Forschungszulagengesetz: Deine Branche ist inkludiert!

von | 10.10.2023 | Ablauf des Antragsprozesses bei der Forschungszulage

Ist die Förderung von Forschung und Entwicklung aus dem Forschungszulagengesetz auf einzelne Branchen eingeschränkt? Die Antwort ist klar: Nein. Das Forschungszulagengesetz (FZLG) gilt branchenübergreifend für jedes Unternehmen in Deutschland, unabhängig von Alter oder Größe. Von Einzelhandel über Maschinenbau bis hin zu Softwareentwicklern und IT-Unternehmen – wenn du Forschung und Entwicklung nach der Definition dieses Gesetzes betreibst, kannst du von der Förderung profitieren. Egal, ob du ein Produkt herstellst oder einen Service anbietest, die Möglichkeit zur Beantragung von Fördermitteln aus dem Forschungszulagengesetz steht dir offen, solange dein Unternehmen in Deutschland ansässig ist.

Portraitfoto mit Kai Thierhoff

Kai Thierhoff

Prof. Dr. Kai Thierhoff, ausgebildeter Betriebswirt und promovierter Experte für Entrepreneurship, ist eine feste Größe in der Gründerszene. Nach seinem Studium in Köln und seiner Promotion an der ebs european business school hat er sich als Gründer und Mitgründer zahlreicher Unternehmen etabliert. Kai ist nicht nur in der Praxis tief verwurzelt, sondern teilt sein Wissen auch als Dozent für Entrepreneurship an der Rheinischen Hochschule in Köln.

In über 20 Jahren mit seinem Beratungsunternehmen hat er in hunderten Kundenprojekten praxisrelevantes Wissen im Bereich Funding und insbesondere öffentliche Förderungen aufgebaut. Spezialisiert auf die Förderung aus dem Forschungszulagengesetz begleitete Kai mit seinem Team bereits hunderte Unternehmen zu einem erfolgreichen Förderbescheid in siebenstelliger Höhe.

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