Fragst du dich, ob du die Forschungszulage auch für bereits abgeschlossene Kalenderjahre beantragen kannst?
Die Antwort lautet: Ja!
Gemäß dem Forschungszulagengesetz (FZLG) besteht die Möglichkeit, die öffentliche Förderung auch für Forschungsprojekte zu beanspruchen, die komplett in der Vergangenheit begonnen und abgeschlossen wurden.
Ein Blick ins Detail zeigt, dass das Gesetz eine Rückwirkung von bis zu vier Kalenderjahren erlaubt. Das bedeutet konkret, dass deine Forschungsprojekte noch bis zu vier Jahre zurückliegen können.
Allerdings sollte nach unserer bisherigen Erfahrungen das Forschungsprojekt im letzten abgeschlossenen Kalenderjahr noch aktiv gewesen sein, wenn du einen Antrag stellst. Wenn dein Projekt jedoch bereits seit zwei Jahren abgeschlossen ist, könnte eine tiefergehende Betrachtung erforderlich sein. Die Schlussfolgerung daraus?
Die Forschungszulage – eine Art Forschungszuschuss – kann tatsächlich für rückwirkend begonnene und abgeschlossene Forschungsprojekte beantragt werden. Mit den richtigen Voraussetzungen könntest du sogar heute noch von der Bundeszulage profitieren, auch wenn das Projekt bereits abgeschlossen ist.
Die Innovationsförderung durch eine bundesweite F&E Förderung schafft somit nicht nur Raum für neues Potenzial, sondern sorgt auch dafür, dass die erbrachte Arbeit aus der Vergangenheit honoriert wird.
Eine Win-Win-Situation für Forschung und Entwicklung im Enterprise-Bereich. Denk also unbedingt an die Bescheinigung der Forschungszulage. Die Fördermittel sind nur einen Antrag entfernt.