Seit 2020 haben alle steuerpflichtigen Unternehmen die Möglichkeit, von einer jährlichen Forschungszulage in Höhe von maximal 3,5 Millionen Euro zu profitieren. Damit ist diese Zulage eine wichtige Stütze für die Innovationsförderung in Deutschland. Ein Antrag ist jederzeit möglich und erfolgt über die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ), die Unternehmen durch den Antragsprozess führt. Aber was genau sind eigentlich ihre konkreten Aufgaben und Verantwortlichkeiten?
Wir stellen dir in diesem Artikel alle wichtigen Informationen zur BSFZ & Forschungszulage bereit, damit dein Antrag zum vollen Erfolg wird. Solltest du weitere Fragen oder Probleme haben, stehen wir dir als kompetente Beratung gerne zur Seite.
Das Forschungszulagengesetz & die Bescheinigungsstelle (BSFZ)
Das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung wurde zum 14. Dezember 2019 eingeführt. Es ist auch als Forschungszulagengesetz (FZulG) bekannt und dient der finanziellen Unterstützung von forschenden Unternehmen. Mit diesem Gesetz möchte die Bundesregierung den Innovationsstandort Deutschland stärker fördern.
Anspruchsberechtigte Unternehmen können seit Januar 2020 einen Antrag auf Fördermittel bei der zuständigen Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) stellen. Im Anschluss prüft ein interdisziplinäres Team aus wissenschaftlichen Mitarbeitern, ob ein Forschungsprojekt für die Zulage infrage kommt und gefördert wird. Dazu mehr in den nächsten Abschnitten.
Was macht die Bescheinigungsstelle Forschungszulage?
Prinzipiell sind zwar alle steuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland dazu berechtigt, einen Antrag auf die Forschungszulage bei der Bescheinigungsstelle einzureichen. Doch es gibt einige Kriterien, die ein Forschungs- oder Entwicklungsprojekt vorab erfüllen muss. Eine detaillierte Auflistung dazu findest du beispielsweise in diesem Artikel.
Genau hier kommt die BSFZ ins Spiel:
- Zentrale Anlaufstelle für alle Anträge auf Forschungszulage
- Prüfung aller notwendiger Kriterien zur Erfüllung der Förderfähigkeit
- Bestätigung der förderfähigen und angefallenen Kosten eines Projekts
- Ausstellen einer entsprechenden Bescheinigung bzw. eines Zertifikats
- Übermittlung der Bescheinigung an das zuständige Finanzamt
Somit hat die BSFZ die wichtige Aufgabe, darüber zu entscheiden, welche Projekte in welcher Höhe gemäß Forschungszulagengesetz gefördert werden. Wenn du jedoch alle deine Ausgaben korrekt erfasst und sauber dokumentierst, dürfte es eigentlich keine Zweifel geben. Eine ordentliche Vorbereitungsphase ist hierbei der Schlüssel zum Erfolg!
Vorsicht: Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage ist keine Beratungsstelle (!), sondern prüft lediglich alle eingereichten Anträge. Solltest du Fragen haben oder sogar eine Ablehnung erhalten, dann nimm unbedingt Hilfe von einer professionellen Beratung in Anspruch. Dadurch steigen nämlich deine Erfolgschancen erheblich an.
Antragsprozess: Dein Weg durch die Bescheinigungsstelle
Ein Förderantrag auf Forschungszulage ist bei der Bescheinigungsstelle ein mehrstufiger Prozess. Für Unternehmen gibt es natürlich noch eine längere Vorbereitungsphase sowie mögliche Nacharbeit im Falle einer Ablehnung. Deshalb möchten wir den gesamten Antragsprozess aufzeichnen und herausstellen, in welchen Phasen die BSFZ maßgeblich ist.
