Fragst du dich wann du die Fördermittel-Auszahlung aus einem erfolgreichen Antrag auf Forschungszulage erhältst, wenn dieser positiv beschieden wurde? Der Prozess dafür läuft so ab: Du stellst eine Anfrage bei deinem zuständigen Finanzamt über das Elster-Portal. Hierbei können wir selbstverständlich assistieren.
Sobald der Antrag eingereicht ist, wird dieser von deinem Finanzamt bearbeitet. Die Auszahlung erfolgt dann allerdings erst mit der nächsten Ertragssteuererklärung. Das bedeutet, wenn du deine letzte Ertragssteuererklärung schon vor zwei Monaten eingereicht hast, musst du leider bis zum nächsten Jahr warten – Hier muss der Antrag auf Auszahlung aus dem Forschungszulagengesetz (FZLG) auf die Auszahlung warten. Daher, ist es wichtig für die Liquiditätssituation zu beachten, dass der Antrag auf öffentliche Förderung durch die Forschungszulage für Innovationsförderung eine Weile auf Auszahlung beim Finanzamt warten muss.
Es könnte ratsam sein, deine Ertragssteuererklärung noch zwei bis drei Monate zurückzuhalten, wenn du eine Forschungszulage beantragt hast. Damit würde die Verrechnung und Auszahlung der Bundeszulage möglichst zügig stattfinden.
Die Forschungsförderung sowie die Innovationsförderung durch das FZLG ist ein wichtiger Aspekt der F&E Förderung im Bereich Software Entwicklung sowie anderen Forschungs- und Entwicklungsbranchen. Eine positive Bescheinigung für die Forschungszulage bietet also eine signifikante Fördermöglichkeit für junge Technologieunternehmen und Internet-Startups, die ein jährliches Forschungsbudget von 1 Mio. Euro und mehr aufbringen.
Es sollte also angestrebt werden, diesen Antrag auf Forschungszuschuss durch das Forschungszulagengesetz so effizient wie möglich zu gestalten, damit die Auszahlung an Fördermittel ohne unnötige Wartezeiten erfolgen kann.