Steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung (FuE) – Überblick

von | 25.06.2024 | FAQ, Allgemein

Unternehmen müssen heute mit deutlich höheren Kosten für Forschungsprojekte rechnen als noch vor einigen Jahren. Inflation und Fachkräftemangel sind nämlich zu einem zunehmend ernsten Problem für den Innovationsstandort Deutschland geworden. Um diese Entwicklung wieder auszugleichen, bietet die Bundesregierung mit der Forschungszulage eine attraktive steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung an.

Davon kann dein Unternehmen erheblich profitieren und bis zu 3,5 Millionen Euro pro Jahr als steuerfreie Förderung erhalten. Wir stellen dir alle wichtigen Details vor – sichere dir mit unserer Hilfe noch heute deine finanzielle Unterstützung.

Forschungszulagengesetz: Das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung

Das Anfang 2020 in Kraft getretene Forschungszulagengesetz bildet die Grundlage für diese neue Art der Forschungsförderung. Es beschreibt detailliert die Anspruchsberechtigten, welche Projekte infrage kommen sowie die Höhe und die Antragsstellung für die Forschungszulage. Den kompletten Gesetzestext findest du hier im Internet.

Alle wichtigen Rahmenbedingungen im Überblick:

  • Anspruchsberechtigung: Es sind grundsätzlich alle Unternehmen und Personen anspruchsberechtigt, solange sie in Deutschland steuerpflichtig sind.
  • Höhe der Forschungszulage: Der Förderbetrag ergibt sich aus den förderfähigen Kosten, die zum Teil anrechenbar sind – KMU können seit 2024 bis zu 3,5 Mio. € jährlich erhalten.
  • Projekte und Kosten: Projekte müssen eine Handvoll bestimmter Kriterien erfüllen, um für die Zulage berechtigt zu sein – dazu später mehr.
  • Antragstellung: Alle Anträge sind bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) zu stellen, die dann auf eine entsprechende Förderfähigkeit prüft.
  • Begünstigungszeitraum: Anders als viele alternative Förderprogramme, fördert die Forschungszulage rückwirkend für das abgelaufene Wirtschaftsjahr.

In Zeiten steigender Kosten ist die steuerliche Forschungszulage ein wichtiger Baustein von Deutschlands Innovationsfähigkeit. Dein Unternehmen kann dadurch einen nicht unerheblichen Teil bereits angefallener Forschungsausgaben wieder zurückholen.

Nach einem erfolgreichen Antrag bekommst du den gewährten Förderbetrag als Anrechnung auf deine nächste zu zahlende Körperschafts- oder Einkommenssteuer. Solltest du hingegen keine oder niedrige Steuern zahlen, erfolgt eine tatsächliche Auszahlung des Überbetrags.

Du kannst also in jedem Fall davon profitieren, ganz unabhängig von deiner Steuerlast!

Zum Thema: Forschungszulage FAQ: Alles, was du wissen musst

Was zeichnet die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung im Vergleich zu anderen Programmen aus?

Während viele andere Förderprogramme in Deutschland strikte Vorgaben machen, steht die Forschungszulage allen Unternehmen offen. Das gilt sowohl für den Klein- und Mittelstand als auch für internationale Großkonzerne. Selbst Einzelunternehmer sowie Personengesellschaften können diese steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung in Anspruch nehmen.

Hier ist ein beispielhafter Vergleich zu einem anderen beliebten Förderprogramm (ZIM):

Forschungszulage ZIM
Wer? Alle steuerpflichtigen Unternehmen, Einzelunternehmer, Personengesellschaften KMU und Mittelstand mit bis zu 500 Beschäftigten
Was? FuE-Personalkosten, Auftragsforschung, Eigenleistung, Wirtschaftsgüter FuE-Personalkosten, externe Dienstleistungen, Gemeinkosten
Wann? Rückwirkend und bis zu 4 Jahre lang möglich als Steuererstattung Bewilligung und Zuschuss müssen vor Projektbeginn erfolgen
Wie viel? Maximal 3,5 Millionen Euro pro Jahr Maximal 247.500 Euro pro Projekt für zwei Projekte im Jahr

Die Forschungszulage bietet also einige unschlagbare Vorteile. So können grundsätzlich alle Unternehmen davon profitieren und Projekte sogar bis zu 4 Jahre lang rückwirkend fördern lassen. Auch die Höhe der Forschungszulage liegt weit über dem ZIM-Förderbetrag. Zwischen 2020 und 2023 lag die maximale Förderung durch die Forschungszulage bei 1 Million Euro pro Jahr. Seit 2024 können sich KMU hingegen bis zu 3,5 Millionen Euro sichern!

