Können auch ausländische Unternehmen, eine Bundesförderung aus dem Forschungszulagengesetz erhalten? Selbstverständlich. Jedes Unternehmen, das in der Bundesrepublik Forschung und Entwicklung durchführt, egal ob es Teil eines japanischen, chinesischen oder philippinischen Konzerns ist, ist förderberechtigt. Wichtig ist nur, dass du in Deutschland beim Finanzamt gemeldet bist und über eine gültige Steuernummer verfügst. Deine Identifikation über Elster ist ebenfalls erforderlich. Diese Regelungen sind gesetzlich festgelegt und garantieren, dass niemand aufgrund seiner internationalen Verbindungen benachteiligt wird. Demnach können auch Unternehmen aus dem Nicht-EU-Ausland problemlos gefördert werden.
Forschungszulage: Tipps für ausländische Unternehmen
Kai Thierhoff
Prof. Dr. Kai Thierhoff, ausgebildeter Betriebswirt und promovierter Experte für Entrepreneurship, ist eine feste Größe in der Gründerszene. Nach seinem Studium in Köln und seiner Promotion an der ebs european business school hat er sich als Gründer und Mitgründer zahlreicher Unternehmen etabliert. Kai ist nicht nur in der Praxis tief verwurzelt, sondern teilt sein Wissen auch als Dozent für Entrepreneurship an der Rheinischen Hochschule in Köln.
In über 20 Jahren mit seinem Beratungsunternehmen hat er in hunderten Kundenprojekten praxisrelevantes Wissen im Bereich Funding und insbesondere öffentliche Förderungen aufgebaut. Spezialisiert auf die Förderung aus dem Forschungszulagengesetz begleitete Kai mit seinem Team bereits hunderte Unternehmen zu einem erfolgreichen Förderbescheid in siebenstelliger Höhe.
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