Kannst du als Maschinenbau Unternehmen eine Förderung durch das Forschungszulagengesetz (FZLG) erhalten?
Die Antwort lautet eindeutig: Ja! Das FZLG legt fest, dass alle Unternehmen unabhängig von Alter, Größe oder Industrie Anspruch auf eine öffentliche Förderung haben. Der Maschinenbau nimmt dabei eine besondere Position in Deutschland ein und ist zweifelsohne einer der größten und innovativsten Wirtschaftszweige.
Mit vielen nationalen und internationalen Marktführern in der Branche hast du gute Chancen, eine Forschungszulage zu erhalten. Allerdings solltest du wissen, dass die Fördermittel nur für bestimmte Kostenarten gewährt werden. Wenn deine Mitarbeiter an der Entwicklung einer neuen Maschine arbeiten, sind ihre Gehälter förderfähig. Auch wenn du externe Forschungsaufträge vergibst, können diese im Rahmen des Forschungszulagengesetzes gefördert werden. Doch welche Kosten sind nicht förderfähig?
Investitionen in Maschinen oder Komponenten, die du für den Bau von Prototypen benötigst, gehören leider nicht dazu. Nur die Arbeitsleistung deiner Mitarbeiter und externe Forschungsarbeiten, selbst wenn sie nur mit 15% gefördert werden, zählen zu den Kosten, die im Rahmen des Forschungszuschusses abgedeckt werden können.
Die Forschungsförderung, die du durch diese Bundeszulage erhältst, kann somit ein wichtiger Bestandteil deiner F&E Finanzierung und Innovationsförderung sein. Nutze also die Chance und beantrage deine Forschungszulage noch heute! Die Bescheinigung Forschungszulage kann dir dabei helfen, deine Forschungs- und Entwicklungsprojekte voranzutreiben und deinen Status als Vorreiter in der deutschen Maschinenbauindustrie zu festigen.