Die Beantragung der Forschungszulage nach dem Forschungszulagengesetz (FZLG) scheint auf den ersten Blick kompliziert. Aber keine Sorge, mit ein bisschen Engagement lässt sich der Prozess problemlos bewältigen.
Im Grunde genommen berechnest du zunächst die zulässigen Kosten deines Projekts und gibst dann eine detaillierte Projektbeschreibung ab.
Mit dem Antrag und den notwendigen Informationen wendest du dich dann an die Zertifizierungsstelle. Diese prüft deinen Antrag – eine Prozedur, die durchschnittlich zwei bis drei Monate in Anspruch nimmt.
Nach erfolgreicher Prüfung erhältst du das Zertifikat für deine Forschungszulage, das im Idealfall grünes Licht für die öffentliche Förderung deiner Aktivitäten gibt.
Dieser Schritt öffnet dir den Weg, den Forschungszuschuss abzurufen und für alle abgelaufenen Kalenderjahre die Aufwendungen geltend zu machen. Der Abruf erfolgt über das Elster-Portal mit Hilfe eines speziellen Formulars, das an dein zuständiges Finanzamt gesendet wird. Parallel dazu erhält auch das Finanzamt ein Exemplar des Zertifikats.
Sobald deine nächste Körperschafts- oder Ertragssteuererklärung eingereicht wird, bearbeitet das Finanzamt den Antrag auf den Forschungszuschuss. Wenn du keine Steuerschuld hast, steht einer Überweisung des Betrags durch das Finanzamt nichts im Wege.
Bereite dich jedoch darauf vor, dass es nach der Beantragung der Forschungszulage bis zur tatsächlichen Auszahlung etwa vier Wochen oder auch länger dauern kann. Wir haben bereits erlebt, dass vom Finanzamt noch Rückfragen gestellt oder zusätzliche Dokumente angefordert wurden.
Sogar eine Betriebsprüfung wurde schon durchgeführt. Also seid auf Herz und Nieren vorbereitet, bevor ihr in die F&E Förderung eintaucht. Liegen alle Unterlagen vor und sind keine Rückfragen mehr offen, erfolgt entweder die Auszahlung der Forschungszulage oder eine Verrechnung mit eventuell noch zu zahlenden Ertragssteuern.