Mit der Möglichkeit zur rückwirkenden Beantragung bedeutet das, dass du Millionensummen auf einen Schlag erhalten kannst. Ob als Anrechnung auf deine zu zahlenden Steuern oder als Steuererstattung – sichere dir unbedingt deine Zulage!

Vorteile der steuerlichen Förderung für dein Unternehmen

Natürlich hat die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung gleich mehrere positive Aspekte für dein Unternehmen. Du kannst mit dieser finanziellen Entlastung auch in Zukunft wettbewerbsfähige Forschung leisten. Damit bleibt Deutschland als Innovationsstandort für forschende Unternehmen aller Größen weiterhin attraktiv.

Darüber hinaus dient die Forschungsförderung vor allem auch zur Absicherung von Risiken. Da Forschungsergebnisse in der Regel ungewiss und spekulativ sind, kann es immer wieder zu kostspieligen Rückschlägen kommen. Mit der Forschungszulage sind Unternehmen jedoch in der Lage, einen Teil dieser Investitionen wieder reinzuholen – und das komplett steuerfrei.

Damit ist die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung schon heute für viele Unternehmen unverzichtbar. Die Vorteile liegen für dich klar auf der Hand.

Förderfähige Projekte und Ausgaben

Obwohl das Forschungszulagengesetz keine Einschränkungen bei den zu fördernden Unternehmen macht, gibt es dennoch einige fachliche Anforderungen. Deswegen ist es wichtig, von Anfang an auf einen erfahrenen Förderberater zu setzen. Wir gehen gemeinsam deine Projekte und Ausgaben durch, um frühzeitig alle förderfähigen Aspekte zu identifizieren.

Anforderungen und Kriterien für Forschungsprojekte

Einerseits kommen nur die Bereiche Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung infrage. Weitere Details kannst du beispielsweise bei der BSFZ nachlesen. Thematische Einschränkungen gibt es hingegen nicht: ob Maschinenbau, Chemie, Pharma oder Softwareentwicklung – alle Bereiche sind förderfähig.

Andererseits gibt es noch wissenschaftliche Kriterien, die erfüllt werden müssen. Diese umfassen Neuartigkeit (zum Erlangen neuer Kenntnisse), Unwägbarkeit (Risiken bzw. unbekanntes Ergebnis) und Planmäßigkeit (klare Ziele und Pläne). Nur so kann die Bescheinigungsstelle am Ende tatsächlich prüfen, ob alle Anforderungen erfüllt werden.

Forschungszulage deckt Personal, Auftragsforschung und mehr

Bei den tatsächlichen Ausgaben erfolgt eine anteilige Förderung anhand der Bemessungsgrundlage. Diese ist zwischen 2020 und 2024 deutlich gestiegen, sodass du heute ein Vielfaches an Forschungsförderung von damals erhalten kannst.

Für Aufwendungen ab dem 28. März 2024 gelten die folgenden Fördersätze:

  • FuE-Personalkosten mit 25 bis 35 %
  • Auftragsforschung mit 17,5 bis 24,5 %
  • Eigenleistung mit 70 Euro pro Stunde
  • Ausgaben für notwendige Wirtschaftsgüter

Bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 10 Millionen Euro ergibt das im Idealfall einen Förderbetrag von 2,5 bis 3,5 Millionen Euro. Damit bietet die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung für alle Unternehmen eine attraktive finanzielle Unterstützung.

Hinweis: Das Forschungszulagengesetz wurde bereits zwei Mal angepasst. Zunächst als Reaktion auf die Coronakrise und anschließend mit dem Wachstumschancengesetz. Das hatte signifikante Änderungen zu deinem Vorteil – lies alle Details in diesem Artikel nach.

Der Antragsprozess für die steuerliche Förderungen deiner Forschungsprojekte

Bei der Antragstellung gibt es einige wichtige Punkte zu beachten, um einen zügigen und erfolgreichen Antrag gewährleisten zu können. Wir haben hierfür einen ausführlichen Artikel mit 7 Schritten erstellt, den du unbedingt lesen solltest. Doch im Wesentlichen lässt sich der Antragsprozess auch auf drei essenzielle Schritte herunterbrechen.

1. Interne Vorbereitungen

Da die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung rückwirkend erfolgt, handelt es sich um bereits angefallene Kosten. Im ersten Schritt muss dein Unternehmen also die förderfähigen Projekte und Ausgaben identifizieren, ehe eine Antragstellung möglich ist. Das erfordert in der Regel klare interne Verantwortlichkeiten und eine saubere Dokumentation.

Nur so lassen sich Projekte auch jahrelang rückwirkend identifizieren und fördern. Eine transparente Erfassung, klare Arbeits- und Zeitpläne und direkt zurechenbare Ausgaben sind hierbei der Schlüssel zum Erfolg. Du solltest also frühzeitig einen Projektverantwortlichen benennen oder dir Hilfe bei einem professionellen Förderberater suchen!