1. Projekte identifizieren und Dokumentation vorbereiten
Der wichtigste Schritt auf Seite deines Unternehmens ist eine gründliche Vorbereitung. Zum einen müssen alle förderfähigen Projekte identifiziert werden, zum anderen ist eine saubere Dokumentation aller Ausgaben absolute Pflicht. Ein Kick-Off kann dabei helfen, klare Projektverantwortlichkeiten zu benennen und die interne Aufgabenteilung zu klären.
Anschließend geht es an die konkrete Erfassung aller notwendigen Unterlagen, um die Art des Forschungsprojekts sowie etwaige Kosten transparent darstellen zu können. Formulare und Templates der Bescheinigungsstelle Forschungszulage helfen dabei, alle Informationen für klar aufzubereiten. Ein Förderberater kann die Aufwände hierfür deutlich reduzieren.
2. Antrag auf Forschungszulage bei Bescheinigungsstelle einreichen
Als Nächstes folgt die eigentliche Antragstellung bei der BSFZ, die komplett online gelingt. Hierfür gibt es das offizielle Portal Bescheinigung Forschungszulage, das dich durch den gesamten Prozess führt. Zur Anmeldung benötigst du jedoch das ELSTER-Zertifikat deines Unternehmens. Solltest du das noch nicht haben, kannst du es im ELSTER-Portal beantragen.
Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage fragt beim Antrag einige wichtige Informationen zu deinem Unternehmen ab. Hierzu gehören gängige Stammdaten sowie Angaben zur Unternehmensgröße und zum Umsatz. Danach folgen weitere konkrete Daten zum FuE-Vorhaben sowie den dazugehörigen Kosten (Personal, Eigenleistung, Aufträge und notwendige Forschungsgüter).
3. BSFZ prüft Antrag auf Forschungszulage und stellt Bescheinigung aus
Nachdem du einen Antrag gestellt hast, prüft die BSFZ, ob sie die Forschungszulage bescheinigen kann. Wie bereits erwähnt, muss jedes förderfähige Projekt eine Reihe von Kriterien erfüllen. Es muss sich um Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung handeln, die neuartig, unwägbar und planmäßig ist.
Die inhaltliche Beurteilung obliegt dabei einzig und allein der Bescheinigungsstelle Forschungszulage. Sind alle Anforderungen gegeben, stellt sie eine Bescheinigung der Forschungszulage bzw. ein Zertifikat aus. Gleichzeitig übermittelt sie die Bescheinigung an das jeweils zuständige Finanzamt des Antragstellers – siehe nächster Schritt.
4. Antrag auf Festsetzung der Forschungszulage beim Finanzamt stellen
Mit der Bescheinigung der Forschungszulage erfolgt aber noch keine automatische Auszahlung bzw. kein Steuervorteil. Denn hierfür muss dein Unternehmen einen Antrag auf Festsetzung beim zuständigen Finanzamt beantragen. Das ist erst mit der Bescheinigung und nach Ablauf des Wirtschaftsjahres möglich, in dem die Projektausgaben angefallen sind.
Das Finanzamt prüft wiederum die Angaben der Festsetzung und hält die Steuererleichterungen(oder Auszahlung) in einem Bescheid fest. Im Rahmen der nächsten Festsetzung von Einkommen- oder Körperschaftsteuer wird die Forschungszulage auf die festgesetzte Steuer angerechnet. Dadurch ist sie in der Regel komplett steuerfrei.
5. Jährliche Folgeanträge bei der BSFZ
Da eine Antragstellung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage nach Ablauf eines Wirtschaftsjahres erfolgt, ist bei langjährigen Projekten eine jährliche Beantragung möglich. Das ist zwar mit ein wenig Mehrarbeit verbunden, ermöglicht aber eine attraktive Förderung über mehrere Jahre hinweg. Neue Projekte erfordern ohnehin einen neuen Antrag.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Möglichkeit zur rückwirkenden Beantragung. Du kannst Forschungsprojekte bis zu vier Jahre lang rückwirkend fördern lassen, was einzigartig unter allen beliebten Förderprogrammen ist. Wir stehen als erfahrener Partner bei der rückwirkenden oder jährlichen Beantragung der Forschungszulage gerne an deiner Seite.
