Hast du dich schon einmal gefragt, ob du als Einzelunternehmer oder GbR eine Forschungszulage erhalten kannst? Die Antwort lautet ja, prinzipiell bist du forschungszulagenberechtigt. Um diese öffentliche Förderung zu beantragen, spielt es keine Rolle, in welcher Rechtsform dein Unternehmen eingetragen ist. Verwirklichst du durch dein Unternehmen forschungsfähige Leistungen, dann ist eine bundesweite Förderung durch das Forschungszulagengesetz (FZLG) grundsätzlich möglich.
Die Höhe dieser Forschungsförderung kann schwieriger zu berechnen sein, insbesondere, wenn du dein Einkommen als Gesellschafter einer GbR oder als Einzelunternehmer erst am Ende des Geschäftsjahres kennst. Aber keine Sorge, es gibt eine Pauschale, die du als Grundlage für deine Projektberechnung verwenden kannst. Pro Arbeitsstunde kannst du maximal 40 € zugrunde legen. Mit einer Förderung von 25% entspricht die Forschungszulage dann 10 € pro Arbeitsstunde.
Wenn wir annehmen, dass ein Arbeitnehmer, und damit auch du als Einzelunternehmer, jährlich etwa 1650 bis 1700 Stunden arbeitet, liegt die maximale Förderung bei ca. 17.000 € im Jahr. Allerdings geht das nur auf, wenn der Einzelunternehmer alle Arbeitszeit in förderfähige Projekte investiert. Und als CEO oder CFO, der auch andere Aufgaben hat, ist das eher nicht glaubwürdig.
Daher ist es realistischer, nicht mehr als 50 – 60 %, in Einzelfällen bis zu 70 %, deiner Arbeitszeit für das Förderprojekt zu veranschlagen. Aber unabhängig von diesen Zahlen bleibt das zentrale, ermutigende Faktum: Ja, die Forschungszulage ist für dich als Einzelunternehmer oder GbR zugänglich. Nutze diese Chance der öffentlichen Forschungsförderung und stärke dein innovatives Unternehmen durch genutzte Fördermittel!