Warum ist die Förderung aus der Forschungszulage so besonders vorteilhaft? Mit über 20 Jahren Erfahrung im Bereich Fördermittel kann ich bestätigen, dass die Forschungszulage eines der herausragendsten Programme ist. Ihre Aufgabe? Projekte innerhalb eines Unternehmens fördern – sei es ein, zwei, drei, fünf oder sogar zehn Projekte. Es gibt allerdings Bedingungen: Das Projekt muss nach dem 1. Januar 2020 begonnen worden sein und sich klar an den Vorgaben des Forschungszulagengesetzes (FZLG) für Forschung und Entwicklung orientieren. Doch was bedeutet das konkret? Ein Projekt muss planmäßig, innovativ und mit technischen Herausforderungen verbunden sein. Die routinemäßige Weiterentwicklung bestehender Produkte ist ausgeschlossen. Stattdessen muss eine technische Herausforderung vorliegen, die es nicht leicht macht, sofortige Lösungen zu erkennen. Dies könnte eine neuartige Kombination von Technologien oder Tools beinhalten, die besondere und neue Aspekte in Ihrem Unternehmen oder sogar in Ihrer Branche hervorheben.
Als Tech-Unternehmen die Forschungszulage ideal nutzen
Kai Thierhoff
Prof. Dr. Kai Thierhoff, ausgebildeter Betriebswirt und promovierter Experte für Entrepreneurship, ist eine feste Größe in der Gründerszene. Nach seinem Studium in Köln und seiner Promotion an der ebs european business school hat er sich als Gründer und Mitgründer zahlreicher Unternehmen etabliert. Kai ist nicht nur in der Praxis tief verwurzelt, sondern teilt sein Wissen auch als Dozent für Entrepreneurship an der Rheinischen Hochschule in Köln.
In über 20 Jahren mit seinem Beratungsunternehmen hat er in hunderten Kundenprojekten praxisrelevantes Wissen im Bereich Funding und insbesondere öffentliche Förderungen aufgebaut. Spezialisiert auf die Förderung aus dem Forschungszulagengesetz begleitete Kai mit seinem Team bereits hunderte Unternehmen zu einem erfolgreichen Förderbescheid in siebenstelliger Höhe.
Lassen Sie innovative Unternehmensprojekte mit bis zu 1 Mio. € pro Jahr fördern
Wir lassen gemeinsam ihre Forschungs- und Entwicklungstätigkeit staatlich zertifizieren. Sie erhalten dadurch nicht rückzahlbare Zuschüsse von bis zu 1 Mio. € pro Unternehmen / Jahr!