Betriebswirt und promovierter Experte für Entrepreneurship, ist eine feste Größe in der Gründerszene. Nach seinem Studium in Köln und seiner Promotion an der ebs european business school hat er sich als Gründer und Mitgründer zahlreicher Unternehmen etabliert. Kai ist nicht nur in der Praxis tief verwurzelt, sondern teilt sein Wissen auch als Dozent für Entrepreneurship an der Rheinischen Hochschule in Köln.

In über 20 Jahren mit seinem Beratungsunternehmen hat er in hunderten Kundenprojekten praxisrelevantes Wissen im Bereich Funding und insbesondere öffentliche Förderungen aufgebaut. Spezialisiert auf die Förderung aus dem Forschungszulagengesetz begleitete Kai mit seinem Team bereits hunderte Unternehmen zu einem erfolgreichen Förderbescheid in siebenstelliger Höhe.

Lass dein innovatives Unternehmensprojekt mit bis zu 3,5 Mio. € pro Jahr fördern

Wir beantragen gemeinsam die stattliche Zertifizierung für deine Forschungs- und Entwicklungstätigkeit. Du erhältst dadurch nicht rückzahlbare Zuschüsse von bis zu 3,5 Mio. € pro Unternehmen / Jahr!