Gründerinnen und Gründer leisten einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands. Doch aufgrund hoher Kapitalkosten kann ein erfolgreicher Start heute besonders schwierig sein. Mit dem EXIST-Gründungsstipendium möchte die Bundesregierung genau dieses Problem angehen und eine zügige Existenzgründung fördern – so steht deinem innovativen Startup nichts mehr im Weg.
Wir erklären dir in diesem Ratgeber alles Wichtige zur attraktiven EXIST-Förderung und warum du diese Option bei deiner Existenzgründung unbedingt berücksichtigen solltest.
Das EXIST-Gründungsstipendium im Überblick
Dieses Gründerstipendium ist Teil des umfassenden EXIST-Förderprogramms und gewinnt vor allem bei Studenten, Absolventen, Doktoranden und Forschungspersonal an Beliebtheit, weil es ihnen die Gelegenheit gibt, sich voll und ganz auf die eigene Existenzgründung zu fokussieren.
Hier findest du alle wichtigen Daten im Überblick:
- Zielgruppe: Gründerinnen und Gründer an Hochschulen und Forschungseinrichtungen
- Branche: Themen- und technologieoffen über alle Branchen hinweg
- Umfang: Vor und zu Beginn einer innovativen Existenzgründung, darunter Businessplan-Erstellung sowie zur Entwicklung marktfähiger Produkte und innovativer Dienstleistungen
- Förderbetrag: bis zu 3.000 Euro im Monat pro Gründer/in und 30.000 Euro Sachausgaben; weitere 5.000 Euro für Coachings und bis zu 15.000 Euro als Anreizpauschale
- Förderdauer: bis zu einem Jahr
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Wer kann von dem EXIST-Gründungsstipendium profitieren?
Das EXIST-Gründungsstipendium kann sowohl einzelne Gründer/innen als auch Gründerteams mit maximal drei Mitgliedern unterstützen, die gemeinsam mit einer Hochschule oder Forschungseinrichtungen in Deutschland ihren Antrag stellen. Die Nationalität der Antragsteller spielt keine Rolle, solange ein gültiger Aufenthaltstitel vorliegt.
Die Zusammensetzung kann wie folgt aussehen:
- Studierende, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits mehr als die Hälfte ihres Studiums absolviert haben (max. 1 Studierender pro Team).
- Hochschulabsolventen und ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiter (bis zu 5 Jahre nach Abschluss bzw. Ausscheiden aus der Hochschule).
- Wissenschaftler von öffentlichen und nicht gewinnorientierten außeruniversitären Forschungseinrichtungen oder Hochschulen.
- Technische Mitarbeiter mit einer staatlich anerkannten Berufsausbildung als Teil eines Teams (max. 1 technischer Mitarbeiter pro Team).
- Frauen, die zuvor über EXIST-Women gefördert wurden, bis zu 5 Jahre nach ihrer Förderung.
👉 Sonderpunkt: Sollte ein Team keinen technischen Mitarbeiter haben, können Absolventen und ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiter auch nach mehr als 5 Jahren nach ihrem Abschluss oder Ausscheiden als förderfähiges Teammitglied infrage kommen.
Was wird im Rahmen der Existenzgründung gefördert?
Obwohl das EXIST-Gründungsstipendium grundsätzlich themen- und technologieoffen ist, gibt es einige wichtige Anforderungen zu erfüllen. So stehen innovative und nachhaltige Unternehmensgründungen mit hoher Marktrelevanz und Umsetzungsdynamik im Vordergrund.
Diese lassen sich in zwei Bereiche aufteilen:
- Innovative technologieorientierte Gründungsvorhaben
- Innovative wissensbasierte Dienstleistungen
Es geht im Wesentlichen darum, die Entwicklung marktfähiger Produkte und Dienstleistungen voranzutreiben. Das kann bei der Ausarbeitung einer Geschäftsidee oder beim Businessplan beginnen, deckt aber auch die konkrete Vorbereitung einer Unternehmensgründung ab.
Zudem umfasst das EXIST-Gründerstipendium eine begleitende Beratung der Gründungsteams durch ein unterstützendes Netzwerk (Gründungsnetzwerk) und professionelle Coaches.
👉 Einschränkung: Gründungsprojekte für die einfache Modifikation bestehender Produkte, Verfahren und Dienstleistung ohne ausreichenden Innovationsgrad sind meist nicht förderfähig.
Wie setzt sich der EXIST-Förderbetrag zusammen?
Dieses Förderprogramm für Gründer/innen besteht aus einem Teil zur Sicherung des persönlichen Lebensunterhalts, einem Beitrag zu den Sachausgaben sowie begleitendem Coaching. Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss als Vollfinanzierung, der über die teilnehmende Hochschule oder Forschungseinrichtung verwaltet wird.
Die Höhe der Förderung kann sich je nach persönlicher Situation unterscheiden:
- Studierende: 1.000 Euro/Monat
- Technische Mitarbeiter: 2.000 Euro/Monat
- Absolventen mit Hochschulabschluss: 2.500 Euro/Monat
- Promovierte Gründer/innen: 3.000 Euro/Monat
- Sachausgaben: Bis zu 10.000 für Einzelgründungen, 30.000 Euro für Teams
- Gründungsbezogenes Coaching: Bis zu 5.000 Euro
- Anreizpauschale: 10.000 Euro (+ jeweils 2.500 Euro für Mentorin/diverses Team)
Hinzu kann ein möglicher Kinderzuschlag in Höhe von 150 Euro/Monat kommen. Sollte ein Gründungsmitglied im Laufe des Projekts ein Kind bekommen oder in Elternzeit gehen, kann der Beitrag zum Lebensunterhalt um bis zu 3 weitere Monate verlängert werden.
