„Wann kannst du den aus der Forschungszulage resultierenden Zuschuss eigentlich bilanzieren?“
Die Frage der Bilanzierung der Forschungszulage stellt sich für viele Firmen, die einen Antrag im Rahmen des Forschungszulagengesetzes (FZLG) gestellt haben. Mitunter sind die erwarteten Förderungen weit über eine Million Euro und die Finanzchefs oder Geschäftsführer fragen sich, wie und wann der Forschungszuschuss bilanziert werden kann.
Zuerst sei gesagt, ich bin selbst kein Steuerberater und kann daher keine definitive Auskunft geben. Aber ich habe das Thema gründlich erforscht und klare Antworten von Wirtschaftsprüfern erhalten. Nach diesen Recherchen und Gesprächen kann in der Handelsbilanz die öffentliche Förderung bilanziert werden, wenn es höchstwahrscheinlich ist, dass du die Forschungszulage erhältst und daher eine Bescheinigung vorliegst.
Wenn du die Bescheinigung Forschungszulage bereits vorliegen hast, kann man davon ausgehen, dass der Zuschuss abgerufen wird. Denn du hast einen Rechtsanspruch darauf und er ist bereits zertifiziert. Daher kannst du in diesem Moment den Forschungszuschuss bilanzieren. D
iese Information ist relevant für alle innovationsgetriebenen, jungen Technologieunternehmen und Startups, die schwerpunktmäßig in Softwareentwicklung und F&E tätig sind.
Als ambitionierte Unternehmen, die von Investoren finanziert werden und sich im Rahmen öffentlicher Fördermittel auf Bundesebene wie der Forschungsförderung und Innovationsförderung bewegen, ist das Forschungszulagengesetz eine bedeutende bundesweite Förderung.
Nutze den Vorteil der Forschungszulage und sorge für eine korrekte Bilanzierung des Zuschusses am Ende des Tages.