Portal Bescheinigung Forschungszulage ab 2024 noch besser
Obwohl ein Großteil aller Unternehmen mit dem bisherigen Antragsprozess grundsätzlich zufrieden war, hat die Bescheinigungsstelle Forschungszulage das Portal weiter verbessert. Eine Auswertung von mehr als 25.000 beantragten Vorhaben diente hierbei als Grundlage.
Zufriedenheit mit dem Antragsverfahren (Verteilung in %):
Quelle: Bescheinigungsstelle Forschungszulage
Strukturierte Abfrage aller relevanten Inhalte
Dank neuer Fragestellungen ist es jetzt noch einfacher, alle relevanten Inhalte eines Projekts beim Antrag klar anzugeben. Kurze, präzise und transparente Angaben stehen dabei im Vordergrund, um Zeit auf beiden Seiten zu sparen. Dadurch erhält das BSFZ alle wichtigen Informationen ohne Umwege und kann alle Anträge schneller bearbeiten.
Obligatorische Arbeitspläne für mehr Transparenz
Vorher waren Arbeitspläne eine sinnvolle, wenn auch optionale Zugabe beim Antrag. Jetzt sind sie jedoch obligatorisch. Sie geben der Bescheinigungsstelle Forschungszulage einen exzellenten Überblick zu den geplanten und geleisteten Tätigkeiten. Man kann entweder eigene Arbeitspläne bereitstellen oder das neu geschaffene Tool der BSFZ nutzen.
Vereinfachte Angabe von Forschungsausgaben
Ein wichtiger Punkt bei jedem Förderantrag ist die Darstellung aller angefallenen Projektkosten, die auch tatsächlich förderfähig sind. Das können Ausgaben für Personal, Auftragsforschung, notwendige Forschungsgüter und sogar erbrachte Eigenleistung sein. Hierbei helfen nun die höhere Automatisierung sowie die überarbeitete tabellarische Darstellung.
Besseres Layout für intuitive Bedienung
Zudem gab es spürbare Verbesserungen bei den Formular-Layouts und der Bedienbarkeit. Insbesondere die hilfreichen Texteinblendungen bei jeder Frage machen den Prozess jetzt klarer. Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage hat hierzu praktische Icons eingeführt, die bei offenen Fragepunkten zusätzliche Informationen bereitstellen.
Wieso ist dieses Förderprogramm so vorteilhaft?
Anders als viele andere Förderprogramme schließt die Forschungszulage keine Unternehmen aufgrund ihrer Größe oder Rechtsform aus. Die einzige Anforderung, die erfüllt werden muss, ist die Steuerpflicht in Deutschland. Denn für gewöhnlich erfolgt die steuerfreie Förderung als Anrechnung auf die zu zahlende Körperschafts- oder Einkommenssteuer.
Die weiteren Vorteile der Forschungszulage sind ebenfalls ausgesprochen attraktiv:
- Für alle steuerpflichtigen Unternehmen und Personen geeignet
- Jährliche Förderung von bis zu 3,5 Millionen Euro pro Jahr
- Förderquoten zwischen 25 und 35 % je nach Unternehmensgröße
- Umfasst Personalkosten, Eigenleistung, Auftragsforschung und Forschungsgüter
- Bis zu vier Jahre rückwirkende Antragstellung für FuE-Projekte möglich
Deswegen gilt diese Zulage heute als unverzichtbares Instrument zur Unterstützung von Forschung und Entwicklung in Deutschland. Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage spielt beim gesamten Antragsprozess eine tragende Rolle.
Typische Hürden: Stolpersteine bei der Antragstellung der BSFZ
Obwohl der Antragsprozess heute etwas einfacher ist und die Erfahrungen überwiegend positiv sind, kommt es dennoch immer wieder zu Fehlern. Den meisten Unternehmen fehlt einfach die Expertise, sodass Mitarbeiter viel Zeit für einen Antrag aufwenden müssen. Die folgenden Stolpersteine solltest du auf jeden Fall beachten und umgehen.
