Suchst du nach einer effektiven Möglichkeit, die Finanzierung deines Start-ups in der Seed-Phase zu maximieren? Bist du dir bewusst, dass du als junges Unternehmen die Forschungszulage beantragen kannst?
Die Möglichkeit zur Beantragung der Forschungszulage ist nicht nur auf Endphase-Unternehmen beschränkt. Selbst in der Startphase eines Unternehmens kann diese Zulage beantragt werden. Die Beantragung des Forschungszulagengesetzes (FZLG), insbesondere für Start-ups, ist strategisch klug, denn es bietet eine wertvolle Möglichkeit, das Potenzial für öffentliche Förderung und Forschungsförderung auszuschöpfen.
Dies ist besonders relevant für Software-Entwicklungs-Unternehmen und andere F&E-Akteure in Tech- und SaaS-Bereichen. Die Beantragung der Forschungszulage sendet ein positives Signal an Investoren, dass das Start-up ergebnisorientiert ist und zeigt, wie dynamisch sie Wagniskapital hebeln können. Bei jedem neuen Investment wissen sie, dass ein Teil davon durch die Zulage zurückerstattet wird.
Hier sprechen wir nicht über Darlehen, sondern über eine Bundesförderung, die dein eingeworbenes Kapital um 25% erhöht. Das Beste daran ist, dass du als Fördermittel-Empfänger keine Rückzahlungen leisten musst. Du siehst richtig, es handelt sich um ein Geschenk vom Staat an dein innovatives Unternehmen. Als Mehrwert verlängert es nicht nur die Zeit bis zu deinem nächsten Investment, sondern eine Forschungszulage wirkt außerdem nicht verwässernd auf die Unternehmensanteile.
Überdies ist erstaunlich, dass diese Forschungszuschüsse auch steuerfrei sind. Also, worauf wartest du noch?
Hol dir die Anerkennung in Form von Innovationsförderung und beginne mit der Beantragung deiner Bescheinigung für die Forschungszulage heute noch. Bereite dein Start-up auf die nächste Phase der erfolgreichen Wachstumsstrategie vor.