Innovative Technologien sind ein wichtiger Treiber der deutschen Wirtschaft, aber ihre Entwicklung kann mit hohen Risiken verbunden sein. Die gute Nachricht: Forscherteams an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen können vom EXIST-Forschungstransfer profitieren. Dieses attraktive Förderprogramm dient zur gezielten Unterstützung von herausragenden und forschungsbasierten Gründungsvorhaben.
Wir stellen dir in diesem Artikel alles Wichtige zum EXIST-Forschungstransfer vor, angefangen bei der Zielgruppe hin zum zweiphasigen Ablauf. Mit unserer Hilfe werden dein Förderantrag und deine Unternehmensgründung ganz sicher zum vollen Erfolg.
EXIST-Forschungstransfer: Alles Wichtige auf einen Blick
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat EXIST vor mehr als 20 Jahren eingeführt. Forscherteams an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen profitieren seitdem von Förderprogrammen wie dem EXIST-Forschungstransfer. Es kann die perfekte Option für innovative, aber kapitalintensive Start-ups in Uni-Nähe sein!
Für weniger kapitalintensive, frühphasige Gründungsvorhaben kann alternativ das EXIST-Gründungsstipendium sinnvoll sein – besonders für Studierende, Absolventen oder Promovierende, die ihre Idee in der Vorgründungsphase weiterentwickeln möchten.
Eine wichtige Besonderheit: Es gibt zur Risikominimierung ein zweistufiges Vorgehen, da diese Förderung speziell auf risikoreiche und sehr aufwändige Entwicklungsprojekte abzielt.
Förderphase 1 (Gründungsphase)
Das Forscherteam arbeitet in dieser Phase die Idee, Prototypen und den Businessplan heraus, ehe zum Schluss die eigentliche Unternehmensgründung erfolgt.
| Umfang | Förderung |
| – Nachweis zur technischen Realisierbarkeit – Entwicklung von Prototypen – Ausarbeitung des Businessplans – Gründung des Unternehmens | – Max. 4 Vollzeitstellen nach TV-L Tarif (3 Wissenschaftler und 1 Betriebswirt) – Max. 250.000 Euro Sachmittel – Max. 25.000 Euro Anreizpauschale |
👉 Die Laufzeit von Phase 1 beträgt grundsätzlich 18 Monate, kann aber bei komplexen und aufwändigen Vorhaben durch eine Expertenjury auf bis zu 36 Monate verlängert werden.
Förderphase 2 (Unternehmensphase)
In der zweiten Phase agiert die neu gegründete Kapitalgesellschaft mit min. 25.000 Euro Stammeinlage als Antragsteller. Das Forschungsteam hält min. 50 % der Geschäftsanteile.
| Umfang | Förderung |
| – Weitere Entwicklungsarbeiten – Vorbereitung der Geschäftstätigkeit – Schaffung der Voraussetzungen für eine externe Unternehmensfinanzierung | – Max. 180.000 Euro, jedoch höchstens 75 % der spezifischen Kosten des Vorhabens – Voraussetzung: eigene Mittel sowie ggf. Beteiligungskapital im Verhältnis 1:3 (bis zu 60.000 Euro) |
👉 Die Laufzeit von Phase 2 liegt grundsätzlich bei maximal 18 Monaten.
Wie kann sich das Forscherteam zusammensetzen?
Es gibt bei der Zusammensetzung des Forscherteams ein paar Vorgaben, die du unbedingt beachten musst. So sind insgesamt vier Vollzeitstellen nach Tarifvertrag (TV-L) förderfähig, doch nur drei davon dürfen als Wissenschaftler/innen und technische Assistent/innen arbeiten. Eine Vollzeitstelle ist nämlich für eine Person mit betriebswirtschaftlicher Kompetenz reserviert.
Hier noch einmal ein kurzer Überblick zu den vier Vollzeitstellen:
- Bis zu drei Wissenschaftler/innen und technische Assistent/innen sowie eine Person mit betriebswirtschaftlicher Kompetenz
- Master- oder Diplomabsolventen (alternativ max. ein/e Techniker/in mit Bachelorabschluss oder eine Person mit abgeschlossener Berufsausbildung)
- Keine Einschränkungen bei der Nationalität (ob EU oder nicht-EU)
👉 Tipp: Studentische Hilfskräfte lassen sich ebenfalls im Gründungsvorhaben einsetzen. Die Kosten hierfür sind über das Budget für Sachmittel förderfähig.
Worauf ist bei der EXIST-Antragstellung zu achten?