Zu knappe Planung – rechne im Idealfall mit rund 6 Monaten
Von der erstmaligen Vorbereitung bis zur Bescheinigung der Forschungszulage vergehen ohne externe Hilfe in der Regel mindestens 6 Monate. Zwar benötigt die BSFZ selbst nur etwa 3 Monate zur Prüfung, doch viele Unternehmen vergessen die internen Aufwände. Projekte müssen identifiziert und Kosten klar erfasst werden – das nimmt Zeit in Anspruch.
Sollte es im ersten Anlauf zu einer Ablehnung kommen, bietet sich die Möglichkeit eines Widerspruchs an. Das kann den Prozess wiederum um Monate verlängern. Da die Forschungszulage jedoch bis zu vier Jahre rückwirkend gestellt werden kann, gehen zumindest keine Forschungsgelder verloren. Dennoch gilt: professionelle Hilfe kann Gold wert sein.
Keine internen Ansprechpartner – definiere klare Verantwortlichkeiten
Häufig beauftragen Unternehmen einen internen Mitarbeiter mit der Leitung des Antragsprozesses. Doch diese Entscheidung beruht nicht darauf, wer am besten dafür geeignet ist, sondern wer gerade etwas Zeit übrig hat. Idealerweise wird aber gleich ein ganzes Team von Experten aus ihrem jeweiligen Fachbereich benannt.
Hierzu gehören allen voran technische Ansprechpartner, die den Inhalt des Forschungsprojekts für die Bescheinigungsstelle Forschungszulage korrekt definieren können. Aber auch jemand aus der Buch- oder Finanzabteilung ist für die Kostenerfassung unverzichtbar. Zudem sollte ein erfahrener Förderberater durch den Antragsprozess führen.
Unzureichende Dokumentation – erfasse alles klar und transparent
Eine saubere Projektdokumentation ist essenziell, um sowohl förderfähige Projekte identifizieren als auch später den Antrag stellen zu können. Forschung und Entwicklung ist häufig ein kostspieliges Unterfangen. Aus diesem Grund sollten alle Ausgaben ohnehin immer klar und transparent erfasst werden. Das hilft später beim Antragsprozess.
Zwar erfolgt die Angabe aller Daten im Formular direkt beim Antrag, sodass Rechnungen, Verträge oder Nachweise nicht erforderlich sind. Aber die Bescheinigungsstelle Forschungszulage kann im Rahmen einer Prüfung durchaus weitere Unterlagen anfordern. Deshalb ist es empfehlenswert, eine umfangreiche Dokumentation vorzubereiten.
Bescheinigungsstelle Forschungszulage oder Förderberater? Wo kann man sich besser informieren?
Dein Unternehmen hat mehrere Möglichkeiten, sich zum Thema BSFZ & Forschungszulage zu informieren. Auf der offiziellen Website des BSFZ findest du dazu alle notwendigen Informationen. Deswegen nutzen viele Unternehmen diesen Kanal als erste Anlaufstelle. Im weiteren Verlauf ist es jedoch empfehlenswert, einen erfahrenen Berater hinzuzuziehen.
Wichtigste Informationskanäle für Unternehmen zum Antragsverfahren (in %):
Quelle: Bescheinigungsstelle Forschungszulage
Wie anfangs bereits erwähnt, leistet das BSFZ keine Beratungsleistungen! Das bedeutet, wenn du Fragen hast oder vor Problemen stehst, dann kann dir die Bescheinigungsstelle grundsätzlich nicht weiterhelfen. Ein Förderberater geht hingegen genau auf die Bedürfnisse deines Unternehmens ein und steht jederzeit als kompetenter Ansprechpartner bereit.
