Forschungszulage für Einzelunternehmen und GbR

von | 08.12.2023 | Ablauf des Antragsprozesses bei der Forschungszulage

Hast du dich schon einmal gefragt, ob du als Einzelunternehmer oder GbR eine Forschungszulage erhalten kannst? Die Antwort lautet ja, prinzipiell bist du forschungszulagenberechtigt. Um diese öffentliche Förderung zu beantragen, spielt es keine Rolle, in welcher Rechtsform dein Unternehmen eingetragen ist. Verwirklichst du durch dein Unternehmen forschungsfähige Leistungen, dann ist eine bundesweite Förderung durch das Forschungszulagengesetz (FZLG) grundsätzlich möglich.

Die Höhe dieser Forschungsförderung kann schwieriger zu berechnen sein, insbesondere, wenn du dein Einkommen als Gesellschafter einer GbR oder als Einzelunternehmer erst am Ende des Geschäftsjahres kennst. Aber keine Sorge, es gibt eine Pauschale, die du als Grundlage für deine Projektberechnung verwenden kannst. Pro Arbeitsstunde kannst du maximal 40 € zugrunde legen. Mit einer Förderung von 25% entspricht die Forschungszulage dann 10 € pro Arbeitsstunde.

Wenn wir annehmen, dass ein Arbeitnehmer, und damit auch du als Einzelunternehmer, jährlich etwa 1650 bis 1700 Stunden arbeitet, liegt die maximale Förderung bei ca. 17.000 € im Jahr. Allerdings geht das nur auf, wenn der Einzelunternehmer alle Arbeitszeit in förderfähige Projekte investiert. Und als CEO oder CFO, der auch andere Aufgaben hat, ist das eher nicht glaubwürdig.

Daher ist es realistischer, nicht mehr als 50 – 60 %, in Einzelfällen bis zu 70 %, deiner Arbeitszeit für das Förderprojekt zu veranschlagen. Aber unabhängig von diesen Zahlen bleibt das zentrale, ermutigende Faktum: Ja, die Forschungszulage ist für dich als Einzelunternehmer oder GbR zugänglich. Nutze diese Chance der öffentlichen Forschungsförderung und stärke dein innovatives Unternehmen durch genutzte Fördermittel!

Portraitfoto mit Kai Thierhoff

Kai Thierhoff

Prof. Dr. Kai Thierhoff, ausgebildeter Betriebswirt und promovierter Experte für Entrepreneurship, ist eine feste Größe in der Gründerszene. Nach seinem Studium in Köln und seiner Promotion an der ebs european business school hat er sich als Gründer und Mitgründer zahlreicher Unternehmen etabliert. Kai ist nicht nur in der Praxis tief verwurzelt, sondern teilt sein Wissen auch als Dozent für Entrepreneurship an der Rheinischen Hochschule in Köln.

In über 20 Jahren mit seinem Beratungsunternehmen hat er in hunderten Kundenprojekten praxisrelevantes Wissen im Bereich Funding und insbesondere öffentliche Förderungen aufgebaut. Spezialisiert auf die Förderung aus dem Forschungszulagengesetz begleitete Kai mit seinem Team bereits hunderte Unternehmen zu einem erfolgreichen Förderbescheid in siebenstelliger Höhe.

Lassen Sie innovative Unternehmensprojekte mit bis zu 1 Mio. € pro Jahr fördern

Wir lassen gemeinsam ihre Forschungs- und Entwicklungstätigkeit staatlich zertifizieren. Sie erhalten dadurch nicht rückzahlbare Zuschüsse von bis zu 1 Mio. € pro Unternehmen / Jahr!