Willst du wissen, ob auch ein E-Commerce Unternehmen von der Forschungszulage durch das Forschungszulagengesetz (FZLG) profitieren kann? Die Antwort darauf ist ein klares Ja, denn das FZLG gilt vollkommen unabhängig von der Branche oder Größe eines Unternehmens. Es richtet sich an alle Unternehmen, die Forschung und Entwicklung betreiben.
Dabei können auch Einzelhandelsunternehmen oder Multichannel Unternehmen, welche weiteren innovative Ansätze verfolgen, einen Antrag auf diese Form der öffentlichen Förderung stellen. Insbesondere im Feld der Softwareentwicklung tummeln sich viele Begünstigte der Forschungsförderung. Beispielsweise, wenn du als E-Commerce-Unternehmen eine Innovation in Form einer selbst entwickelten Software zu bieten hast. Die Voraussetzung ist problemlos erfüllt, wenn du eine besondere Innovationshöhe verkörperst.
Eines musst du jedoch beachten: bestehende Softwareteile oder Tools, die du einfach nur neu zusammenschraubst, werden nicht vom Fördermittel bedacht. Es muss eigener Code, eine eigene Entwicklung sein. Nun könnte man meinen, dass das Zusammenfügen oder die Anwendung von existierenden Werkzeugen von Fremdanbietern für eine Förderung ausreichen könnte, allerdings ist das nicht der Fall.
Diese Aktivität gilt normalerweise nicht als innovativ genug, um eine Bescheinigung der Forschungszulage zu erhalten. Aber lass dich dadurch nicht einschüchtern. Jedes Unternehmen, egal ob groß oder klein, traditionell oder hypermodern, kann grundlegend eine Bundesförderung durch das FZLG erhalten.
Solltest du also ein E-Commerce Unternehmen mit einzigartigem Software Ansatz sein, kann die Forschungszulage deine Entwicklung voranbringen. Erkennst du dich darin wieder und siehst du einen besonderen Kick in deiner Technologie, scheue dich nicht, eine F&E Förderung zu beantragen. Hole dir den Forschungszuschuss, den du verdienst und treibe Innovation und Fortschritt weiter voran. Die staatliche Unterstützung wartet auf dich!