Dein Unternehmen profitiert bei einer Förderberatung gleich von mehreren Vorteilen:
- Schnellerer Antragsprozess
- Maximierung deiner Fördermittel
- Reduktion interner Aufwände
- Höhere Bewilligungsquote
Eine Bescheinigung für deine Forschungszulage gelingt somit wesentlich einfacher, schneller und günstiger. Deine Mitarbeiter müssen nicht mehr Tage oder Wochen damit verbringen, Dokumente vorzubereiten und Formulare zu studieren. Denn die meisten Aufgaben kann ein Forschungszulagen-Berater problemlos übernehmen und dabei deine Chancen maximieren.
4 essenzielle Fragen und Antworten für Unternehmen
Was ist die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) und welche Rolle spielt sie?
Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) ist die zentrale Anlaufstelle für den Antragsprozess deiner Forschungszulage. Sie erfasst alle Daten und prüft anschließend, ob dein Forschungsprojekt alle Kriterien erfüllt. Bei einer positiven Bewilligung stellt sie eine Bescheinigung für die Forschungszulage an dich und dein Finanzamt aus.
Welche Voraussetzungen müssen für die Forschungszulage erfüllt sein?
Alle steuerpflichtigen Unternehmen oder Personen können diese attraktive Zulage beantragen, sofern sie förderfähige Forschungstätigkeiten leisten. Das umfasst die Bereiche Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung. Zudem müssen die Kriterien der Neuartigkeit, Unwägbarkeit und Planmäßigkeit erfüllt werden.
Wie beantrage ich eine Forschungszulage über die BSFZ?
Hierfür gibt es auf der Website des BSFZ das Portal Bescheinigung Forschungszulage. Die Anmeldung erfolgt mit dem ELSTER-Zertifikat deines Unternehmens. Anschließend führt dich ein Fragenkatalog durch alle notwendigen Angaben. Alternativ kannst du auch einen Förderberater mit dem Beantragungsprozess beauftragen, um dir den attraktiven Steuervorteil zu sichern.
Wie lange dauert der Prozess der Bescheinigung durch die BSFZ?
Die BSFZ kann in der Regel innerhalb von 3 Monaten eine Förderung bescheinigen. Diese Angabe beinhaltet jedoch nicht die Vorbereitungszeit aufseiten deines Unternehmens. Prinzipiell ist also eher mit 6 Monaten zu rechnen, um alle notwendigen Informationen zu sammeln. Bei einer Ablehnung samt Widerspruch können weitere Monate hinzukommen.
Fazit: Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage ist die zentrale Anlaufstelle für dieses attraktive Förderprogramm
Kaum eine andere Forschungsförderung kann mit derart attraktiven Konditionen wie die Forschungszulage begeistern. Unternehmen aller Größen können davon profitieren und hohe Investitionen in schwierigen Zeiten besser stemmen. Der gesamte Antragsprozess verläuft dabei über eine zentrale Stelle: die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ).
Sie prüft mithilfe von erfahrenen wissenschaftlichen Mitarbeitern jeden Antrag und jedes Projekt auf ihre Förderfähigkeit. Im Anschluss stellt sie eine Bescheinigung für die Forschungszulage deines Unternehmens aus. Die BSFZ ist jedoch keine Beratungsstelle – bei Fragen oder Problemen ist deshalb ein zuverlässiger Förderberater unabdingbar.
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Obwohl das Webportal der BSFZ zur Antragsstellung Anfang 2024 deutlich verbessert wurde, kann es viele spezifische Fragen nicht behandeln. Schließlich hat jedes Unternehmen eigene Anforderungen, Projekte, Prozesse und Dokumentation, die es zu berücksichtigen gilt. Wir führen dich bei deinem Antrag auf die Forschungszulage durch alle Schritte der Bescheinigungsstelle.
Mit unserer Hilfe gelingt dein BSFZ Antrag schneller, effizienter und erfolgreicher. Wir können den Arbeitsaufwand unserer Kunden im Schnitt auf zwei halbe Arbeitstage reduzieren. Dabei maximieren wir deinen Förderbetrag und deine Erfolgschancen – mehr als 95 % unserer Kundenanträge werden durch die Bescheinigungsstelle Forschungszulage bewilligt.
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