2. Antragstellung bei der BSFZ

Im zweiten Schritt erfolgt die eigentliche Antragstellung, die heute komplett digital im Webportal der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) gelingt. Die digitalen Formulare sind so gestaltet, dass sie alle wichtigen Informationen abfragen. Nachweise wie Rechnungen oder Verträge sind nur im Bedarfsfall und auf Nachfrage vorzulegen.

Anschließend prüft die Bescheinigungsstelle deinen Antrag innerhalb von drei Monaten. Sie geht alle Anforderungen und Kriterien ab, die wir weiter oben bereits beschrieben haben. Ist dein Forschungsprojekt förderfähig, erhältst du eine Bescheinigung bzw. ein entsprechendes Zertifikat. Damit ist dann der nächste Schritt möglich.

3. Festsetzung durch das Finanzamt

Eine Anrechnung des Förderbetrags erfolgt aber nicht automatisch, sondern erst nach einem Antrag auf Festsetzung beim Finanzamt. Hierfür nutzt du die Bescheinigung der Bescheinigungsstelle. Das Finanzamt prüft noch einmal, ob alle Kriterien erfüllt sind und hält das Ergebnis zum Schluss in einem Festsetungszbescheid fest.

Die tatsächliche Verrechnung findet jedoch erst mit der nächsten erstmaligen Festsetzung auf deine festgesetzte Steuer statt. Sollte der Förderbetrag dabei deine Steuerlast übersteigen, kommt es zu einer Auszahlung des Differenzbetrags durch das Finanzamt. Die Auszahlung erfolgt dann als Einkommens- oder als Körperschaftsteuererstattung.

Tipps zur Maximierung der Förderchancen

Obwohl die Bewilligungsquoten im Vergleich zu anderen Förderprogrammen relativ hoch sind, ist eine gute Vorbereitung essenziell. Denn einige beliebte Fehler führen immer wieder dazu, dass sich der Antragsprozess unnötig verlängert oder ins Leere läuft.

Achte deswegen auf die folgenden Punkte, um häufige Fehler zu vermeiden:

  • Frühzeitig anfangen: Von der ersten Vorbereitung bis zur Bewilligung und Auszahlung können mehrere Monate vergehen. Ein guter Richtwert sind sechs Monate zur Festsetzung auf deine nächste Steuer, fange also frühzeitig an.
  • Projektleiter benennen: Selbst in kleineren Unternehmen teilen sich mehrere Verantwortliche verschiedene Fachbereiche auf. Benenne deswegen einen Projektleiter, der alle Stakeholder im Unternehmen zusammenbringen kann.
  • Unterlagen bereithalten: Eine saubere Dokumentation ist bei der Planung deiner Projekte unabdingbar. Das macht die rückwirkende Beantragung deiner Förderung einfacher und du kannst bei Bedarf auf aussagekräftige Unterlagen zurückgreifen.
  • Widerspruch einlegen: Sollte es im ersten Anlauf zu einer Ablehnung kommen, dann erwäge unbedingt deine Möglichkeit zu einem Widerspruch. Kommuniziere mit der BSFZ und reiche Unterlagen nach, um am Ende doch noch erfolgreich zu sein.
  • Förderberater aufsuchen: Insbesondere der erste Antrag ist mit vielen offenen Fragen verbunden, die nur ein Experte beantworten kann. Die BSFZ leistet jedoch keine Beratung – vertraue im Zweifelsfall also auf einen kompetenten Förderberater.

Damit gelingt es dir, deine steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung frühzeitig zu sichern. Als erfahrene Beratung helfen wir dir gerne, alle üblichen Fehler beim Antrag zu vermeiden. Unsere Bewilligungsquote unserer Kunden liegt bei über 95 % !

Forschungszulage & steuerliche Behandlung auf einen Blick

Das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung regelt, dass die Zulage als Anrechnung oder Auszahlung erfolgt. In beiden Fällen ist sie damit komplett steuerfrei, da sie entweder die Steuerlast reduziert oder als Steuererstattung ausgezahlt wird. Implikationen für bspw. deine Körperschaftsteuererklärung ergeben sich daraus demnach nicht.

Zum Thema Forschungszulage & Körperschaftsteuererklärung bieten wir einen ausführlichen Artikel an, den du hier nachlesen kannst. Achte jedoch bei der Bilanzierung darauf, dass du sie unter sonstige betriebliche Erträge verbuchen musst. Weitere Informationen zur Verbuchung findest du in unserem Artikel zum richtigen Bilanzieren der Forschungszulage.

5 essenzielle Fragen und Antworten für Unternehmen

Welche Projekte sind für die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung geeignet?

