Forschungszulage ohne Umsatz: Dein junges Tech-Startup hat noch keinen Umsatz generiert, doch du stellst dich der Frage: „Können auch Unternehmen ohne Umsatz die Forschungszulage beantragen?“ Ja, gibt es tatsächlich Förderprogramme, bei denen ein Umsatz nicht erforderlich ist – tatsächlich auch das Forschungszulagengesetz (FZLG).
Selbst wenn dein Unternehmen frisch gegründet ist und erst seine Produkte oder seine Forschungs- und Entwicklungsbemühungen (F&E) entwickelt, kannst du die Forschungszulage beantragen. Als Startup-Experte sehe ich oft, dass Unternehmen in ihrer Frühphase höhere Ausgaben für Forschung und Entwicklung haben als Umsatz. Bei der Eingabe dieser Zahlen in das Zertifizierungssystem für die Forschungszulage kann schon mal die Frage aufkommen: „Sind diese Zahlen korrekt?“
Die Ausgaben und die öffentliche Förderung sind hier oft des Puzzles, das noch nicht zusammensetzt. So läuft es eben in der Anfangsphase eines Startups, das in ein innovatives Produkt investiert. Dieser interne Check im Antragsformular mag dich zunächst stutzen lassen, aber du bist dir sicher: Ja, das sind die korrekten Zahlen.
Dein Startup investiert in die Produktentwicklung und Forschungsförderung, in der Hoffnung, in der Zukunft Gewinne zu erzielen. Auch wenn der ersehnte Umsatz noch aussteht – es ist möglich, eine Forschungszulage zu erhalten!
Nutze die Möglichkeiten der bundesweiten Forschungsförderung, beantrage eine Forschungszulage und bereite dich vor auf die Erfolge, die noch kommen. Dein Umsatz heute mag noch null sein, aber mit der Forschungszulage und F&E Förderung bist du gut aufgestellt für die Zukunft.