➡️ Konkretes Beispiel:
Ein Gründerteam besteht aus einem promovierten Gründer sowie einem Absolventen aus dem Ausland, die beide erst kürzlich die Hochschule verlassen haben. Sie nehmen alle Sachausgaben in Anspruch und haben ein gründungsbezogenes Coaching. Aufgrund ihrer unterschiedlichen Nationalitäten gelten sie als diverses Team, was die Anreizpauschale um 2.500 Euro erhöht.
| 1. Mitglied | Doktor (3.000 Euro x 12 Monate) | 36.000 Euro |
| 2. Mitglied | Master-Absolvent (2.500 Euro x 12 Monate) | 30.000 Euro |
| Sachausgaben | Notwendige Lizenzen, Software und Investitionen | 30.000 Euro |
| Coaching | Gründungsbezogenes Coaching | 5.000 Euro |
| Anreizpauschale | 10.000 + 2.500 Euro für diverses Team | 12.500 Euro |
| Förderbetrag | 113.500 Euro | |
👉 Insgesamt kann das Gründerteam einen Förderbetrag in Höhe von 113.500 Euro erhalten.
Wie erfolgen Antragstellung und Ablauf des Stipendiums?
Gründerinnen und Gründer können ihren Antrag jederzeit über eine Hochschule oder außeruniversitäre Forschungseinrichtung stellen – es gibt also keine vordefinierten Deadlines. Doch die jeweilige Hochschule oder Einrichtung muss einige Anforderungen erfüllen:
- Sie muss in ein Gründungsnetzwerk eingebunden sein, das die Gründer beim Projekt unterstützt (kann Teil der Hochschule oder Einrichtung selbst sein).
- Sie stellt Gründern einen Mentor und einen Arbeitsplatz zur Verfügung und garantiert die kostenfreie Nutzung der notwendigen Infrastruktur für das Gründungsprojekt.
- Die Hochschule oder Forschungseinrichtung übernimmt die Verwaltung der Fördermittel und schließt mit den Gründern einen Stipendienvertrag ab.
Die Anforderungen an Gründer/innen und Gründerteams sind überschaubarer:
- Sie nehmen Coachingleistungen des Gründungsnetzwerks in Anspruch (siehe oben) und müssen ein eintägiges Seminar zu „Gründerpersönlichkeit“ absolvieren.
- Gründer/innen präsentieren ihre ersten Ergebnisse zum Businessplan nach spätestens 5 Monaten und legen den finalen Businessplan nach 10 Monaten vor.
👉 Den Förderantrag findest du als PDF-Datei auf der Webseite von EXIST. Anschließend kannst du den Antrag samt aller Nachweise als elektronische Version im easy online Antragssystem hochladen. Wir helfen dir gerne bei deinem erfolgreichen Antrag!
Häufig gestellte Fragen
Welche Sachausgaben gehören zu den förderfähigen Kosten?
Sachausgaben können unter anderem Lizenzen, Software oder sogar weitere Beratungsleistungen sowie Investitionen sein, die für den Projekterfolg notwendig sind. Sie werden pauschal veranschlagt und als Summe mit Verwendungsnachweisen ausgewiesen. Einzelgründungen erhalten 10.000 Euro, Gründerteams ab 2 Mitgliedern 30.000 Euro.
Was ist die Anreizpauschale und wie lässt sie sich erhöhen?
Die 10.000 Euro Anreizpauschale deckt die unterstützenden Leistungen des Gründungsnetzwerks ab. Sie kann um 2.500 Euro steigen, falls das Team divers ist (unterschiedliche Nationalitäten oder Geschlechter) und um weitere 2.500 Euro, wenn das Netzwerk eine Mentorin bereitstellt. Die Anreizpauschale kann also 15.000 Euro erreichen.
Wie erfolgt die Auszahlung der gewährten EXIST-Fördermittel?
Nach einem erfolgreichen Antrag bzw. Zuwendungsbescheid erhält die Hochschule oder Forschungseinrichtung alle gewährten Fördermittel als Vollfinanzierung ausgezahlt. Die Gründer/innen erhalten monatliche Zahlungen für ihren Lebensunterhalt über den mit der Hochschule oder Forschungseinrichtung abgeschlossenen Stipendienvertrag.
Noch Fragen? Wir helfen dir gerne!
Mit dem EXIST-Gründungsstipendium hast du eine attraktive Option, um dich voll und ganz auf deine innovative Existenzgründung konzentrieren zu können. Deine Hochschule oder Forschungseinrichtung samt Gründungsnetzwerk sowie Coaches stehen dir dabei beratend zur Seite. Doch die eigentliche Antragstellung kann durchaus kompliziert sein.
Benötigst du professionelle Hilfe bei deinem Antrag? Dann sind wir der richtige Ansprechpartner.
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