Forschungsprojekte müssen aus einem der drei folgenden Bereiche kommen: Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung. Zudem gelten die Kriterien der Neuartigkeit, Unwägbarkeit und Planmäßigkeit. Auf der Seite der Bescheinigungsstelle Forschungszulage findest du dazu weitere Informationen.

Welche Kosten können im Rahmen der steuerlichen Förderung von F&E abgedeckt werden?

Zu den förderfähigen Kosten gehören allen voran Ausgaben für Forschungspersonal (inkl. Zuschüsse zur Zukunftssicherung). Auftragsforschung innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) wird ebenso abgedeckt. Zudem darfst du Eigenleistung mit 70 Euro pro Stunde abrechnen und Ausgaben bzw. Abschreibungen für Forschungsgüter anrechnen.

Wie lange dauert der Antragsprozess für die steuerliche Förderung?

Der Antragsprozess bei der BSFZ selbst kann bis zu drei Monate dauern. Da aber noch eine interne Vorbereitungsphase hinzukommt, sind sechs Monate eher realistisch. Anschließend erfolgt die Verrechnung oder Auszahlung mit der nächsten festgesetzten Steuer. Wie immer gilt: je besser die Vorbereitung, desto schneller gelingt der Antragsprozess.

Kann die Förderung rückwirkend für bereits abgeschlossene Projekte beantragt werden?

Die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulage) hat den unschlagbaren Vorteil der rückwirkenden Beantragung. Dein Unternehmen muss zwar die Ausgaben anfangs vorfinanzieren, dafür kann es sie nachträglich wieder fördern lassen. Das ist bis zu 4 Jahre lang rückwirkend möglich – ganz ohne Einschränkungen!

Ist die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung jedes Jahr beantragbar?

Dein Unternehmen kann jedes Jahr davon profitieren und sich Millionenbeträge als Steuerentlastung oder Auszahlung sichern. Dadurch ist die Förderung mehrerer Projekte über Jahre hinweg möglich und sinnvoll. Prüfe deswegen, welche Forschungsprojekte geeignet sind und plane bei längerer Projektdauer unbedingt entsprechende Folgeanträge ein!

Fazit: Die steuerliche Förderung von FuE-Projekten ist heute attraktiver als jemals zuvor

Es gibt mittlerweile eine Handvoll verschiedener Förderprogramme, die man als KMU beantragen kann. Doch diese gehen entweder mit strikten Vorgaben einher oder wirken sich steuerwirksam auf dein Unternehmen aus. Die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung ist hingegen einfach und steuerfrei – zwei unschlagbare Vorteile.

Zudem kann dein Unternehmen sie bis zu 4 Jahre lang rückwirkend in Anspruch nehmen. Das bedeutet, dass Millionenbeträge auf einen Schlag möglich sind. Seit 2024 ist die maximale Förderhöhe für KMU sogar auf 3,5 Millionen Euro jährlich gestiegen. Das macht die steuerliche Förderung deiner FuE-Projekte noch attraktiver als jemals zuvor.

Beantrage mit unserer Hilfe die Forschungszulage – deine steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung

Mit einem starken Partner an deiner Seite gelingt die Antragstellung deutlich einfacher. Wir begleiten dich bei allen Schritten des gesamten Prozesses und leisten effektive Hilfestellung. Dadurch spart dein Unternehmen nicht nur sehr hohe interne Aufwände, sondern maximiert auch die eigenen Erfolgschancen. Unsere Bewilligungsquote liegt bei über 95 %!

Hast du noch weitere Fragen, wie die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung deinem Unternehmen helfen kann?

Dann vereinbare jetzt dein kostenloses Beratungsgespräch – wir freuen uns auf dich!

Portraitfoto mit Kai Thierhoff

Kai Thierhoff

Prof. Dr. Kai Thierhoff, ausgebildeter Betriebswirt und promovierter Experte für Entrepreneurship, ist eine feste Größe in der Gründerszene. Nach seinem Studium in Köln und seiner Promotion an der ebs european business school hat er sich als Gründer und Mitgründer zahlreicher Unternehmen etabliert. Kai ist nicht nur in der Praxis tief verwurzelt, sondern teilt sein Wissen auch als Dozent für Entrepreneurship an der Rheinischen Hochschule in Köln.

In über 20 Jahren mit seinem Beratungsunternehmen hat er in hunderten Kundenprojekten praxisrelevantes Wissen im Bereich Funding und insbesondere öffentliche Förderungen aufgebaut. Spezialisiert auf die Förderung aus dem Forschungszulagengesetz begleitete Kai mit seinem Team bereits hunderte Unternehmen zu einem erfolgreichen Förderbescheid in siebenstelliger Höhe.

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