Förderkriterien von Projekten durch die Forschungszulage

von | 02.01.2024 | Antragsverfahren & Prozess

Möchtest du wissen, ob die Förderkriterien von Projekten variieren, je nachdem, in welcher Branche du tätig bist? Die Antwort ist einfach und klar: Nein. Das liegt daran, dass die Kriterien für die Förderfähigkeit im Forschungszulagengesetz (FZLG), das in Deutschland gilt, festgelegt sind. Laut diesem Gesetz ist jegliche Art von Forschung und Entwicklung (F&E) förderfähig, unabhängig von der Branche.

Die Definition von F&E und die Kriterien dafür, was als solche gilt, werden jedoch im Detail im sogenannten Frascati-Handbuch erläutert. Erstellt von allen Ländern der EU, ist dieses Handbuch eine Referenz bei Diskussionen über F&E und Förderfähigkeit.

Aber lass dich nicht entmutigen, dieses umfangreiche Handbuch ist nicht der einzige Leitfaden. Die Zertifizierungsagentur hat sich aufgrund der Komplexität des Frascati-Handbuchs dazu entschieden, sich auf drei Schlüsselkriterien zu konzentrieren, wenn es um die Beantragung der Forschungszulage geht.

Was sind diese drei Kriterien? Sie sind universell und gelten gleichermaßen für alle Branchen in Deutschland:

1. Planmäßiges Vorgehen: Ist dein Projekt systematisch organisiert?
2. Innovation und Neuheit: Bei deinem Vorhaben, handelt es sich um etwas Neues, etwas Innovatives?
3. Technische Herausforderung und Risiken: Gibt es Entwicklungsherausforderungen oder Risiken?

Wie du siehst, spielt die Branche bei der Beantragung einer Forschungszulage überhaupt keine Rolle. So bleiben die Tore für öffentliche Förderung, Forschungs- und Innovationsförderung offen, egal ob du in einem Internet-Startup, einem SaaS Unternehmen oder in der Softwareentwicklung tätig bist.

Insgesamt ist die Forschungszulage, auch bekannt als Bundeszulage oder Bundesförderung, ein bedeutender Forschungszuschuss, der alle Unternehmen ermutigt, ihre Forschungs- und Entwicklungsbemühungen weiter zu verfolgen. Nutze daher die Chance und beantrage die Bescheinigung für die Forschungszulage, um deinem Unternehmen eine starke, von der Regierung unterstützte Unterstützung zu bieten und neue Wege in der Forschung und Entwicklung mit Sicherheit zu beschreiten.

Portraitfoto mit Kai Thierhoff

Kai Thierhoff

Prof. Dr. Kai Thierhoff, ausgebildeter Betriebswirt und promovierter Experte für Entrepreneurship, ist eine feste Größe in der Gründerszene. Nach seinem Studium in Köln und seiner Promotion an der ebs european business school hat er sich als Gründer und Mitgründer zahlreicher Unternehmen etabliert. Kai ist nicht nur in der Praxis tief verwurzelt, sondern teilt sein Wissen auch als Dozent für Entrepreneurship an der Rheinischen Hochschule in Köln.

In über 20 Jahren mit seinem Beratungsunternehmen hat er in hunderten Kundenprojekten praxisrelevantes Wissen im Bereich Funding und insbesondere öffentliche Förderungen aufgebaut. Spezialisiert auf die Förderung aus dem Forschungszulagengesetz begleitete Kai mit seinem Team bereits hunderte Unternehmen zu einem erfolgreichen Förderbescheid in siebenstelliger Höhe.

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