Das Forscherteam muss den Antrag auf EXIST-Forschungstransfer gemeinsam mit einer Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung vorbereiten, denn die formale Antragstellung erfolgt immer durch beispielsweise die Hochschule. Gründungsnetzwerke und beratende Mentorinnen und Mentoren müssen ebenso einen Beitrag zum Antrag leisten.
Die Anträge für Phase 1 und Phase 2 stehen als PDF/Word auf der EXIST-Webseite zum Download bereit und müssen anschließend im easy-Online-Antragssytem hochgeladen werden. Ein umfassendes Ideenpapier mit ~25 Seiten gehört ebenfalls zum erstmaligen Antrag.
Wichtig! Es gibt drei Fristen, zu denen die Sammlung aller Anträge erfolgt:
| 31. März | 31. August | 30. November |
Fällt die Frist auf ein Wochenende oder einen Feiertag, ist der Stichtag zum nächsten Werktag. Sonst erfolgt aber einfach die spätere Bearbeitung zur darauf folgenden Frist.
👉 Die Begutachtung aller Anträge samt Jurysitzungen dauert 2 – 3 Monate. Ein Projektstart ist im Falle einer Bewilligung circa 5 – 6 Monate nach der jeweiligen Frist möglich.
Welche weitere Unterstützung erhalten Forscherteams?
Da sich der EXIST-Forschungstransfer speziell an komplexe und aufwändige Entwicklungsvorhaben samt Unternehmensgründung richtet, benötigen viele Teams eine starke Unterstützung. Die erste Anlaufstelle ist dabei immer das Gründungsnetzwerk der jeweiligen Hochschule/Forschungseinrichtung. Es stellt dir eine Mentorin oder einen Mentor zur Seite.
Außerdem solltest du unbedingt weiteres unternehmerisches Coaching in Anspruch nehmen, da hierfür 10.000 Euro in den Sachmitteln reserviert sind. Sonst kannst du diesen Betrag nicht abrufen. Die Auswahl des Coaches obliegt dem Forschungsteam und sollte sowohl nach ausreichenden Qualifikationen als auch nach persönlicher Chemie erfolgen.
👉 Tipp: Du darfst auf mehrere Beraterinnen und Berater zurückgreifen, um alle Aspekte zum unternehmerischen Denken und Handeln besser abdecken zu können.
Häufig gestellte Fragen
Welche Kosten fallen beim EXIST-Forschungstransfer unter Sachmittel?
Zu den Sachmitteln gehören alle relevanten Kosten für Anschaffungen, studentische Hilfskräfte, Mieten, Dienstleistungen, Coaching, Patente und noch viele mehr. Insgesamt stehen maximal 250.000 Euro zur Verfügung, wovon 10.000 Euro für unternehmerisches Coaching reserviert sind. Bei besonderem Bedarf kann auch eine Förderung darüber hinaus erfolgen.
Welchem Zweck dient die flexible Anreizpauschale?
Die Anreizpauschale dient der Antragstellung, Begleitung und Abwicklung durch ein Gründungsnetzwerk an einer Hochschule oder Forschungseinrichtung. Sie beträgt 20.000 Euro, kann aber um jeweils 2.500 Euro ansteigen, wenn ein diverses Forschungsteam vorliegt (unterschiedliche Nationalitäten oder Geschlechter) und eine Mentorin beratend agiert.
Wie werden die Gehälter des Forschungsteams bestimmt?
Der Zahlungsempfänger des EXIST-Forschungstransfers ist immer die Hochschule oder außeruniversitäre Forschungseinrichtung. Sie vergütet anschließend die Mitglieder des Forschungsteams mithilfe einer Einstufung nach dem Tarifvertrag (TV-L). Die tatsächliche Vergütung bemisst sich dann nach der eingestuften Entgeltgruppe.
Hast du noch Fragen? Wir sind dein Ansprechpartner!
Forscherteams an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen können vom EXIST-Forschungstransfer erheblich profitieren. Es deckt nicht nur die privaten Lebenshaltungskosten ab, sondern stellt auch ein Sachmittelbudget von bis zu 250.000 Euro für notwendige Ausgaben bereit. So lassen sich selbst aufwändige Gründungsvorhaben meistern.
Wenn du noch unsicher bist, ob der Forschungstransfer oder eher das Gründungsstipendium besser zu deinem Vorhaben passt, findest du hier einen ausführlichen Vergleich zwischen EXIST-Gründungsstipendium und EXIST-Forschungstransfer – mit Vorteilen, Voraussetzungen und Praxisbeispielen.
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