Du möchtest als ausländisches Unternehmen in Deutschland von der Forschungszulage profitieren? Kein Problem!
Jedes Unternehmen, das in der Bundesrepublik Forschung und Entwicklung durchführt, egal ob es Teil eines japanischen, chinesischen oder philippinischen Konzerns ist, ist förderberechtigt.
Die Forschungszulage bietet eine attraktive Möglichkeit, Forschungs- und Entwicklungsprojekte finanziell zu unterstützen. Sie ist nicht nur für deutsche, sondern auch für ausländische Unternehmen zugänglich.
Voraussetzungen für ausländische Unternehmen
Ausländische Unternehmen müssen die folgenden Bedingungen erfüllen, um in den Genuss der F&E-Freibeträge zu kommen:
- Ständige Niederlassung in Deutschland: Das ausländische Unternehmen muss eine feste Niederlassung in Deutschland haben. Das bedeutet, dass das Unternehmen einen festen Geschäftssitz in Deutschland haben muss, z. B. ein Büro, eine Fabrik oder eine Werkstatt, in der die FuE-Aktivitäten durchgeführt werden.
- Durchführung von FuE in Deutschland: Die FuE-Tätigkeiten, für die die Zulage beantragt wird, müssen in Deutschland durchgeführt werden. Damit wird sichergestellt, dass die finanziellen Anreize des Gesetzes der inländischen Wirtschaft zugute kommen.
- Einhaltung der deutschen Steuergesetze: Das ausländische Unternehmen muss die deutschen Steuervorschriften einhalten, einschließlich der Abgabe von Steuererklärungen und der ordnungsgemäßen Dokumentation der FuE-Aufwendungen.
Diese Regelungen sind gesetzlich festgelegt und garantieren, dass niemand aufgrund seiner internationalen Verbindungen benachteiligt wird. Demnach können auch Unternehmen aus dem Nicht-EU-Ausland problemlos gefördert werden.